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BGH, 05.03.2008 - 2 StR 56/08 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Unbegründete Revision - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision gegen ein an sich gesamtstrafenfähiges und den Vollstreckungsstand einer Geldstrafe nicht mitteilendes Urteil
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)