Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 06.05.2010 | LSG Bayern, 11.01.2010

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.03.2010 - I-2 U 98/09, 2 U 98/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2247
OLG Hamm, 04.03.2010 - I-2 U 98/09, 2 U 98/09 (https://dejure.org/2010,2247)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.03.2010 - I-2 U 98/09, 2 U 98/09 (https://dejure.org/2010,2247)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. März 2010 - I-2 U 98/09, 2 U 98/09 (https://dejure.org/2010,2247)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2247) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Spaltung, Ausgliederung, Fortgeltung von Bürgschaften

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 123 Abs. 3 UmwG
    Spaltung, Ausgliederung, Fortgeltung von Bürgschaften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der einwandfreien Zuordnung von Vermögensteilen als Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Ausgliederung eines Teilbetriebs; Fortwirkung einer selbstschuldnerischen Höchstbetragsbürgschaft i.F.d. Begründung einer neuen Hauptforderungen nach Übergang der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstreckung der Bürgenhaftung auf nach einer Gesamtrechtsnachfolge auf Seiten des Gläubigers begründete neue Forderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2591
  • VersR 2010, 1377
  • NZG 2010, 632 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 06.05.1993 - IX ZR 73/92

    Bestand und Umfang einer Bürgschaft zugunsten einer Personengesellschaft bei

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2010 - 2 U 98/09
    Bei Ersetzung der gesicherten Hauptforderung durch eine andere und bei solchen Änderungen, die einer Ersetzung gleichkommen, erlischt die Bürgschaft (BGH NJW 1980, 2412/2413; BGH NJW 1993, 1917/1918).

    Durch den neuen Hauptschuldner begründete Verbindlichkeiten könnten daher die Bürgenhaftung nicht erweitern (vgl. BGH NJW 1993, 1917/1918; BGH NJW 1958, 217: Kreditvergabe durch neue Bank nach Abtretung der gesicherten Forderung).

  • BFH, 23.03.2005 - III R 20/03

    Kein gesetzlicher Beteiligtenwechsel mangels Gesamtrechtsnachfolge bei

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2010 - 2 U 98/09
    Die Beklagten wenden hiergegen, gestützt auf die Entscheidung des BGH vom 06.12.2000, Az. XII ZR 219/98 (abgedruckt in NJW 2001, 1217) und auf die Entscheidungen des BFH vom 23.03.2005, Az. III R 20/03 (abgedruckt in NJW 2005, 2799) und vom 05.11.2009, Az. IV R 29/08 (BeckRS 2009, 24003868), ein, dass es sich bei der Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 UmwG nicht um einen Fall der Gesamtrechtsnachfolge handele.

    Daher könne eine Ausgliederung auch im finanzbehördlichen und finanzgerichtlichen Verfahren nicht zu einem Beteiligtenwechsel auf den übernehmenden Rechtsträger führen (BFH NJW 2005, 2799 f.).

  • BFH, 05.11.2009 - IV R 29/08

    Abspaltung führt nicht zur Gesamtrechtsnachfolge

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2010 - 2 U 98/09
    Die Beklagten wenden hiergegen, gestützt auf die Entscheidung des BGH vom 06.12.2000, Az. XII ZR 219/98 (abgedruckt in NJW 2001, 1217) und auf die Entscheidungen des BFH vom 23.03.2005, Az. III R 20/03 (abgedruckt in NJW 2005, 2799) und vom 05.11.2009, Az. IV R 29/08 (BeckRS 2009, 24003868), ein, dass es sich bei der Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 UmwG nicht um einen Fall der Gesamtrechtsnachfolge handele.

    Daher bleibe der übertragende Rechtsträger Steuerschuldner (BFH BeckRS 2009, 24003868, S. 3 f.).

  • BGH, 08.10.2003 - XII ZR 50/02

    Auslegung eines Ausgliederungsvertrags

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2010 - 2 U 98/09
    Die Verwendung sogenannter All-Klauseln ist dabei zulässig (Lutter - Priester, § 126 UmwG, Rn. 55; BGH NZG 2003, 1172/1174).
  • BGH, 03.02.1982 - VIII ZR 316/80

    Stahlstäbe - Einseitiger Eigentumsvorbehalt; §§ 46, 59 KO

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2010 - 2 U 98/09
    Dieses Angebot hat die jeweilige Hauptschuldnerin, da sie erkennbar den Kaufvertrag vollziehen und zumindest ein Anwartschaftsrecht an der Ware erwerben wollte, angenommen, so dass jedenfalls auf dinglicher Ebene ein Eigentumsvorbehalt vereinbart worden ist (vgl. Münchener Kommentar zum BGB - Westermann, 5. Aufl. 2008, § 449 BGB, Rn. 13; BGH NJW 1982, 1749/1750).
  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2010 - 2 U 98/09
    Vielmehr kann, wenn ein Beweis dem Behauptenden (hier: den Beklagten) nicht möglich ist, während der Bestreitende (hier: die Klägerin) alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen, dies dazu führen, dass der Bestreitende substantiiert bestreiten muss, um dem Behauptenden einen wiederum substantiierteren Vortrag mit entsprechendem Beweisantritt zu ermöglichen (BGH NJW 1987, 2008/2009).
  • BGH, 21.05.1980 - VIII ZR 107/79

    Bürgenhaftung bei Vereinigung von Sparkassen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2010 - 2 U 98/09
    Im Fall der Gesamtrechtsnachfolge könne sich hingegen die Bürgenhaftung auf Neuforderungen erstrecken, die nach dem Eintritt eines neuen Gläubigers begründet werden (BGH NJW 1980, 1841/1842: Kreditvergabe durch neue Sparkasse nach Aufnahme der alten Sparkasse; BGH, Beschluss vom 01.04.2003, Az. XI ZR 300/02, BeckRS 2003, 03711).
  • BGH, 24.09.1998 - IX ZR 425/97

    Formularmäßige Ausdehnung einer Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2010 - 2 U 98/09
    Zwar ist die formularmäßige Erstreckung einer Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen Forderungen aus einer Geschäftsbeziehung grundsätzlich unwirksam (BGH NJW 1998, 3708).
  • BGH, 12.12.1983 - II ZR 238/82

    Anspruch auf Schadensersatz aus Forderungsabtretungen wegen nicht erhaltener

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2010 - 2 U 98/09
    Nach dem Grundsatz des unternehmensbezogenen Handelns liegt, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass die handelnde Person für ein Unternehmen tätig ist, ein Geschäft nicht der handelnden Person sondern des Inhabers des Unternehmens, welcher insoweit durch die handelnde Person vertreten wird, vor (Münchener Kommentar zum BGB - Schramm, 5. Aufl. 2006, § 164, Rn. 23; BGH NJW 1984, 1347/1348).
  • BGH, 21.05.1980 - VIII ZR 201/79

    Haftung eines Bürgen bei fehlender Identität zwischen der Hauptschuld und der

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2010 - 2 U 98/09
    Bei Ersetzung der gesicherten Hauptforderung durch eine andere und bei solchen Änderungen, die einer Ersetzung gleichkommen, erlischt die Bürgschaft (BGH NJW 1980, 2412/2413; BGH NJW 1993, 1917/1918).
  • BGH, 15.01.1990 - II ZR 311/88

    Person des Vertragspartners bei unternehmensbezogenen Geschäften mit einer GmbH;

  • BGH, 06.12.2000 - XII ZR 219/98

    Umdeutung eines Rechtsmittels in einen Beitritt als Nebenintervenient

  • BGH, 16.01.2003 - IX ZR 171/00

    Formularmäßiger Ausschluß der Aufrechenbarkeit mit unbestrittenen

  • BGH, 01.04.2003 - XI ZR 300/02

    Zulässigkeit einer Teilklage des Gläubigers gegen den Bürgen; Haftung des Bürgen

  • BGH, 28.11.1957 - VII ZR 42/57

    Kreditbürgschaft

  • BGH, 20.03.1985 - VIII ZR 327/83

    Geltung widerstreitender AGB

  • OLG Dresden, 28.04.2008 - 8 U 65/08

    Übertragung von Forderungen im Wege der Ausgliederung - Voraussetzungen an die

  • BGH, 18.01.1988 - II ZR 304/86

    Auslegung eines Antrags als Feststellungsantrag - Rechtsschutzinteresse für die

  • OLG Karlsruhe, 19.08.2008 - 1 U 108/08

    Umwandlung: Vertragspartei eines Mietvertrags nach der Umwandlung eines

  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11

    Verschleiertes Arbeitseinkommen - Freigabe aus der Masse

    Der übertragende Rechtsträger wird dann im Ergebnis durch die in § 123 Abs. 3 UmwG als Gegenleistung für die Übertragung des ausgegliederten Vermögens zwingend vorgesehene Gewährung von Anteilen oder Mitgliedschaften am übernehmenden Rechtsträger zur Holding (OLG Hamm 4. März 2010 - I-2 U 98/09, 2 U 98/09 - zu B I 2 b der Gründe; ohne Problematisierung von der Zulässigkeit der Totalausgliederung ausgehend BFH 7. August 2002 - I R 99/00 - BFHE 199, 489; Hörtnagl in Schmitt/Hörtnagl/Stratz UmwG/UmwStG 5. Aufl. § 123 UmwG Rn. 22; Teichmann in Lutter UmwG 4. Aufl. § 123 Rn. 25) .
  • OLG Köln, 28.07.2016 - 7 U 179/15

    Formularmäßige Vereinbarung einer Gewährleistungsfrist von 123 Monaten für die

    Die Kriterien der Bestimmbarkeit hat das OLG Hamm im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW-RR 2004, 123 = NZG 2003, 172) wie folgt zusammengefasst (Urt. v. 04.03.2010 - 2 U 98/09, BeckRS 2010, 08022; vgl. ferner Kölner Kommentar zum UmwG/Simon, 2009, § 126 Rdn. 57 ff.; Lutter/Priester, UmwG, 5. Aufl., § 126 Rdn. 54 f.; Kallmeyer, UmwG, 5. Aufl., § 126 Rdn. 19; Semler/Stengel/Schröer, UmwG, 3. Aufl., § 126 Rdn. 61; Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht, 2002, § 216 Rdn. 202 ff.):.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.05.2010 - I-2 U 98/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8607
OLG Düsseldorf, 06.05.2010 - I-2 U 98/09 (https://dejure.org/2010,8607)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.05.2010 - I-2 U 98/09 (https://dejure.org/2010,8607)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - I-2 U 98/09 (https://dejure.org/2010,8607)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,8607) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05

    Tintenpatrone

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2010 - 2 U 98/09
    Dem Patentinhaber steht grundsätzlich auch dann ein Unterlassungsanspruch gegen den Verletzer zu, wenn er an dem Schutzrecht eine ausschließliche Lizenz vergeben hat (BGH, GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone).

    So ist ein "Betroffensein" auch bei Erteilung einer umfassenden Exklusivlizenz, die dem Schutzrechtsinhaber jedes eigene (per se anspruchsbegründende) Nutzungsrecht nimmt, möglich, vornehmlich dann, wenn mit dem ausschließlichen Lizenznehmer eine Stück- oder Umsatzlizenz vereinbart ist, weil durch die Verletzungshandlungen mittelbar auch die Lizenzeinnahmen des Patentinhabers beeinträchtigt werden (vgl. BGH, GRUR 2008, 896, 898 ff - Tintenpatrone; BGH, GRUR 1992, 697, 698 - Alf; GRUR 2005, 935, 936 - Vergleichsempfehlung II; Benkard/Rogge/Grabinski, a.a.O., § 139 PatG Rdnr. 17; Schulte, PatG, 8. Aufl., § 139 Rdnr. 14; Kühnen/Geschke, a.a.O., Rdnr. 541).

    "Verletzt" wird der Patentinhaber ferner auch dann, wenn dem Lizenznehmer eine vertragliche Bezugspflicht für die Lizenzgegenstände, für Rohstoffe oder Einzelteile auferlegt ist, weil durch die Verletzungshandlungen der Umsatz (und Gewinn) des Schutzrechtsinhabers mit seinem Lizenznehmer in Mitleidenschaft gezogen werden (vgl. BGH, GRUR 2008, 896, 899 - Tintenpatrone; Kühnen/Geschke, a.a.O., Rdnr. 541; Schulte, a.a.O., § 139 Rdnr. 14).

    Die Begründetheit der auf Feststellung der Schadensersatzpflicht gerichteten Klage setzt hierbei voraus, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines Schadens besteht (BGH, GRUR 1992, 559 - Mikrofilmanlage; GRUR 2008, 896, 898 - Tintenpatrone), die allerdings nicht hoch zu sein braucht (BGHZ 130, 205 = GRUR 1995, 744 - Feuer, Eis&Dynamit I; BGH, GRUR 2008, 896, 898 - Tintenpatrone).

    Ob und was für ein Schaden entstanden ist, bedarf keiner Klärung (BGH GRUR 1960, 423, 426 - Kreuzbodenventilsäcke I; GRUR 1996, 1xx, 116 - Klinische Versuche I; GRUR 2008, 896, 898 - Tintenpatrone), wenn nach der Erfahrung des täglichen Lebens der Eintritt eines Schadens mit einiger Sicherheit zu erwarten ist (BGH, GRUR 1996, 1xx, 116 - Klinische Versuche I; GRUR 2008, 896, 898 - Tintenpatrone).

    Hierfür genügt es in der Regel, wenn zumindest eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Verletzungshandlung vorliegt (BGH, GRUR 1996, 1xx, 116 - Klinische Versuche I; GRUR 2008, 896, 898 - Tintenpatrone).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2008, 896, 898 - Tintenpatrone) ist hiervon im Grundsatz auch nach der Vergabe einer ausschließlichen Lizenz auszugehen, wenn der Schutzrechtsinhaber an der Ausübung der Lizenz durch den Lizenznehmer wirtschaftlich partizipiert.

    Dass mit dem Warenabsatz ein Vermögensvorteil für den Rechtsinhaber verbunden ist, insbesondere der Bezugspreis ein wirtschaftliches Äquivalent für Warenunkosten und Lizenzeinräumung beinhaltet, entspricht der Lebenserfahrung, so dass die Entstehung eines Schadens - in Form eines entgangenen Gewinns - durch verletzungsbedingt geringere Warenbezüge des Lizenznehmers auch in einem solchen Fall regelmäßig nicht fern liegend ist (BGH, GRUR 2008, 896, 898 - Tintenpatrone; Schulte, a.a.O., § 139 Rdnr. 14).

    Nach der Rechtsprechung des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH, GRUR 2008, 896, 898 - Tintenpatrone) reicht es aus, wenn der Patentinhaber an der Ausübung der Lizenz durch den Lizenznehmer wirtschaftlich partizipiert.

  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 167/03

    Vergleichsempfehlung II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2010 - 2 U 98/09
    So ist ein "Betroffensein" auch bei Erteilung einer umfassenden Exklusivlizenz, die dem Schutzrechtsinhaber jedes eigene (per se anspruchsbegründende) Nutzungsrecht nimmt, möglich, vornehmlich dann, wenn mit dem ausschließlichen Lizenznehmer eine Stück- oder Umsatzlizenz vereinbart ist, weil durch die Verletzungshandlungen mittelbar auch die Lizenzeinnahmen des Patentinhabers beeinträchtigt werden (vgl. BGH, GRUR 2008, 896, 898 ff - Tintenpatrone; BGH, GRUR 1992, 697, 698 - Alf; GRUR 2005, 935, 936 - Vergleichsempfehlung II; Benkard/Rogge/Grabinski, a.a.O., § 139 PatG Rdnr. 17; Schulte, PatG, 8. Aufl., § 139 Rdnr. 14; Kühnen/Geschke, a.a.O., Rdnr. 541).

    Ein hierauf beruhender Rückgang der Lizenzeinnahmen stellt einen ersatzfähigen Schaden dar (BGH, a.a.O. - Tintenpatrone ; BGH, GRUR 2005, 935, 936 - Vergleichsempfehlung II; Schulte, a.a.O., § 139 Rdnr. 14; Kühnen/Geschke, a. a. O., Rdnr. 543).

  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 109/58
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2010 - 2 U 98/09
    Ob und was für ein Schaden entstanden ist, bedarf keiner Klärung (BGH GRUR 1960, 423, 426 - Kreuzbodenventilsäcke I; GRUR 1996, 1xx, 116 - Klinische Versuche I; GRUR 2008, 896, 898 - Tintenpatrone), wenn nach der Erfahrung des täglichen Lebens der Eintritt eines Schadens mit einiger Sicherheit zu erwarten ist (BGH, GRUR 1996, 1xx, 116 - Klinische Versuche I; GRUR 2008, 896, 898 - Tintenpatrone).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90

    "ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2010 - 2 U 98/09
    So ist ein "Betroffensein" auch bei Erteilung einer umfassenden Exklusivlizenz, die dem Schutzrechtsinhaber jedes eigene (per se anspruchsbegründende) Nutzungsrecht nimmt, möglich, vornehmlich dann, wenn mit dem ausschließlichen Lizenznehmer eine Stück- oder Umsatzlizenz vereinbart ist, weil durch die Verletzungshandlungen mittelbar auch die Lizenzeinnahmen des Patentinhabers beeinträchtigt werden (vgl. BGH, GRUR 2008, 896, 898 ff - Tintenpatrone; BGH, GRUR 1992, 697, 698 - Alf; GRUR 2005, 935, 936 - Vergleichsempfehlung II; Benkard/Rogge/Grabinski, a.a.O., § 139 PatG Rdnr. 17; Schulte, PatG, 8. Aufl., § 139 Rdnr. 14; Kühnen/Geschke, a.a.O., Rdnr. 541).
  • OLG München, 16.06.2005 - 6 U 5629/99

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2010 - 2 U 98/09
    Soweit das Oberlandesgericht München (GRUR 2005, 1038 - Hundertwasserhaus II) zum Urheberrecht entschieden hat, dass dem Urheber, der eine ausschließliche Lizenz an seinen Werken vergeben habe, Schadensersatzansprüche nur zustünden, wenn er dafür Lizenzgebühren erhalte, und er nicht berechtigt sei, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn er lediglich kapitalmäßig (z. B. als Alleinaktionär) am Lizenznehmer beteiligt sei, vermag der erkennende Senat dem für den hier zu beurteilenden Fall, dass ein Patentinhaber eine ausschließliche Lizenz an ein Unternehmen vergeben hat, dessen alleiniger Gesellschafter er ist, nicht zu folgen.
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2010 - 2 U 98/09
    Die Begründetheit der auf Feststellung der Schadensersatzpflicht gerichteten Klage setzt hierbei voraus, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines Schadens besteht (BGH, GRUR 1992, 559 - Mikrofilmanlage; GRUR 2008, 896, 898 - Tintenpatrone), die allerdings nicht hoch zu sein braucht (BGHZ 130, 205 = GRUR 1995, 744 - Feuer, Eis&Dynamit I; BGH, GRUR 2008, 896, 898 - Tintenpatrone).
  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 58/93

    Eis & Dynamit I - Getarnte Werbung, Feuer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2010 - 2 U 98/09
    Die Begründetheit der auf Feststellung der Schadensersatzpflicht gerichteten Klage setzt hierbei voraus, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines Schadens besteht (BGH, GRUR 1992, 559 - Mikrofilmanlage; GRUR 2008, 896, 898 - Tintenpatrone), die allerdings nicht hoch zu sein braucht (BGHZ 130, 205 = GRUR 1995, 744 - Feuer, Eis&Dynamit I; BGH, GRUR 2008, 896, 898 - Tintenpatrone).
  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2010 - 2 U 98/09
    Das gilt schon deshalb, weil es, wenn der angegriffene Gegenstand in sämtlichen Merkmalen dem Wortsinn des Patentanspruchs entspricht, grundsätzlich unerheblich ist, ob mit ihm die erfindungsgemäßen Wirkungen überhaupt oder vollständig erzielt werden (vgl. BGH, GRUR 2006, 13, 134 - Seitenspiegel; GRUR 1991, 436, 441 f - Befestigungsvorrichtung II).
  • BGH, 05.04.2011 - X ZR 86/10

    Cinch-Stecker

    Gegen das Urteil des Berufungsgerichts, das unter anderem in InstGE 12, 88 veröffentlicht worden ist, wenden sich die Beklagten mit ihrer vom Senat zugelassenen Revision.
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2020 - 2 U 10/19
    Soweit die im Klage- bzw. Berufungsantrag zu I. 4. enthaltene Formulierung "oder diese Erzeugnisse aus den Vertriebswegen endgültig zu entfernen, indem die Beklagte diese Erzeugnisse wieder an sich nimmt", dahin zu verstehen sein sollte, dass die Beklagte die zurückgerufenen und an sie zurückgegebenen patentverletzenden Zündkerzen wieder an sich zu nehmen hat, ist diese Verpflichtung bereits Teil ihrer Rückrufverpflichtung (vgl. Senat, InstGE 12, 88 = BeckRS 2010, 15888 - Cinch-Stecker; Schulte/Voß, a.a.O., § 140a Rn. 31; Kühnen, a.a.O., Kap. D Rn. 726).

    Mit dem Rückruf bringt der Verletzer, ohne dass dies einer besonderen Erwähnung bedürfte, seine Bereitschaft zum Ausdruck, die zurückgegebenen Gegenstände wieder an sich zu nehmen, weswegen in einer solchen Entgegennahme keine Maßnahme eines endgültigen Entfernens aus den Vertriebswegen gesehen werden kann (Senat, InstGE 12, 88 - Cinch-Stecker).

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 2 U 122/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Anzeige der

    Die ausgesprochene Verpflichtung der Beklagten, die zurückgerufenen und an sie zurückgegebenen patentverletzenden Erzeugnisse wieder an sich zu nehmen, ist bereits Teil ihrer Rückrufverpflichtung (vgl. Senat, Urt. v. 06.05.2010 - I-2 U 98/09, Umdr.
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2021 - 2 W 18/21

    1. Im Zuge des Rückrufs bedarf es eines Rechtsfolgenhinweises an den

    Zur Erfüllung des Rückrufanspruchs hätte die Schuldnerin damit für jeden einzelnen Abnehmer den Versand eines inhaltlich ausreichenden Rückrufschreibens darlegen müssen (vgl. Senat, Urteil vom 06.05.2010 - I-2 U 98/09 = BeckRS 2010, 15888).
  • LG Düsseldorf, 08.08.2019 - 4c O 88/17

    Integriertes klinisches Laborsystem

    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf sowie des Landgerichts Düsseldorf stellt das Entfernen aus den Vertriebswegen einen Bestandteil des Rückrufes dar, da der Verletzer mit dem Rückruf die Bereitschaft zu Ausdruck bringt, die zurückgegebenen Gegenstände wieder an sich zu nehmen (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 12, 88 - Cinch-Stecker).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2021 - 2 W 19/21

    Beschwerde gegen eine Zwangsgeldfestsetzung; Weiterverwendung von

    Zur Erfüllung des Rückrufanspruchs hätte die Schuldnerin damit für jeden einzelnen Abnehmer den Versand eines inhaltlich ausreichenden Rückrufschreibens mitteilen müssen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.05.2010, Az.: I-2 U 98/09 = BeckRS 2010, 15888; Beschl. v. 20.09.2021, Az.: I-2 W 18/19).
  • LG Düsseldorf, 14.02.2019 - 4c O 75/17

    Repeater 1

    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf sowie des Landgerichts Düsseldorf stellt das Entfernen aus den Vertriebswegen einen Bestandteil des Rückrufes dar, da der Verletzer mit dem Rückruf die Bereitschaft zu Ausdruck bringt, die zurückgegebenen Gegenstände wieder an sich zu nehmen (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 12, 88 - Cinch-Stecker).
  • LG Düsseldorf, 23.04.2015 - 4c O 46/14

    Fahrzeugplaneaufwicklung

    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf sowie des Landgerichtes Düsseldorf stellt das Entfernen aus den Vertriebswegen einen Bestandteil des Rückrufes dar, da der Verletzer mit dem Rückruf die Bereitschaft zu Ausdruck bringt, die zurückgegebenen Gegenstände wieder an sich zu nehmen (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 12, 88 - Cinch-Stecker).
  • LG Düsseldorf, 22.01.2015 - 4c O 18/14
    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf sowie des Landgerichtes Düsseldorf stellt das Entfernen aus den Vertriebswegen einen Bestandteil des Rückrufes dar, da der Verletzer mit dem Rückruf die Bereitschaft zu Ausdruck bringt, die zurückgegebenen Gegenstände wieder an sich zu nehmen /vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 12, 88 - Cinch-Stecker).
  • LG Düsseldorf, 10.03.2021 - 4a O 32/19
    Zum Nachweis der Erfüllung der Rückrufverpflichtung ist es erforderlich, die Erfüllung in Bezug auf jeden einzelnen Kunden darzulegen (OLG Düsseldorf Urt. v. 6.5.2010 - I-2 U 98/09, BeckRS 2010, 15888, beck-online).
  • LG Düsseldorf, 10.03.2021 - 4a O 21/19
  • LG Düsseldorf, 03.11.2016 - 4c O 9/16

    Schutzfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Kühlgerät mit wenigstens

  • LG Düsseldorf, 14.02.2019 - 4c O 76/17

    Repeater 2

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 2 U 121/09

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein Gerät zur Bestimmung des

  • LG Düsseldorf, 14.02.2023 - 4c O 68/21

    Endoskopische Vorrichtung

  • LG Düsseldorf, 22.09.2016 - 4c O 49/15

    Reitsportsattel

  • LG Düsseldorf, 08.09.2016 - 4c O 67/15

    Schutzfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Spritze und eine Spritzenfamilie

  • LG Düsseldorf, 21.01.2016 - 4b 108/14

    Rollenschneidevorrichtung

  • LG Düsseldorf, 20.08.2019 - 4c O 64/18

    Schneidkörper

  • LG Düsseldorf, 30.11.2017 - 4c O 1/17

    Kühlschrank mit Kühlfächern

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Bayern, 11.01.2010 - L 2 U 98/09 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18170
LSG Bayern, 11.01.2010 - L 2 U 98/09 B (https://dejure.org/2010,18170)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.01.2010 - L 2 U 98/09 B (https://dejure.org/2010,18170)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. Januar 2010 - L 2 U 98/09 B (https://dejure.org/2010,18170)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,18170) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ordnungsgeld - Fristversäumnis eines Sachverständigen - Erfordernis einer eindeutigen Nachfristsetzung

  • Wolters Kluwer

    Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen den Sachverständigen nach Fristsetzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zur Vorlage eines Gutachtens

  • rechtsportal.de

    Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen säumigen Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.01.1994 - XI B 60/93

    Unentschuldigtes Ausbleiben eines Zeugen

    Auszug aus LSG Bayern, 11.01.2010 - L 2 U 98/09
    Der Senat folgt damit der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Beschluss vom 01.07.2003 - L 13 KN 2951/02 B) sowie der Auffassung des Bundesfinanzhofes (BFH/NV 1994, 733 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.07.2003 - L 13 KN 2951/02

    Begründung für die Festsetzung eines Ordnungsgeldes

    Auszug aus LSG Bayern, 11.01.2010 - L 2 U 98/09
    Der Senat folgt damit der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Beschluss vom 01.07.2003 - L 13 KN 2951/02 B) sowie der Auffassung des Bundesfinanzhofes (BFH/NV 1994, 733 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht