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   BGH, 20.11.1992 - 2 StR 392/92   

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https://dejure.org/1992,7199
BGH, 20.11.1992 - 2 StR 392/92 (https://dejure.org/1992,7199)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1992 - 2 StR 392/92 (https://dejure.org/1992,7199)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1992 - 2 StR 392/92 (https://dejure.org/1992,7199)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens durch einen Tatrichter - Anforderungen für die Bezugnahme auf ein Sachverständigengutachten zur Feststellung der Schuldfähigkeit durch den Tatrichter - Anforderungen an die Feststellung eines minder schweren Falles durch ...

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 134/87

    Beurteilung der Unfreiwilligkeit des Geschlechtsverkehrs - Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 20.11.1992 - 2 StR 392/92
    Der Senat kann daher nicht prüfen, ob die angenommene Blutalkoholkonzentration rechtsfehlerfrei ermittelt wurde (vgl. BGHR StPO § 267 I Satz 1 Beweisergebnis 2; StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2).
  • BGH, 07.10.1987 - 2 StR 446/87

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Annahme eines minder schwerden

    Auszug aus BGH, 20.11.1992 - 2 StR 392/92
    Diese Begründung ist unzureichend (vgl. BGHR StGB vor § 1 minder schwerer Fall - Prüfungspflicht 1).
  • BGH, 22.07.1992 - 2 StR 293/92

    Erfordernis der rechtsfehlerfreien Feststellung der Umstände, auf die eine

    Auszug aus BGH, 20.11.1992 - 2 StR 392/92
    Das Landgericht durfte insbesondere auch die Frage, ob für den Angeklagten, der sich seit Oktober 1991 in Untersuchungshaft befindet, eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann, nicht offen lassen (vgl. BOHR StGB § 56 II Gesamtwürdigung unzureichende 1, 2; BGH StV 92, 156; BGH, Beschluß vom 22. Juli 1992 - 2 StR 293/92).
  • BGH, 18.12.1991 - 2 StR 546/91

    Günstige Sozialprognose

    Auszug aus BGH, 20.11.1992 - 2 StR 392/92
    Das Landgericht durfte insbesondere auch die Frage, ob für den Angeklagten, der sich seit Oktober 1991 in Untersuchungshaft befindet, eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann, nicht offen lassen (vgl. BOHR StGB § 56 II Gesamtwürdigung unzureichende 1, 2; BGH StV 92, 156; BGH, Beschluß vom 22. Juli 1992 - 2 StR 293/92).
  • BGH, 09.10.2013 - 2 StR 119/13

    Schuldspruch wegen Angriffs auf Polizisten rechtskräftig

    Daher kann der Umstand, dass ein Täter "grundlos" gegen das Tatopfer vorgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 1993 - 4 StR 207/93 Rn. 6 juris; Senat, Beschluss vom 11. Februar 1998 - 2 StR 668/97 Rn. 3 juris) oder, dass das Opfer dem Täter "keinerlei Anlass" für die Tat geboten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10; Senat, Urteil vom 20. November 1992 - 2 StR 392/92), grundsätzlich nicht strafschärfend berücksichtigt werden, weil damit lediglich das Fehlen von Umständen beschrieben wird, die sich - wenn sie vorlägen - strafmildernd auswirken könnten.
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