Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 09.12.2004 - 2 Ta 218/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zumutbarkeit der Einsetzung eigenen Vermögens bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe; Zumutbarkeit des Einsatzes eines Hausgrundstücks zur Aufnahme eines Kredites
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 115 ZPO; 88 BSHG
Prozesskostenhilfe - Verwertung eines Hausgrundstücks
- Judicialis
ZPO § 115; ; BSHG § 88
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 115; BSHG § 88
Unangemessene Verwertung eines Hausgrundstücks zur Prozessführung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 30.09.2004 - 15 Ca 6764/03
- LAG Nürnberg, 09.12.2004 - 2 Ta 218/04
Papierfundstellen
- MDR 2005, 419
- NZA-RR 2005, 497
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 15.05.2012 - 2 WF 93/11
Einsatz eines in einer Lotterie gewonnenen, später an den Sohn verschenkten Pkw …
Indes können wirtschaftliche Verwertungshindernisse die Annahme der Unzumutbarkeit rechtfertigen, so etwa, wenn der beim Verkauf erzielbare Nettoerlös voraussichtlich zur Finanzierung der Verfahrenskosten nicht ausreicht oder allein ein Verkauf zu einem nicht marktangemessenen Kaufpreis möglich ist (vgl. LAG Nürnberg, Beschluss vom 09.12.2004 - 2 Ta 218/04 - MDR 2005, 419).Wären bei der Verwertung des Fahrzeugs die zu erwartenden finanziellen Einbußen unverhältnismäßig viel höher als die Verfahrenskosten, könnte die Verwertung des Fahrzeugs nicht gefordert werden (vgl. LAG Nürnberg, Beschluss vom 09.12.2004 - 2 Ta 218/04 - MDR 2005, 419).
- OLG Hamm, 15.05.2012 - 2 WF 249/11
Anforderungen an die Festsetzung von Einmalzahlungen aus dem Vermögen; …
Unabhängig von der Frage, ob der Verlust eines selbst genutzten, angemessenen Wohngrundstücks zu besorgen ist, können auch wirtschaftliche Verwertungshindernisse die Annahme der Unzumutbarkeit rechtfertigen, so etwa, wenn der beim Verkauf erzielbare Nettoerlös voraussichtlich zur Finanzierung der Verfahrenskosten nicht ausreicht, eine zeitnahe Veräußerung ausscheidet (…vgl. Geimer, in: Zöller, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 115 Rn. 53) oder - wie vorliegend wohl geltend gemacht - allein ein Verkauf zu einem nicht marktangemessenen Kaufpreis möglich ist (vgl. LAG Nürnberg, Beschluss vom 09.12.2004 - 2 Ta 218/04 - MDR 2005, 419).Sind bei der Verwertung der Eigentumswohnung die zu erwartenden finanziellen Einbußen unverhältnismäßig viel höher als die Verfahrenskosten, kann die Verwertung der Eigentumswohnung nicht gefordert werden (vgl. LAG Nürnberg, Beschluss vom 09.12.2004 - 2 Ta 218/04 - MDR 2005, 419).
- OLG Hamm, 09.04.2013 - 2 UF 213/12 Indes können wirtschaftliche Verwertungshindernisse die Annahme der Unzumutbarkeit rechtfertigen, so etwa, wenn der beim Verkauf erzielbare Nettoerlös voraussichtlich zur Finanzierung der Verfahrenskosten nicht ausreicht oder allein ein Verkauf zu einem nicht marktangemessenen Kaufpreis möglich ist (vgl. LAG Nürnberg, Beschluss vom 09.12.2004 - 2 Ta 218/04 - MDR 2005, 419).
Wären bei der Verwertung des Fahrzeugs die zu erwartenden finanziellen Einbußen unverhältnismäßig viel höher als die Verfahrenskosten, könnte die Verwertung des Fahrzeugs nicht gefordert werden (vgl. LAG Nürnberg, Beschluss vom 09.12.2004 - 2 Ta 218/04 - MDR 2005, 419).