Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2007 - 2 Ta 166/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eröffnung des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten einer selbstständigen kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts; Zuständigkeit staatlicher Gerichte für Rechtsstreitigkeiten mit Beteiligung einer Kirche, einer kirchlichen ...
- Judicialis
KBG § 2 Nr. 3; ; KBG § 2 Nr. 4; ; KBG § 12 Abs. 1; ; KBG § 12 Abs. 2; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; ArbGG § 5 Abs. 1; ; ArbGG § 5 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 5 Abs. 1; KBG § 2 Nr. 3, 4 § 12 Abs. 1
Kein Arbeitrechtsweg für Streitigkeit in kirchlicher Stiftung des öffentlichen Rechts - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 01.06.2007 - 1 Ca 547/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2007 - 2 Ta 166/07
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2008 - 2 Ta 244/07
Rechtsweg - Arbeitnehmereigenschaft - Kirchenbeamter
Die vom Kläger hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde hat das Landesarbeitsgericht mit Beschluss der 2. Kammer vom 17.08.2007 - 2 Ta 166/07 - kostenpflichtig zurückgewiesen.Ergänzend wird auch auf die den Parteien bekannte Entscheidung der Kammer gleichen Rubrums 2 Ta 166/07 Bezug genommen.
- VG Hamburg, 12.02.2016 - 20 E 6824/15
Rechtsschutz bei innerkirchlichen dienstverhältnisbezogenen Maßnahmen
Streiten sich wie hier eine Religionsgesellschaft und eine ihr zugehörige Beamtin, handelt es sich bei dem Streit aus ihrem Dienstverhältnis um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit (…OVG Koblenz, Urt. v. 28. November 2008, 2 A 10495/08, juris Rn. 17; LAG Mainz, Beschl. v. 17. August 2007, 2 Ta 166/07, juris Rn. 26). - LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2007 - 11 Ta 189/07
Rechtswegverweisung - Nebentätigkeitsabrede - Weiterbildungsvereinbarung
Die Verpflichtung des Klägers, die Weisungen der Beklagten zu befolgen, sowie dessen tatsächliche Eingliederung in den Praxisbetrieb, folgte daher ohnehin aus der Weiterbildungsvereinbarung und nicht aus einem etwa daneben bestehenden Arbeitsverhältnis (vgl. zum Kirchenbeamten LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2007, 2 Ta 166/07). - LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2008 - 2 Sa 647/07
Zu den Voraussetzungen der Doppelstellung als Arbeitnehmer und Kirchenbeamter
Die vom Kläger hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde hat das Landesarbeitsgericht mit Beschluss der 2. Kammer vom 17.08.2007 - 2 Ta 166/07 - kostenpflichtig zurückgewiesen.