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   OLG Celle, 13.08.2013 - 2 W 176/13   

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https://dejure.org/2013,22312
OLG Celle, 13.08.2013 - 2 W 176/13 (https://dejure.org/2013,22312)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.08.2013 - 2 W 176/13 (https://dejure.org/2013,22312)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. August 2013 - 2 W 176/13 (https://dejure.org/2013,22312)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91
    Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten des Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Flugreisekosten des Rechtsanwalts

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten eines Rechtsanwalts nur für Economy-Class - Beauftragung auswärtiger Rechtsanwälte begründet regelmäßig keine Reisekostenerstattung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 10
  • MDR 2013, 1119
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Celle, 13.08.2013 - 2 W 176/13
    Hingegen ist die Einschaltung eines auswärtigen, weder am Sitz der Partei noch des Gerichts ansässigen Rechtsanwalts regelmäßig nicht erforderlich (BGH NJW 2004, 898, 900 = JurBüro 2003, 205ff., zitiert nach JURIS Rdz. 12, 14).
  • BGH, 13.12.2007 - IX ZB 112/05

    Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Celle, 13.08.2013 - 2 W 176/13
    Denn Flugreisekosten sind neben Auslandsreisen nur dann erstattungsfähig, wenn die Mehrkosten einer Flugreise nicht außer Verhältnis zu den Kosten einer Bahnfahrt erster Klasse stehen (vgl. auch BGH NJW-RR 2008, 654, zitiert nach Juris Rdnr. 13 m. w. N.).
  • BGH, 19.10.2006 - V ZB 91/06

    Anwaltsgebühren bei Parteiwechsel

    Auszug aus OLG Celle, 13.08.2013 - 2 W 176/13
    Denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist stets davon auszugehen, dass eine Partei mit ihrer Prozesshandlung das erreichen will, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH NJW 2007, 769, zitiert nach JURIS Rdnr. 6 m. w. N.).
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