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   BGH, 07.11.1979 - 2 StR 398/79   

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BGH, 07.11.1979 - 2 StR 398/79 (https://dejure.org/1979,2300)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1979 - 2 StR 398/79 (https://dejure.org/1979,2300)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1979 - 2 StR 398/79 (https://dejure.org/1979,2300)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Das gleiche gilt, wenn - wie hier - der Pflichtverteidiger - entsprechend § 48 Abs. 2 BRAO - selbst unter Hinweis auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis einen solchen Antrag stellt (BGH, Urteil vom 7. November 1979 - 2 StR 398/79; Laufhütte in KK aaO § 142 Rdn. 9).
  • BGH, 25.03.2021 - 3 StR 10/20

    Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund

    An den zuvor formulierten engen Grenzen der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. etwa BGH, Urteile vom 8. Dezember 1999 - 3 StR 267/99, NJW 2000, 1580, 1581; vom 7. Juni 1983 - 4 StR 9/83, BGHSt 31, 389, 392; vom 7. November 1979 - 2 StR 398/79, juris Rn. 10; vom 9. Mai 1961 - 1 StR 103/60, WKRS 1961, 10906 Rn. 11; Beschluss vom 19. April 2000 - 3 StR 32/00, BGHR GVG § 21e Abs. 3 Änderung 4) hielt er nicht mehr fest.
  • BGH, 08.12.1999 - 3 StR 267/99

    Bildung einer Hilfsstrafkammer bei Überlastung einer als Schwurgericht tätigen

    Ein durchgreifender Rechtsmangel ist jedenfalls erst dann begründet, wenn offen zutage liegt, daß die Mehrbelastung von Dauer und nicht bloß vorübergehend ist, und daher die Entscheidung über die Bildung der Hilfsstrafkammer als objektiv willkürlich erscheint (BGHSt 31, 389, 392; vgl. auch BGH bei Holtz MDR 1981, 455; BGH, Urt. vom 9. Mai 1961 - 1 StR 103/60 -, UA S. 5; vom 7. November 1979 - 2 StR 398/79 -, UA S. 617 und vom 11. April 1979 - 1 StR 752/77 -, UA S. 7; Kissel GVG 2. Aufl. § 60 Rdn. 13; a.A. Frisch NStZ 1984, 86; zweifelnd Katholnigg JR 1983, 520).
  • OLG Hamm, 13.09.1982 - 1 Ws 302/82

    Rücknahme einer Verteidigerbestellung; Bloßer Hinweis auf das Fehlen eines

    Das kann dann der Fall sein, wenn zwischen dem Verteidiger und dem Angeklagten kein Vertrauensverhältnis mehr besteht (Dünnebier in Löwe-Rosenberg, 23. Aufl., Rz 20; KK-Laufhütte, Rz 9 unter Hinweis auf BGH 2 StR 398/79 vom 07.11.1979; KMR-Müller, 7. Aufl., Rz 6, jeweils zu § 142; OLG Karlsruhe in NJW 1978, 1172 = AnwBl. 1978, 241; OLG Hamburg in MDR 1972, 799; OLG Frankfurt in NJW 1971, 1857; OLG Hamm in MDR 1967, 856).

    Dagegen kann die Aufhebung der Bestellung dann angezeigt und geboten sein, wenn zwischen dem bestellten Verteidiger und dem Angeklagten eine auf bestimmte Tatsachen begründete, nicht mehr zu behebende und die sachgerechte Verteidigung dauernd hindernde Vertrauenskrise entstanden ist, die dazu führt, daß der bestellte Verteidiger oder der Angeklagte die Aufhebung der Bestellung beantragen (Laufhütte a.a.O. unter Hinweis auf BGH 2 StR 398/79 vom 07.11.1979).

  • BGH, 07.06.1983 - 4 StR 9/83

    Voraussetzungen der Entwicklung einer Hilfsstrafkammer zu einer unstatthaften

    Etwas anderes würde nur gelten, falls die Entscheidung über die Errichtung der Hilfsstrafkammer von Willkür beeinflußt gewesen wäre, etwa, weil eine dauernde Mehrbelastung des Gerichts bereits offen zutage gelegen hätte (BGH, Urteil vom 9. Mai 1961 - 1 StR 103/60) und aus diesem Grund ein Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 16 Satz 2 GVG) angenommen werden müßte (vgl. BGHSt 26, 206, 211; BGH, Urteil vom 7. November 1979 - 2 StR 398/79; BGH, Urteil vom 17. Februar 1981 - 1 StR 546/80 - bei Holtz MDR 1981, 455).
  • BGH, 12.11.1980 - 2 StR 606/80

    Fortgesetzter Betrug auf Grund der Beantragung von Wintergeld - Subjektiver

    Dann treffen aber der (vorsätzliche) Bankrott und die (vorsätzliche) Verletzung der Buchführungspflicht - entgegen der Ansicht des Landgerichts - nicht tateinheitlich zusammen, sondern bilden eine fortgesetzte Handlung (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1979 - 2 StR 398/79 - m.w.N.).
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