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   OLG Karlsruhe, 16.07.1992 - 2 UF 235/91   

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https://dejure.org/1992,4601
OLG Karlsruhe, 16.07.1992 - 2 UF 235/91 (https://dejure.org/1992,4601)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.07.1992 - 2 UF 235/91 (https://dejure.org/1992,4601)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Juli 1992 - 2 UF 235/91 (https://dejure.org/1992,4601)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterhalt; Sonderbedarf; Kieferorthopäde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1613 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 905
  • FamRZ 1992, 1317
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 26.06.2020 - 4 UF 176/19

    Kosten der kieferorthopädischen Behandlung als Sonderbedarf des Kindes

    Bei dem aus einer kieferorthopädischen Behandlung resultierenden Zusatzbedarf handelt es sich um Sonderbedarf im Sinne des § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB, also um einen unregelmäßigen, vorher nicht abschätzbaren außerordentlich hohen Bedarf, der nicht auf Dauer besteht und daher zu einem einmaligen, jedenfalls aber zeitlich begrenzten Ausgleich neben dem regelmäßig geschuldeten Barunterhalt führt (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1981, 76; FuR 2004, 307; OLG Karlsruhe, FamRZ 1992, 1317; OLG Celle, FamRZ 2008, 1884; OLG Köln, JAmt 2010, 576).
  • OLG Celle, 04.12.2007 - 10 UF 166/07

    Anspruch eines Unterhaltsberechtigten auf Sonderbedarf für die Kosten einer

    Nach der - soweit ersichtlich (selbst in der Literatur) ohne ausdrückliche Gegenstimmen gebliebenen - obergerichtlichen Rechtsprechung stellen Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung regelmäßig Sonderbedarf im Sinne von § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB dar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 29. August 1980 3 WF 19080 - FamRZ 1981, 76. OLG Karlsruhe, Urteil vom 26. Juli 1992 - 2 UF 23591 - FamRZ 1992, 1317.
  • OLG Frankfurt, 21.07.2010 - 4 UF 55/10

    Kieferorthopädische Behandlung als Sonderbedarf des Kindes

    Die Antragstellerin weist zwar zutreffend darauf hin, dass nach der wohl herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur die nicht von der Krankenkasse erstatteten Behandlungskosten für eine kieferorthopädische Behandlung eines Kindes unterhaltsrechtlichen Sonderbedarf darstellen können (OLG Celle NJW-RR 2008, 378; OLG Köln, Urteil vom 15.06.2010, 4 UF 19/10; OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 76; OLG Karlsruhe FamRZ 1992, 1317; Reinken, Mehrbedarf und Sonderbedarf des Kindes, FamFR 2010, 27; a. A.: Wendl/Scholz, 7. Aufl., 2008, § 6 Rz. 14: Mehrbedarf).
  • OLG Köln, 07.10.2002 - 21 UF 15/02

    Fristen bei Geltendmachung eines familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs

    Sofern man die hier in Rede stehenden Behandlungskosten als Sonderbedarf anerkennt ( so wohl zutreffend OLG Karlsruhe FamRZ 92, 1317), konnte er nach § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB (die Nr. 2 dieser Bestimmung ist ersichtlich nicht einschlägig) nur innerhalb eines Jahres nach seiner Entstehung geltend gemacht werden, wenn vorher Verzug bestand bzw. der Anspruch rechtshängig gemacht worden war.
  • OLG Karlsruhe, 06.06.1997 - 2 UF 168/96

    Begriff des Sonderbedarfs - Umzugskosten

    Dies ist der Zeitpunkt der Erteilung der Rechnung vom 22.6.1994 durch das Umzugsunternehmen (vgl. Senat, FamRZ 1992, 1317 ; ebenso der 16. ZS - FamS - des OLG Karlsruhe, 1990, 88) Eine erst später einsetzende Einkommensverschiebung zwischen den Parteien durch Unterhaltszahlungen wirkt sich hier nicht mehr auf die zum maßgeblichen Zeitpunkt bestehenden Verhältnisse aus.
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