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   OLG Naumburg, 30.07.2010 - 2 W 27/10   

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https://dejure.org/2010,24208
OLG Naumburg, 30.07.2010 - 2 W 27/10 (https://dejure.org/2010,24208)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.07.2010 - 2 W 27/10 (https://dejure.org/2010,24208)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. Juli 2010 - 2 W 27/10 (https://dejure.org/2010,24208)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert einer Klage auf Herausgabe von Sicherungsgut

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 48 Abs. 1; ZPO § 6
    Streitwert einer Klage auf Herausgabe von Sicherungsgut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.02.1959 - VII ZR 215/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.07.2010 - 2 W 27/10
    Bei einer Klage auf Herausgabe eines Sicherungsgutes (hier: ein zur Sicherheit übereigneter Hoflader) zum Zwecke seiner Verwertung bestimmt sich der Kostenstreitwert nach § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 6 ZPO nach dem Verkehrswert der Sache (in Abgrenzung zu BGH, 12. Februar 1959, VII ZR 215/58, RPfl 1959, 186).(Rn.8) (Rn.9).

    Dies unterscheidet die vorliegende Konstellation auch von derjenigen, wie sie u.a. dem Beschluss des Bundesgerichtshofes v. 12. Februar 1959 (VII ZR 215/58 - RPfleger 1959, 186) oder dem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. November 1993 (11 W 50/93 - OLGR 1994, 27) jeweils zugrunde lag; dort ging es stets um die Frage des Bestehens, Fortbestehens oder des Nichtbestehens des Sicherungseigentums als Sicherheitsleistung.

  • OLG Düsseldorf, 10.11.1993 - 11 W 50/93

    Streitwert: Sicherungsübereignung - Rückgabe des Sicherungsgutes

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.07.2010 - 2 W 27/10
    Dies unterscheidet die vorliegende Konstellation auch von derjenigen, wie sie u.a. dem Beschluss des Bundesgerichtshofes v. 12. Februar 1959 (VII ZR 215/58 - RPfleger 1959, 186) oder dem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. November 1993 (11 W 50/93 - OLGR 1994, 27) jeweils zugrunde lag; dort ging es stets um die Frage des Bestehens, Fortbestehens oder des Nichtbestehens des Sicherungseigentums als Sicherheitsleistung.
  • OLG München, 27.08.2018 - 24 W 725/18

    Rente wegen erlittenen Haushaltsführungsschadens

    Die Streitwertfestsetzung darf ohne Beweiserhebung erfolgen (vgl. z.B. OLG Naumburg in JurBüro 2011, 29).
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