Rechtsprechung
OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 123/07, 2 W 135/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde gegen den Beschluss zur Festsetzung einer Betreuervergütung
- Judicialis
FGG § 56g Abs. 5 S. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 56g Abs. 5 S. 2
Keine Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde bei falscher Rechtsmittelbelehrung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Itzehoe - 4 T 101/07
- LG Itzehoe - 4 T 102/07
- AG Pinneberg, 12.03.2007 - 42 XVII Sch 5991
- OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 123/07, 2 W 135/07
- OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 123/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 675
- FGPrax 2007, 270
- FamRZ 2008, 75
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Karlsruhe, 22.07.1999 - 19 Wx 20/99
Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 123/07
Kommt das Beschwerdegericht bei dieser Prüfung zu dem Ergebnis, das die im Gesetz genannten Gründe eine Zulassung erfordern, hat es die Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde - als gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefall - in der Entscheidung ausdrücklich auszusprechen, sei es im Tenor oder in den Entscheidungsgründen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302; BayObLG Beschluss vom 20.10.1999 3 Z BR 305/99 - JURIS).Eine falsche Rechtsmittelbelehrung kann die Zulassung der weiteren Beschwerde durch das Beschwerdegericht nicht ersetzen (OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302).
- BayObLG, 08.08.2001 - 3Z BR 258/01
Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 123/07
Dagegen braucht die Nichtzulassung - als Regelfall - nicht ausdrücklich ausgesprochen zu werden (vgl. BayObLG Beschluss vom 08.08.2001 3 Z BR 258/01 - JURIS). - BayObLG, 01.02.2002 - 1Z BR 15/02
Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 123/07
Die sofortige weitere Beschwerde ist infolgedessen auch dann unzulässig, wenn das Landgericht sich zu deren Zulassung nicht ausdrücklich geäußert hat (BayObLGZ 1999, 121; BayObLG Beschluss vom 01.02.2002 1 Z BR 15/02 - JURIS). - BayObLG, 20.10.1999 - 3Z BR 305/99
Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 123/07
Kommt das Beschwerdegericht bei dieser Prüfung zu dem Ergebnis, das die im Gesetz genannten Gründe eine Zulassung erfordern, hat es die Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde - als gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefall - in der Entscheidung ausdrücklich auszusprechen, sei es im Tenor oder in den Entscheidungsgründen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302; BayObLG Beschluss vom 20.10.1999 3 Z BR 305/99 - JURIS). - BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99
Zulässigkeit eines Rechtsmittels
Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 123/07
Die sofortige weitere Beschwerde ist infolgedessen auch dann unzulässig, wenn das Landgericht sich zu deren Zulassung nicht ausdrücklich geäußert hat (BayObLGZ 1999, 121; BayObLG Beschluss vom 01.02.2002 1 Z BR 15/02 - JURIS).
- OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 135/07
Keine Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde bei falscher …
2 W 123/07 2 W 135/07.Die Gegenstandswerte der Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde betragen in der Sache 2 W 123/07 2.450,80 EUR und in der Sache 2 W 135/07 984, 27 EUR.
- OLG Celle, 03.11.2009 - 2 W 310/09
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens; Anforderungen an die Identität des …
3 Die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens (Gebühren sowie Auslagen für einen gerichtlich bestellten Sachverständigen) stellen nach allgemeiner Meinung gerichtliche Kosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar und zählen daher zu den Kosten des Rechtsstreites, die grundsätzlich über § 91 ZPO erstattungsfähig sind (vgl. BGH NJW 2007, 1279, 1281; BGH RPfl 2006, 338; RPfl 2004, 588; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 30.11.2007 (Az.:2 W 123/07) und vom 23.12.2008, Az.: 2 W 285/08). - OLG Köln, 17.10.2016 - 2 Wx 402/16
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Bestellung eines Verfahrenspfleger im …
Eine - wie hier - fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung eröffnet keinen gesetzlich nicht vorgesehenen Rechtsweg (St. Rspr. z.B. BayObLGZ 2000, 318; OLG Schleswig FGPrax 2007, 270). - OLG Köln, 20.01.2010 - 2 Wx 109/09
Maßgebliches Recht für das Grundbuchverfahren in Übergangsfällen; Zulässigkeit …
Eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung eröffnet keinen gesetzlich nicht vorgesehenen Rechtsweg (vgl. auch BayObLGZ 2000, 318; OLG München, ZfIR 2009, 78; OLG Schleswig, FGPrax 2007, 270;… Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage 2003, vor §§ 19 bis 30 Rn. 30; jeweils für die Frage der Ersetzung der erforderlichen Zulassung eines Rechtsmittels). - OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 123/05 Die Gegenstandswerte der Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde betragen in der Sache 2 W 123/07 2 450, 80 EUR und in der Sache 2 W 135/07 984, 27 EUR.
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OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 135/07, 2 W 123/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde gegen den Beschluss zur Festsetzung einer Betreuervergütung
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde
- Judicialis
FGG § 56g Abs. 5 S. 2
- rechtsportal.de
FGG § 56g Abs. 5 S. 2
Keine Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde bei falscher Rechtsmittelbelehrung
Verfahrensgang
- LG Itzehoe - 4 T 101/07
- LG Itzehoe - 4 T 102/07
- AG Pinneberg, 12.03.2007 - 42 XVII Sch 5991
- OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 135/07, 2 W 123/07
- OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 123/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 675
- FamRZ 2008, 75
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 123/07
Festsetzung einer Betreuervergütung: Zulässigkeit der sofortigen weiteren …
Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 135/07
2 W 123/07 2 W 135/07.Die Gegenstandswerte der Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde betragen in der Sache 2 W 123/07 2.450,80 EUR und in der Sache 2 W 135/07 984, 27 EUR.
- OLG Karlsruhe, 22.07.1999 - 19 Wx 20/99
Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 135/07
Kommt das Beschwerdegericht bei dieser Prüfung zu dem Ergebnis, das die im Gesetz genannten Gründe eine Zulassung erfordern, hat es die Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde - als gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefall - in der Entscheidung ausdrücklich auszusprechen, sei es im Tenor oder in den Entscheidungsgründen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302; BayObLG Beschluss vom 20.10.1999 3 Z BR 305/99 - JURIS).Eine falsche Rechtsmittelbelehrung kann die Zulassung der weiteren Beschwerde durch das Beschwerdegericht nicht ersetzen (OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302).
- BayObLG, 08.08.2001 - 3Z BR 258/01
Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 135/07
Dagegen braucht die Nichtzulassung - als Regelfall - nicht ausdrücklich ausgesprochen zu werden (vgl. BayObLG Beschluss vom 08.08.2001 3 Z BR 258/01 - JURIS).
- BayObLG, 20.10.1999 - 3Z BR 305/99
Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 135/07
Kommt das Beschwerdegericht bei dieser Prüfung zu dem Ergebnis, das die im Gesetz genannten Gründe eine Zulassung erfordern, hat es die Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde - als gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefall - in der Entscheidung ausdrücklich auszusprechen, sei es im Tenor oder in den Entscheidungsgründen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302; BayObLG Beschluss vom 20.10.1999 3 Z BR 305/99 - JURIS). - BayObLG, 01.02.2002 - 1Z BR 15/02
Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 135/07
Die sofortige weitere Beschwerde ist infolgedessen auch dann unzulässig, wenn das Landgericht sich zu deren Zulassung nicht ausdrücklich geäußert hat (BayObLGZ 1999, 121; BayObLG Beschluss vom 01.02.2002 1 Z BR 15/02 - JURIS). - BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99
Zulässigkeit eines Rechtsmittels
Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 135/07
Die sofortige weitere Beschwerde ist infolgedessen auch dann unzulässig, wenn das Landgericht sich zu deren Zulassung nicht ausdrücklich geäußert hat (BayObLGZ 1999, 121; BayObLG Beschluss vom 01.02.2002 1 Z BR 15/02 - JURIS).
- OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 9 W 35/10
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens
Die Kosten privat - auch vorprozessual -eingeholter Gutachten können - ausnahmsweise - als Kosten des Rechtsstreits angesehen werden, wenn sie sich auf den konkreten Rechtsstreit beziehen und gerade mit Rücksicht auf diesen Prozess in Auftrag gegeben worden sind, sofern eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei diese die Kosten auslösende Maßnahme "ex ante" als sachdienlich ansehen durfte, was insbesondere dann der Fall ist, wenn entweder die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage ist (BGH, VersR 2003, 481, m. w. N.; 2. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 10. August 2007 - 2 W 135/07-16-, m.w.N.), oder wenn es gilt, ein vom Gegner vorgelegtes oder gerichtlich eingeholtes Gutachten zu überprüfen bzw. zu erschüttern (Senat, Beschl.v. 8. Januar 2010, 9 WF 16/10, m.w.N.; 2. Zivilsenat, Beschlüsse vom 15. Juli 2008 - 2 W 120/08-14 - und vom 17. Dezember 2005 - 2 W 330/05-58-;… von Eicken/Hellstab/Lappe/Madert, aaO, Rz. B 408).