Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 17.06.2002 - 2 Ta 175/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriffsbestimmung "Handelsvertreter"; Erfordernis des Vorliegens der wesentlichen gesetzlich normierten Elemente; Anonyme Bargeschäfte; Vertragliche Bindungen; Ausgleichsanspruch; Provisionsanspruch ; Vermittlungsvertreter; Abschlussvertreter ; Abschlussbericht
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 84 Abs. 1 HGB
Begriffsbestimmung Handelsvertreter - Judicialis
HGB § 84 Abs. 1
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
HGB § 84 Abs. 1
Voraussetzungen einer Handelsvertretereigenschaft - Abgrenzung zum Arbeitnehmer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Getränkemarkt 3 -, Rechtsweg zu den ArbG, aut-aut-Fall, sic-non-Fall, Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, stationärer Vertrieb
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
HGB § 84 Abs. 1
Begriffsbestimmung Handelsvertreter
Verfahrensgang
- ArbG Bayreuth, 06.09.2001 - 3 Ca 226/01
- ArbG Bayreuth, 17.06.2002 - 3 Ca 226/01
- LAG Nürnberg, 17.06.2002 - 2 Ta 175/01
- BAG, 17.02.2003 - 5 AZB 37/02
Papierfundstellen
- DB 2002, 177
- DB 2002, 1777
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 469/98
Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkgebührenbeauftragten
Auszug aus LAG Nürnberg, 17.06.2002 - 2 Ta 175/01
Maßgeblich für die rechtliche Qualifizierung des Vertragsverhältnisses ist nicht die Bezeichnung des Vertragstyps, wie ihn die Parteien gebraucht haben, vielmehr kommt es darauf an, wie das Vertragsverhältnis aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles zu beurteilen ist (vgl. z.B. BAG vom 26.05.1999, 5 AZR 469/98 = AP Nr. 104 zu § 611 BGB Abhängigkeit).Auf die fehlende Verpflichtung des Klägers zur persönlichen Erbringung der Dienstleistung kommt es nicht an (vgl. BAG vom 26.05.1999, a.a.O., sowie vom 19.11.1997, AP Nr. 90 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
- LG Frankfurt/Main, 10.12.1999 - 8 O 28/99
AA des FN, Analogievoraussetzung 2, Verpflichtung zur Überlassung des …
Auszug aus LAG Nürnberg, 17.06.2002 - 2 Ta 175/01
Im Hinblick auf die Anonymität der Geschäftsvorfälle in dem vom Kläger betriebenen Getränkemarkt und fehlender Kundenlisten (vgl. zu dieser Problematik die von Hager in NJW 2002, S. 1463 ff. (1471) zitierte Entscheidung des LG Frankfurt vom 10.12.1999, Az.: 3/8 O 28/99, unveröffentlicht und nicht rechtskräftig) dürfte eine Übertragung des Status eines Betreibers einer Lottoannahmestelle auf die Tätigkeit des Klägers in einem Filialgetränkemarkt nicht in Betracht kommen. - BGH, 22.06.1972 - VII ZR 36/71
Bezirksstellenleiter von Lotto und Toto Handelsvertreter
Auszug aus LAG Nürnberg, 17.06.2002 - 2 Ta 175/01
Ebenso hat der BGH in der Entscheidung vom 22.06.1972, Az. VII ZR 36/71 = BB 1972, 938, 939, ausgeführt, maßgebend für die rechtliche Einordnung sei nicht die von den Parteien im Vertrag gewählte Bezeichnung, sondern die wirkliche Tätigkeit, andernfalls wäre einer Umgehung des zwingenden § 89 b HGB Tür und Tor geöffnet.
- BAG, 14.01.1997 - 5 AZB 22/96
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Wahlfeststellung
Auszug aus LAG Nürnberg, 17.06.2002 - 2 Ta 175/01
Diese ist bereits gegeben, wenn die Beschäftigung für einen Auftraggeber überwiegt und die daraus fließende Vergütung die entscheidende Existenzgrundlage darstellt (vgl. BAG vom 30.08.2000, 5 AZB 12/00, unter Hinweis auf BAG vom 14.01.1997, 5 AZB 22/96 = AP Nr. 41 zu § 2 ArbGG 1970; BAG vom 28.09.1995, 5 AZB 32/94, RZK I 10 a Nr. 19). - BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00
Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkgebührenbeauftragter
Auszug aus LAG Nürnberg, 17.06.2002 - 2 Ta 175/01
Diese ist bereits gegeben, wenn die Beschäftigung für einen Auftraggeber überwiegt und die daraus fließende Vergütung die entscheidende Existenzgrundlage darstellt (vgl. BAG vom 30.08.2000, 5 AZB 12/00, unter Hinweis auf BAG vom 14.01.1997, 5 AZB 22/96 = AP Nr. 41 zu § 2 ArbGG 1970; BAG vom 28.09.1995, 5 AZB 32/94, RZK I 10 a Nr. 19). - BAG, 28.09.1995 - 5 AZB 32/94
Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten - Definition des Begriffs der …
Auszug aus LAG Nürnberg, 17.06.2002 - 2 Ta 175/01
Diese ist bereits gegeben, wenn die Beschäftigung für einen Auftraggeber überwiegt und die daraus fließende Vergütung die entscheidende Existenzgrundlage darstellt (vgl. BAG vom 30.08.2000, 5 AZB 12/00, unter Hinweis auf BAG vom 14.01.1997, 5 AZB 22/96 = AP Nr. 41 zu § 2 ArbGG 1970; BAG vom 28.09.1995, 5 AZB 32/94, RZK I 10 a Nr. 19). - BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00
Rechtsweg: Betreiberin einer Bäckerei-Verkaufsstelle
Auszug aus LAG Nürnberg, 17.06.2002 - 2 Ta 175/01
Das Arbeitsgericht hat zunächst mit Beschluss vom 11.04.2001 den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bejaht und einen sic-non-Fall im Sinne der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 19.12.2000, NZA 01, 285; 17.01.2000, NZA 01, 341) bejaht. - BAG, 19.12.2000 - 5 AZB 16/00
Rechtsweg: Betreiberin eines Geschäftslokals
Auszug aus LAG Nürnberg, 17.06.2002 - 2 Ta 175/01
Das Arbeitsgericht hat zunächst mit Beschluss vom 11.04.2001 den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bejaht und einen sic-non-Fall im Sinne der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 19.12.2000, NZA 01, 285; 17.01.2000, NZA 01, 341) bejaht. - BAG, 11.08.1987 - 8 AZR 609/84
Anspruch auf Schadensersatz aufgrund einer Untreuehandlung des Arbeitnehmers
- LAG Baden-Württemberg, 09.09.1998 - 4 Ta 16/98
Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, unschlüssige Darlegung einer …
Auszug aus LAG Nürnberg, 17.06.2002 - 2 Ta 175/01
Soweit diese im Einzelnen geregelt seien, stehe einem Weisungsrecht der konkret bestimmte Inhalt des Dienst- bzw. Handelsvertretervertrages entgegen, wie das Landesarbeitsgericht Baden Württemberg im Beschluss vom 09.09.1998, Az.: 4 Ta 16/98, ausgeführt habe.
- BAG, 17.02.2003 - 5 AZB 37/02
Rechtsweg
Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 17. Juni 2002 - 2 Ta 175/01 - wird zurückgewiesen. - LSG Bayern, 28.06.2005 - L 5 KR 109/04 Dieser Beschluss wurde auf die sofortige Beschwerde des Klägers mit Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 17.06.2002 - Az.: 2 Ta 175/01 - aufgehoben und der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen für zulässig erklärt.
Zutreffend führt das Landesarbeitsgericht Nürnberg im Beschluss vom 17.06.2002 (Az.: 2 Ta 175/01) daher aus, der Kläger sei weder als Vermittlungs- noch als Abschlussvertreter im Sinne des HGB tätig geworden.
- LSG Bayern, 26.03.2004 - L 5 KR 109/04
Sozialversicherungspflicht eines Handelsvertreters und Pächters eines …
Dieser Beschluss wurde auf die sofortige Beschwerde des Klägers mit Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 17.06.2002 - Az.: 2 Ta 175/01 - aufgehoben und der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen für zulässig erklärt.Zutreffend führt das Landesarbeitsgericht Nürnberg im Beschluss vom 17.06.2002 (Az.: 2 Ta 175/01) daher aus, der Kläger sei weder als Vermittlungs- noch als Abschlussvertreter im Sinne des HGB tätig geworden.