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   BGH, 27.08.1997 - 2 StR 406/97   

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https://dejure.org/1997,8226
BGH, 27.08.1997 - 2 StR 406/97 (https://dejure.org/1997,8226)
BGH, Entscheidung vom 27.08.1997 - 2 StR 406/97 (https://dejure.org/1997,8226)
BGH, Entscheidung vom 27. August 1997 - 2 StR 406/97 (https://dejure.org/1997,8226)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei erkennbarer Drogenabhängigkeit - Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt aufgrund der Kooperationsverweigerung des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.11.1996 - 4 StR 519/96

    Auswirkungen einer Alkoholaufnahme im Zustand verminderter Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 27.08.1997 - 2 StR 406/97
    Eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg (vgl. BVerfG NStZ 1994, 578) kann grundsätzlich auch bei einem therapieunwilligen Angeklagten bestehen, sofern zu erwarten ist, er werde sich im Maßregelvollzug nach einer gewissen Anpassungszeit der Notwendigkeit der Behandlung öffnen und an ihr mitwirken (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; BGH bei Detter NStZ 1996, 428; 1997, 177; BGH, Beschl. v. 12. November 1996 - 4 StR 519/96).
  • BGH, 12.07.1995 - 2 StR 281/95

    Unterbringung - Entziehungsanstalt - Entzug - Abhängigkeit - Sucht - Mangelnde

    Auszug aus BGH, 27.08.1997 - 2 StR 406/97
    Eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg (vgl. BVerfG NStZ 1994, 578) kann grundsätzlich auch bei einem therapieunwilligen Angeklagten bestehen, sofern zu erwarten ist, er werde sich im Maßregelvollzug nach einer gewissen Anpassungszeit der Notwendigkeit der Behandlung öffnen und an ihr mitwirken (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; BGH bei Detter NStZ 1996, 428; 1997, 177; BGH, Beschl. v. 12. November 1996 - 4 StR 519/96).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 27.08.1997 - 2 StR 406/97
    Eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg (vgl. BVerfG NStZ 1994, 578) kann grundsätzlich auch bei einem therapieunwilligen Angeklagten bestehen, sofern zu erwarten ist, er werde sich im Maßregelvollzug nach einer gewissen Anpassungszeit der Notwendigkeit der Behandlung öffnen und an ihr mitwirken (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; BGH bei Detter NStZ 1996, 428; 1997, 177; BGH, Beschl. v. 12. November 1996 - 4 StR 519/96).
  • BGH, 04.04.2000 - 5 StR 94/00

    Verwerfung der Revision als unbegründet, Anordnung der Unterbringung in einer

    Bei diesen Gegebenheiten brauchte der Tatrichter in den Urteilsgründen nicht zu erläutern, daß er die Möglichkeit für ausgeschlossen hielt, der Angeklagte werde sich etwa im Maßregelvollzug nach einer gewissen Anpassungszeit der Notwendigkeit der Behandlung öffnen und an ihr mitwirken (vgl. zu solchen besonderen Fallgestaltungen BGHR StGB § 64 Abs. 1 - Erfolgsaussicht 7; BGH, Beschluß vom 12. November 1996 - 4 StR 519/96 - BGH, Beschluß vom 27. August 1997 - 2 StR 406/97 - BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 492/98 -).
  • BGH, 13.10.1998 - 4 StR 492/98

    Voraussetzung für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Reformatio in

    Eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg (vgl. BVerfG NStZ 1994, 578) kann grundsätzlich auch bei einem therapieunwilligen Angeklagten bestehen, sofern zu erwarten ist, er werde sich im Maßregelvollzug nach einer gewissen Anpassungszeit der Notwendigkeit der Behandlung öffnen und an ihr mitwirken (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; BGH, Beschlüsse vom 12. November 1996 - 4 StR 519/96 und 27. August 1997 - 2 StR 406/97).
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