Rechtsprechung
LG Mühlhausen, 29.10.2007 - 2 T 273/07 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 07.01.2020 - 26 W 1/20
Wertfestsetzung im Falle einer Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrages nach …
Maßgebend für diese Wertfestsetzung ist der Umstand, dass die Beschwerdeentscheidung vom 25. November 2019 inhaltlich die Zurückweisung des Antrages der Beschwerdeführerin auf einstweilige Einstellung nach § 180 Abs. 2 ZVG für sechs Monate betraf und daher für die Beschwerdewertfestsetzung das - im Verhältnis zum Wert des Miteigentumsanteils geringer anzusetzende - Interesse der Beschwerdeführerin am Aufschub wertbestimmend ist (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 07.08.2019 - 26 W 20/19 -, Entscheidungsumdruck, S. 3;… Zimmermann, in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 4. Aufl. 2019, GKG KV 2241, Rdnr. 2; vgl. auch LG Mühlhausen, Beschluss vom 29.10.2007 - 2 T 273/07 -, BeckRS 2008, 12614; LG Freiburg, Beschluss vom 11.08.2016 - 4 T 5/16 -, BeckRS 2016, 107608). - LG Stuttgart, 29.05.2018 - 19 T 100/18
Voraussetzungen der einstweiligen Einstellung der Zwangsversteigerung
Einwendungen gegen die Vollstreckbarkeit eines Anspruchs hat der Schuldner im Wege einer Vollstreckungsabwehrklage vorzubringen (LG Mühlhausen, Beschluss vom 29.10.2007, 2 T 273/07).