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   LAG Nürnberg, 10.02.2012 - 2 Ta 20/12   

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https://dejure.org/2012,14126
LAG Nürnberg, 10.02.2012 - 2 Ta 20/12 (https://dejure.org/2012,14126)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 10.02.2012 - 2 Ta 20/12 (https://dejure.org/2012,14126)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 10. Februar 2012 - 2 Ta 20/12 (https://dejure.org/2012,14126)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr - Zahlung der Geschäftsgebühr an beigeordneten Rechtsanwalt)

  • IWW
  • IWW

    RVG § 15a RVG § 55 VV-RVG Teil 3 Vorbem. Abs. 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des beigeordneten Rechtsanwalts

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 15a, 55 RVG, Teil 3 Vorbem. Abs. 4 VV-RVG
    Geschäftsgebühr - Verfahrensgebühr - Anrechnung - Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr der beigeordneten Rechtsanwältin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Zweibrücken, 11.05.2010 - 2 WF 33/10

    Anrechnung von Zahlungen des Mandanten an den beigeordneten Rechtsanwalt auf den

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.02.2012 - 2 Ta 20/12
    Die allgemeinen Vorschriften zur Anrechnung gelten auch für die Vergütung des Rechtsanwaltes, der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet ist (Brandenburgisches OLG vom 25.07.2011 - 6 W 55/10, Rdnr. 11 zitiert nach JURIS; OLG Zweibrücken vom 11.05.2010, 2 WF 33/10, Rdnr. 19 zitiert nach JURIS; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl. Rdnr. 35 zu § 58 RVG m.w.N.).
  • LAG Hessen, 10.05.2010 - 13 Ta 177/10

    Rechtsanwaltsgebühren - Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.02.2012 - 2 Ta 20/12
    Soweit sich der Kostenbeamte und wohl auch der Erstrichter auf die Entscheidung des LAG Hessen vom 10.05.2010 - 13 Ta 177/10, bestätigt durch Beschluss vom 08.11.2010 - 13 Ta 374/10 beruft, so ist darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidungen Fälle vor Inkrafttreten des § 15 a RVG und den Änderungen in § 55 RVG ergingen und die Anwendung dieser neuen Vorschriften für Altfälle ausdrücklich abgelehnt hat.
  • OLG Brandenburg, 25.07.2011 - 6 W 55/10

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.02.2012 - 2 Ta 20/12
    Die allgemeinen Vorschriften zur Anrechnung gelten auch für die Vergütung des Rechtsanwaltes, der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet ist (Brandenburgisches OLG vom 25.07.2011 - 6 W 55/10, Rdnr. 11 zitiert nach JURIS; OLG Zweibrücken vom 11.05.2010, 2 WF 33/10, Rdnr. 19 zitiert nach JURIS; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl. Rdnr. 35 zu § 58 RVG m.w.N.).
  • LAG Hessen, 08.11.2010 - 13 Ta 374/10

    Kostenfestsetzung - Rechtsanwaltsvergütung - Gesetzesänderung - Berechnung bei

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.02.2012 - 2 Ta 20/12
    Soweit sich der Kostenbeamte und wohl auch der Erstrichter auf die Entscheidung des LAG Hessen vom 10.05.2010 - 13 Ta 177/10, bestätigt durch Beschluss vom 08.11.2010 - 13 Ta 374/10 beruft, so ist darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidungen Fälle vor Inkrafttreten des § 15 a RVG und den Änderungen in § 55 RVG ergingen und die Anwendung dieser neuen Vorschriften für Altfälle ausdrücklich abgelehnt hat.
  • OLG Frankfurt, 12.12.2011 - 18 W 214/11

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die von der Staatskasse geschuldeten

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.02.2012 - 2 Ta 20/12
    19 Dies gilt auch gegenüber der Staatskasse, da § 15 a Abs. 1 RVG auch für den Prozesskostenhilfeanwalt gegenüber der Staatskasse gilt (LAG Hamm vom 16.03.2010 6 Ta 866/09 Rdnr. 4 zitiert nach JURIS; Müller-Rabe a.a.O. § 15 a RVG Rdnr. 7; vgl. auch OLG Frankfurt vom 12.12.2011 - 18 W 214/11, das allerdings an der Kürzung der Verfahrensgebühr bereits mit Entstehung der Geschäftsgebühr festhält).
  • LAG Hamm, 16.03.2010 - 6 Ta 866/09

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr nur bei tatsächlicher

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.02.2012 - 2 Ta 20/12
    19 Dies gilt auch gegenüber der Staatskasse, da § 15 a Abs. 1 RVG auch für den Prozesskostenhilfeanwalt gegenüber der Staatskasse gilt (LAG Hamm vom 16.03.2010 6 Ta 866/09 Rdnr. 4 zitiert nach JURIS; Müller-Rabe a.a.O. § 15 a RVG Rdnr. 7; vgl. auch OLG Frankfurt vom 12.12.2011 - 18 W 214/11, das allerdings an der Kürzung der Verfahrensgebühr bereits mit Entstehung der Geschäftsgebühr festhält).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2020 - L 39 SF 41/18

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Die Regelung ist aber jedenfalls im Rahmen der Vergütung eines beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts dahingehend zu verstehen, dass nur tatsächliche Zahlungen auf die Geschäftsgebühr bei der Anrechnung zu berücksichtigen sind (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 17. Juni 2019, L 2 AS 241/18 B, Rn. 31; Beschluss vom 3. Februar 2015, L 2 AS 605/14 B, Rn. 20; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. Dezember 2018, L 7 AS 4/17 B, Rn. 24; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 1. November 2018, L 1 SF 1358/17 B, Rn. 15; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Juli 2017, L 8 AS 640/15 B KO, Rn. 22; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Januar 2016, L 10 SB 57/15 B, Rn. 57; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22. Mai 2019, L 12 SF 282/14 E, Rn. 28; Beschluss vom 2. Dezember 2015, L 15 SF 133/15 Rn. 28; Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 21. Mai 2013, 18 W 68/13, Rn. 15; Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 7. November 2013, 2 W 235/13, Rn. 6; Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 10. Februar 2012, 2 Ta 20/12, Rn. 22; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. Juli 2011, 6 W 55/10, Rn. 14; Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 27. Januar 2010, 7 WF 71/10, Rn. 10; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 10. Juni 2008, 11 W 3014/07, Rn. 5).
  • AG Düsseldorf, 06.04.2016 - 42 C 73/15

    Freistellung von der Pflicht zur Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren i.R.e.

    Nunmehr bleiben gemäß § 15a RVG beide Gebühren unangetastet erhalten, der Rechtsanwalt kann sie beide in voller Höhe geltend machen, ihm ist es lediglich verwehrt, insgesamt mehr zu verlangen, als den Betrag, der sich aus der Summe der beiden Gebühren nach Abzug des anzurechnenden Betrags ergibt (BT-Drucks. 16/12717, 58; LAG Nürnberg BeckRS 2012, 69866; Riedel/Sußbauer/ Ahlmann , 10. Auflage 2015, § 15a RVG Rn. 2).

    Denn nach § 15a Abs. 1 RVG entsteht die Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG zunächst in voller Höhe und der Rechtsanwalt kann sie auch grundsätzlich in voller Höhe geltend machen (BT-Drucks. 16/12717, 58; LAG Nürnberg BeckRS 2012, 69866; Riedel/Sußbauer/ Ahlmann , 10. Auflage 2015, § 15a RVG Rn. 2).

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