Weitere Entscheidung unten: BSG, 05.02.2008

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   OLG Koblenz, 14.06.2007 - 2 U 219/07   

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OLG Koblenz, 14.06.2007 - 2 U 219/07 (https://dejure.org/2007,7669)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.06.2007 - 2 U 219/07 (https://dejure.org/2007,7669)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 2 U 219/07 (https://dejure.org/2007,7669)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Erteilung einer Vollstreckungsklausel bei der im Versäumnisverfahren ergangenen Entscheidung eines europäischen Gerichts; Wirksamkeit der Zustellung der Entscheidung eines dänischen Gerichts; Zulässigkeit einer vereinfachten Zustellung im ...

  • Judicialis

    EuGVÜ Art. 47 Nr. 1; ; AusfG zum Haager Übereinkommen § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Vollstreckbarerklärung eines in Dänemark ergangenen Versäumnisurteils - Zustellung der Entscheidung; Annahmebereitschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.2006 - VII ZR 164/05

    Unwirksamkeit der Zustellung der Klageschrift bei Fehlen von Anlagen;

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2007 - 2 U 219/07
    Die Zustellung der Entscheidung soll nur gewährleisten, dass die Gegenpartei von dem Urteil Kenntnis erlangt und Gelegenheit hat, ihm freiwillig nachzukommen, ehe die Zwangsvollstreckung zugelassen wird (in Anknüpfung an BGH NJW 2007, 775, 778; OLG Düsseldorf IPrax 2005, 148 f.; BGFH IPrax 2003, 351).

    Dies stellt einen wirksamen Vorbehalt dar, da der Widerspruch nicht sofort bei Zustellung erklärt werden muss (vgl. BGH NJW 2007, 775, 778).

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2003 - 3 VA 8/03

    Zur Rechtshilfe auf Antrag, mit dem Ziel der Zustellung eines dänischen

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2007 - 2 U 219/07
    Die Zustellung der Entscheidung soll nur gewährleisten, dass die Gegenpartei von dem Urteil Kenntnis erlangt und Gelegenheit hat, ihm freiwillig nachzukommen, ehe die Zwangsvollstreckung zugelassen wird (in Anknüpfung an BGH NJW 2007, 775, 778; OLG Düsseldorf IPrax 2005, 148 f.; BGFH IPrax 2003, 351).

    Ob derartige Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Beifügung einer Übersetzung, deshalb nicht gestellt werden können, weil nach dänischem Recht die Zustellung des Versäumnisurteils nicht vorgesehen ist, -wie die Antragstellerin meint- kann hier aber letztlich offen bleiben (vgl. OLG Düsseldorf, IPrax 2005, 148 f. zur Pflicht der Gläubigerin, auf eine Zustellung durch Veranlassung des Gerichts hinzuwirken).

  • OLG Köln, 17.05.2002 - 16 W 13/02

    Kein originärer Einzelrichter im Beschwerdeverfahren nach der EuGVVO

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2007 - 2 U 219/07
    Hinzu kommt, dass nach herrschender Rechtsprechung (vgl. EuGH IPrax 1997, 186, 187; BGH IPrax 2003, 354) eine zunächst fehlende Zustellung auch während des Beschwerdeverfahrens nachgeholt werden kann, wenn die nationalen Verfahrensvorschriften dies gestatten.
  • EuGH, 14.03.1996 - C-275/94

    Van der Linden

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2007 - 2 U 219/07
    Hinzu kommt, dass nach herrschender Rechtsprechung (vgl. EuGH IPrax 1997, 186, 187; BGH IPrax 2003, 354) eine zunächst fehlende Zustellung auch während des Beschwerdeverfahrens nachgeholt werden kann, wenn die nationalen Verfahrensvorschriften dies gestatten.
  • OLG Koblenz, 26.06.2009 - 2 U 212/09

    Vollstreckbarkeitserklärung hinsichtlich eines dänischen Versäumnisurteils

    2) Die Übergangsbestimmung des Art. 9 Abs. 2 a) des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16.11.2005 greift nur für Konstellationen, in denen Klagen im Ursprungsmitgliedstaat vor dem Inkrafttreten dieses Abkommens erhoben worden sind, und nach diesem Zeitpunkt, d.h. nach dem 01.07.2007, erlassene Urteile gemäß dem Abkommen jedoch anerkannt und vollstreckt werden sollen (vgl. Senatsbeschluss vom 14.06.2007 - 2 U 219/07 - OLGR 2007, 797).

    Vorliegend ist das Versäumnisurteil aber bereits im April 2007, d.h. vor dem Inkrafttreten des Abkommens, ergangen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 14.06.2007 - 2 U 219/07 - OLGR 2007, 797) .

    Das zuzustellende Schriftstück war auch in deutscher Sprache abgefasst, wie es § 3 des Ausführungsgesetzes zum HZÜ i.V.m. § 3 der deutsch-dänischen Vereinbarung vom 15.06.1910 (vgl. Abdruck in der maßgeblichen Fassung bei Schlosser Art. 24 HZÜ, Senatsbeschluss vom 14.06.2007, OLGR 2007, 797) verlangen.

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   BSG, 05.02.2008 - B 2 U 219/07 B   

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