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OLG Hamm, 21.12.2004 - 2 UF 114/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Essen, 18.06.2002 - 104 F 80/01
- OLG Hamm, 21.12.2004 - 2 UF 114/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.01.2003 - XII ZR 2/00
Höhe des Unterhalts im absoluten Mangelfall
Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2004 - 2 UF 114/04
Ein Verzicht auf den Vorwegabzug des Kindesunterhalts mit der Folge eines höheren Unterhaltsbedarfs der Antragstellerin und einer dann durchzuführenden Mangelverteilung, der bei Vorliegen eines Missverhältnisses von Kindesunterhaltsbedarf und Ehegattenunterhaltsbedarf in Betracht kommt (BGH FamRZ 2003, 363), ist hier nicht angezeigt, da für die Kinder mit dem Regelbetrag ein Betrag deutlich unterhalb des Existenzminimums zugrunde gelegt worden ist, während die Antragstellerin über Gesamteinkünfte verfügt, die das unterhaltsrechtliche Existenzminimum eines erwerbstätigen Ehegatten in Höhe von 840 EUR im Verhältnis nicht stärker unterschreiten als der Bedarf der Kinder deren Existenzminimum. - BGH, 29.09.1982 - IVb ZB 866/81
Begründung einer Beschwerde gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich
Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2004 - 2 UF 114/04
Auch wenn für eine Beschwerde in einer FGG-Familiensache aufgrund der fehlenden Verweisung auf § 520 Abs. 3 S.2 Nr. 2-4 ZPO die besonderen Anforderungen, die an die Berufungsbegründung zu stellen sind, entfallen, muss der Beschwerdeführer mit seiner Beschwerdebegründung zumindest dartun, dass er durch die Entscheidung beschwert ist und diese mit der Beschwerde bekämpfen will (BGH FamRZ 1994, 159; NJW 1983, 179). - OLG Hamm, 22.10.1998 - 2 UF 9/98
Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2004 - 2 UF 114/04
Der Senat folgt allerdings der insoweit vom Familiengericht vorgenommenen Fiktion in Höhe von monatlich 1.432 EUR nicht, obwohl diese dem Betrag von 2.800 DM entspricht, den der Senat in dem Urteil vom 22. Oktober 1998 in dem früheren Berufungsverfahren bezüglich des Trennungsunterhalts (2 UF 9/98) für eine vollschichtige Beschäftigung zugrunde gelegt hatte.
- OLG Hamm, 08.01.2009 - 2 UF 214/08
Voraussetzungen des Ausschlusses eines Umgangsrechts des Vaters mit einem Kind
Das gegen die Übertragung der elterlichen Sorge für M auf die Antragsgegnerin gerichtete Rechtsmittel des Antragstellers wies der Senat - nach persönlicher Anhörung des Kindes am 16.11.2004 - durch Urteil vom 21.12.2004 zurück (Beiakten 2 UF 114/04 OLG Hamm, Bl. 259, 296 ff.).