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BGH, 11.09.1981 - 2 StR 489/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Konkurrenzverhältnis zwischen der Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und dem Umtausch verunreinigten Rauschgifts - Straferschwerende Berücksichtigung des Motives des Gewinnstrebens bei der Bemessung der Strafe für Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StGB § 46 Abs. 3 § 52
Betäubungsmittelstrafrecht: Konkurrenz von Erwerb und Handeltreiben, Strafzumessung
Papierfundstellen
- StV 1982, 23
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.09.1980 - 2 StR 397/80
Verbot der doppelten Verwendung des Tatbestandmerkmals "Handeltreiben" bei der …
Auszug aus BGH, 11.09.1981 - 2 StR 489/81
Schließlich besteht Anlaß, auf folgendes hinzuweisen: Bei der Bemessung der Strafe für Handeltreiben mit Betäubungsmitteln darf nicht straferschwerend berücksichtigt werden, daß das Motiv der Tat Gewinnstreben war, es sei denn, es wird ein besonders verwerfliches, übermäßiges Gewinnstreben (Profitgier) festgestellt (BGH, Beschluß vom 10. September 1980 - 2 StR 397/80).
- BGH, 25.01.2011 - 4 StR 689/10
Tateinheit beim Umtausch einer Rauschgiftmenge (unerlaubtes Handeltreiben mit …
Zwischen den drei abgeurteilten Taten des Angeklagten besteht daher hier Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 1981 - 2 StR 489/81, StV 1982, 23). - BGH, 14.11.1985 - 4 StR 588/85
Betäubungsmittelstrafrecht: Umtausch von Rauschgift
Alle bis dahin auf Gewinnerzielung gerichteten Tätigkeiten stellten eine fortgesetzte Handlung des unerlaubten Handeltreibens dar (BGH Beschluß vom 11. September 1981 - 2 StR 489/81; siehe NStZ 1982, 63).