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   OLG Koblenz, 08.11.2012 - 2 U 834/11   

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https://dejure.org/2012,49385
OLG Koblenz, 08.11.2012 - 2 U 834/11 (https://dejure.org/2012,49385)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.11.2012 - 2 U 834/11 (https://dejure.org/2012,49385)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. November 2012 - 2 U 834/11 (https://dejure.org/2012,49385)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • erbrechtsiegen.de

    Stufenklage um Pflichtteilsansprüche - Abstammung eines Pflichtteilsberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1247
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2012 - 2 U 834/11
    Die grundlegende Entscheidung des Gesetzgebers für eine statusrechtliche Sperrwirkung, die grundsätzlich nur im Rahmen eines - besonderen Anforderungen unterliegenden - Verfahrens überwunden werden kann, hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seiner zahlreichen Entscheidungen zum Recht der Vaterschaftsanfechtung (vgl. BVerfG, NJW 2007, 753; 2009, 423; 2009, 425; 2010, 3772; FamRZ 2010, 1235) nämlich nicht beanstandet.
  • BGH, 09.11.2011 - XII ZR 136/09

    Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter zur Vorbereitung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2012 - 2 U 834/11
    Dabei hat der Senat nicht verkannt, dass der Bundesgerichtshof verschiedentlich derartige Inzidentprüfungen der tatsächlichen Abstammung zugelassen hat, ohne die jeweiligen Parteien auf die fehlende Vaterschaftsanfechtung zu verweisen (vgl. nur aus jüngerer Zeit: BGHZ 191, 259; BGH, FamRZ 2012, 779; 2012, 437; NJW 2012, 1446 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 198/88

    Ermittlungsanspruch des pflichtteilsergänzungsberechtigten Erben gegen den

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2012 - 2 U 834/11
    Für die hier relevante Wertzumessung der Unternehmensbeteiligungen des Erblassers gilt insoweit, dass der Kläger selbst dann, wenn ihm Bilanzen und andere Geschäftsunterlagen vorliegen, seinen Pflichtteilsanspruch vielfach - aber eben nicht zwingend bei jeder Unternehmensbeteiligung - nicht wird berechnen können, weil er daraus die für die Bewertung besonders bedeutsamen stillen Reserven und die Ertragskraft des Unternehmens nicht vollständig erschließen kann (vgl. BGH, NJW 1990, 180).
  • BGH, 12.01.2005 - XII ZR 227/03

    Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2012 - 2 U 834/11
    Sowohl die Veranlassung der Klageerhebung durch den Generalbevollmächtigten, nachdem der Erblasser zu einer eigenen Willensentschließung gerade nicht mehr in der Lage war und dieser einen Zeitraum von mehr als drei Monaten seit Einholung des Privatgutachtens nicht genutzt hatte, um seinerseits die Anfechtungsklage zu erheben, wie auch die argumentative Gründung dieser Anfechtungsklage auf das heimlich eingeholte Privatgutachten (vgl. zur damaligen Rechtslage: BGH, NJW 2005, 497) lassen die Entscheidung des Amtsgerichts München als zumindest zweifelhaft erscheinen.
  • BGH, 09.11.1983 - IVa ZR 151/82

    Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2012 - 2 U 834/11
    So setzt die Ermittlung des Wertes des Nachlasses voraus, dass dieser Nachlass - insoweit trifft den Pflichtteilsberechtigten die Darlegungslast (vgl. BGH, NJW 1984, 487) - bekannt ist, also regelmäßig eine entsprechende Auskunft bereits erteilt wurde.
  • BGH, 15.02.2012 - XII ZR 137/09

    Abänderungsklage für nachehelichen Unterhalt: Wegfall des Unterhaltsanspruchs der

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2012 - 2 U 834/11
    Dabei hat der Senat nicht verkannt, dass der Bundesgerichtshof verschiedentlich derartige Inzidentprüfungen der tatsächlichen Abstammung zugelassen hat, ohne die jeweiligen Parteien auf die fehlende Vaterschaftsanfechtung zu verweisen (vgl. nur aus jüngerer Zeit: BGHZ 191, 259; BGH, FamRZ 2012, 779; 2012, 437; NJW 2012, 1446 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.01.2012 - XII ZR 194/09

    Unterhaltsregress des Scheinvaters: Durchbrechung der Rechtsausübungssperre

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2012 - 2 U 834/11
    Dabei hat der Senat nicht verkannt, dass der Bundesgerichtshof verschiedentlich derartige Inzidentprüfungen der tatsächlichen Abstammung zugelassen hat, ohne die jeweiligen Parteien auf die fehlende Vaterschaftsanfechtung zu verweisen (vgl. nur aus jüngerer Zeit: BGHZ 191, 259; BGH, FamRZ 2012, 779; 2012, 437; NJW 2012, 1446 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 27.05.2010 - 1 BvR 2643/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2012 - 2 U 834/11
    Die grundlegende Entscheidung des Gesetzgebers für eine statusrechtliche Sperrwirkung, die grundsätzlich nur im Rahmen eines - besonderen Anforderungen unterliegenden - Verfahrens überwunden werden kann, hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seiner zahlreichen Entscheidungen zum Recht der Vaterschaftsanfechtung (vgl. BVerfG, NJW 2007, 753; 2009, 423; 2009, 425; 2010, 3772; FamRZ 2010, 1235) nämlich nicht beanstandet.
  • BGH, 21.03.2012 - XII ZB 147/10

    Versorgungsausgleich: Wegfall des Ausgleichsanspruchs der Ehefrau wegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2012 - 2 U 834/11
    Dabei hat der Senat nicht verkannt, dass der Bundesgerichtshof verschiedentlich derartige Inzidentprüfungen der tatsächlichen Abstammung zugelassen hat, ohne die jeweiligen Parteien auf die fehlende Vaterschaftsanfechtung zu verweisen (vgl. nur aus jüngerer Zeit: BGHZ 191, 259; BGH, FamRZ 2012, 779; 2012, 437; NJW 2012, 1446 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 13.10.2008 - 1 BvR 1548/03

    Keine Verletzung des verfassungsrechtlich garantierten Elternrechts durch

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2012 - 2 U 834/11
    Die grundlegende Entscheidung des Gesetzgebers für eine statusrechtliche Sperrwirkung, die grundsätzlich nur im Rahmen eines - besonderen Anforderungen unterliegenden - Verfahrens überwunden werden kann, hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seiner zahlreichen Entscheidungen zum Recht der Vaterschaftsanfechtung (vgl. BVerfG, NJW 2007, 753; 2009, 423; 2009, 425; 2010, 3772; FamRZ 2010, 1235) nämlich nicht beanstandet.
  • BGH, 29.02.2012 - XII ZB 198/11

    Familiensache in Übergangsfällen nach Gesetzesänderung:

  • BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 811/09

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Kindes durch Zurückweisung

  • BVerfG, 13.11.2008 - 1 BvR 1192/08

    Rechtmäßigkeit der gegen den zumindest rechtlichen Vater angeordneten

  • OLG Brandenburg, 14.07.2020 - 3 U 38/19

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten

    Da der Nachlass mit den Wertermittlungskosten beschwert wird (§ 2314 Abs. 2 BGB), kann der Wertermittlungsanspruch nicht auf einen bloßen Verdacht hin zugesprochen werden (BGH NJW 2019, 234 ff; OLG Koblenz FamRZ 2013, 1247 ff).
  • OLG München, 21.11.2022 - 33 U 2216/22

    Auskunftsanspruch des Vermächtnisnehmers

    a) Die Klage war schon unzulässig, soweit sie mit dem Anspruch auf Auskunftserteilung auf derselben Stufe erhoben worden war, denn beide Ansprüche stehen in einem Stufenverhältnis zueinander - erst auf der Grundlage der erteilten Auskunft stellt sich die Frage der Wertermittlung (OLG Koblenz, Urteil vom 08.11.2012 - 2 U 834/11, BeckRS 2013, 2065; Fleischer/Horn in: Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht, 5. Aufl. 2018, § 63 Rn. 14) - und können demzufolge nicht auf derselben Stufe geltend gemacht werden.
  • OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 20 W 59/14

    Keine inzidente Prüfung der Vaterschaft im Erbscheinserteilungsverfahren

    In gleicher Weise haben auch ein weiterer Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz für eine andere Streitigkeit betreffend offensichtlich denselben Erbfall und das Landgericht Berlin in einem vergleichbaren Fall entscheiden (OLG Koblenz, 2. Zivilsenat, Urteil vom 08.11.2012, Az. 2 U 834/11; LG Berlin, Urteil vom 15.02.2011, Az. 37 O 224/10; jeweils zitiert nach juris).

    Räumt der Gesetzgeber aber bestimmten Personen bewusst kein Recht ein, eine Vaterschaftsanfechtungsklage zu erheben, kann ihnen diese Möglichkeit grundsätzlich auch faktisch jedenfalls im Verfahren betreffend das gesetzliche Erbrecht nicht im Wege einer Inzidentprüfung eröffnet werden (vgl. auch: OLG Koblenz, Urteil vom 08.11.2012, Az. 2 U 834/11, zitiert nach juris, Rn. 25).

  • OLG Brandenburg, 14.09.2021 - 3 U 136/20

    Umfang der Auskunftsrechte des Pflichtteilsberechtigten

    Da der Nachlass mit den Wertermittlungskosten beschwert wird (§ 2314 Abs. 2 BGB), kann der Wertermittlungsanspruch nicht auf einen bloßen Verdacht hin zugesprochen werden (BGH NJW 2019, 234 ff; OLG Koblenz FamRZ 2013, 1247 ff).
  • OLG Koblenz, 05.03.2014 - 2 W 415/12

    Zugehörigkeit einer in der Rechtsform einer in Liechtenstein gegründeten Anstalt

    Durch Teilurteil des Landgerichts vom 9.6.2011 in der Fassung des Senatsurteils vom 8.11.2012 (FamRZ 2013, 1247), gegen welches die Schuldnerinnen erfolglos Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt haben und welches derzeit im Rahmen eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorliegt (Az. 1 BvR 2406/13), sind die Schuldnerinnen verurteilt worden, "über den Bestand des Nachlasses des am ... geborenen und am x.x.2006 verstorbenen G. V. durch Vorlage eines Verzeichnisses der Nachlassgegenstände, der Nachlassverbindlichkeiten und der Schenkungen des Erblassers an Dritte seit dem x.x.2003 Auskunft zu erteilen.".
  • OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 3 U 122/20

    Anforderungen an den Inhalt eines notariellen Nachlassverzeichnisses gem. § 2314

    Da der Nachlass mit den Wertermittlungskosten beschwert wird (§ 2314 Abs. 2 BGB), kann der Wertermittlungsanspruch nicht auf einen bloßen Verdacht hin zugesprochen werden (BGH NJW 2019, 234 ff; OLG Koblenz FamRZ 2013, 1247 ff).
  • BGH, 19.06.2013 - IV ZR 370/12
    OLG Koblenz - Az. 2 U 834/11 vom 08.11.2012;.
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