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   OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98   

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https://dejure.org/1998,2775
OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98 (https://dejure.org/1998,2775)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.06.1998 - 2 W 95/98 (https://dejure.org/1998,2775)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. Juni 1998 - 2 W 95/98 (https://dejure.org/1998,2775)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Vergütung für Antrag auf Vergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836
    Vergütung für Vergütungsantrag des Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Lübeck - 7 T 241/98
  • OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 462
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Saarbrücken, 16.01.1997 - 5 T 593/96
    Auszug aus OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98
    Diese Zeit kann er nicht abrechnen, weil er hier seinen eigenen wirtschaftlichen Interessen dient und nicht Angelegenheiten des Betreuten wahrnimmt (LG Saarbrücken, BtPrax 1997, 124 ; LG Koblenz, FamRZ 1995, 1019 ; LG Berlin FamRZ 1992, 223 , Dodegge, NJW 1997, 2435).
  • LG Koblenz, 28.06.1994 - 2 T 428/94
    Auszug aus OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98
    Diese Zeit kann er nicht abrechnen, weil er hier seinen eigenen wirtschaftlichen Interessen dient und nicht Angelegenheiten des Betreuten wahrnimmt (LG Saarbrücken, BtPrax 1997, 124 ; LG Koblenz, FamRZ 1995, 1019 ; LG Berlin FamRZ 1992, 223 , Dodegge, NJW 1997, 2435).
  • OLG Schleswig, 20.05.1998 - 2 W 55/98

    Vergütung des Betreuers für vor der Bestellung erfolgte Tätigkeiten

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98
    Der Zeitaufwand vor Bestellung zum Betreuer ist - wie der Senat schon in seinem Beschluß vom 20.5.1998 - 2 W 55/98 - entschieden hat - nicht vergütungsfähig.
  • LG Hamburg, 23.10.1995 - 314 T 174/95
    Auszug aus OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98
    Wegen Fehlens einer Rechtsgrundlage ist ein vor der Bestellung geleisteter Zeitaufwand auch dann nicht aus dem Vermögen des Betreuten erstattungsfähig, wenn er auf Veranlassung des Vormundschaftsgerichts getätigt worden ist (a.A. LG Hamburg BtPrax 1996, 76 ; BezG Meiningen, FamRZ 1994, 523, 524).
  • BezG Meiningen, 07.05.1993 - 3 T 89/93
    Auszug aus OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98
    Wegen Fehlens einer Rechtsgrundlage ist ein vor der Bestellung geleisteter Zeitaufwand auch dann nicht aus dem Vermögen des Betreuten erstattungsfähig, wenn er auf Veranlassung des Vormundschaftsgerichts getätigt worden ist (a.A. LG Hamburg BtPrax 1996, 76 ; BezG Meiningen, FamRZ 1994, 523, 524).
  • LG Duisburg, 19.01.1996 - 22 (2) T 226/95
    Auszug aus OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98
    Demzufolge ist auch eine Vergütungsfestsetzung nur für den Zeitraum ab der wirksamen Betreuerbestellung möglich (LG Duisburg, Rpfleger 1996, 288 ).
  • BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 198/01

    Betreuung für einen Ausländer - Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers

    a) Wird der Berufsbetreuer zum Zweck der Führung der Betreuung, das heißt mit dem Ziel der Erfüllung seiner Aufgaben, tätig, setzt sein Anspruch auf Vergütung (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 1836a BGB, § 1 BVormVG) bzw. auf Aufwendungsersatz (§ 1835 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 BGB) grundsätzlich voraus, dass die fragliche Tätigkeit in den ihm übertragenen Aufgabenkreis fiel (vgl. BayObLGZ 1994, 4/6; BayObLG FamRZ 1999, 463; FamRZ 2000, 1048; BtPrax 2001, 76; SchlHOLG FamRZ 1999, 462) und er die Tätigkeit aus seiner Sicht nach den Umständen des Einzelfalles für erforderlich halten durfte (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 BVormVG, § 670 BGB; BayObLGZ 1996, 47; BayObLG FamRZ 1999, 463; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86/87).
  • OLG Schleswig, 23.03.2000 - 2 W 1/00

    Vergütung der Erstellung des Schlußberichts; Zulässigkeit der Aufrechnung

    Der Zeitaufwand, der für die Erstellung des Vergütungsantrags benötigt wurde, ist hierbei - wie der Beteiligte zu 2.) gegenüber dem Amtsgericht ausdrücklich anwaltlich versichert hat - nicht berücksichtigt worden (sh. dazu Senat, Beschluß vom 25.6.1998 - 2 W 95/98 - in FGPrax 1998, 223 = BtPrax 1998, 238 = NJWE-FER 1999, 11 = OLG Report für Bremen, Hamburg, Schleswig, 1998, 391 f = SchlHA 1999, 50).
  • BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00

    Pflichten eines Betreuers

    Die Zeit für das Erstellen des Vergütungsantrags einschließlich der Dokumentation der Tätigkeiten eines Betreuers im Hinblick auf seinen Vergütungsantrag ist nicht zu vergüten (vgl. SchlHOLG BtPrax 1998, 238 m.w.N.; Erman/Holzhauer BGB 10.Aufl. § 1836 Rn. 7; Palandt/Diederichsen BGB 59.Aufl. § 1836 Rn. 16; Dodegge NJW 1997, 2425; a.A. Soergel/Zimmermann BGB 13.Aufl. § 1836a Rn. 21; Knittel BtG § 1836 BGB Rn. 34.).
  • OLG Brandenburg, 22.04.2002 - 11 Wx 11/02

    Umfang und Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines Betreuers

    Der Betreuer wird insoweit nicht im Rahmen der ihm vom Gericht übertragenen Aufgabenkreise für den Betreuten tätig (BayObLG, BT-Prax 2001, 76; OLG Naumburg, 8. ZS, Entscheidung vom 11.04.2001 - 8 Wx 1/01 - OLG Schleswig FamRZ 1999, 462; Palandt/Diederichsen, 61. Aufl., § 1836 Rn. 20).
  • OLG Brandenburg, 22.08.2002 - 11 Wx 7/02

    Vergütung für Zeitaufwand zur "Dokumentation"

    Der Betreuer wird insoweit nicht im Rahmen der ihm vom Gericht übertragenen Aufgabenkreise für den Betreuten tätig (BayObLG, BT-Prax 2001, 96; OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.04.2001, 8 Wx 1/01; OLG Schleswig, FamRZ 1999, 462; Palandt/Diederichsen, 61. Aufl., § 1836 Rn. 20).
  • OLG Naumburg, 11.04.2001 - 8 Wx 1/01

    Vergütung des Betreuers - Durchsetzung des Vergütungsanspruchs

    Es durfte den Zeitaufwand des Betreuers für die Durchsetzung seines Vergütungsanspruchs nicht als vergütungsfähig ansehen (vgl. BayObLG, FamRZ 1999, 1233 f., 1606 f.; OLG Schleswig, FamRZ 1999, 462 [jeweils zu § 1836 BGB a.F.]).
  • BayObLG, 27.04.1999 - 3Z BR 116/99

    Zeitaufwand des Betreuers für die Verfolgung seines Vergütungsanspruchs

    Zu Recht hat es den Zeitaufwand des Betreuers zur Durchsetzung seines Vergütungsanspruchs nicht als vergütungsfähig angesehen (vgl. SchlHOLG BtPrax 1998, 238 ; LG Saarbrücken BtPrax 1997, 124 ).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 25 Wx 129/03

    Feststellung der Mittellosigkeit eines Betreuten

    Zu Recht hat das Landgericht die Tätigkeiten der Betreuerin im Zusammenhang mit der Geltendmachung ihres Vergütungsanspruchs gegen die Staatskasse nicht als Betreuungsgeschäfte, sondern als Handlungen im eigenen Interesse der Betreuerin angesehen, die als solche nicht vergütungsfähig sind (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1233, 1234 und 1606; OLG Schleswig FamRZ 1999, 462).
  • LG Kassel, 15.07.2004 - 3 T 339/04

    Vergütung des Betreuers einer schizophrenen Person; Pflicht des Betreuers zur

    Aktivitäten, die der Betreuer außerhalb des ihm zugewiesenen Aufgabenkreises entfaltet, haben bei der Bemessung der kraft Gesetzes geschuldeten Vergütung außer Betracht zu bleiben (vgl. SchlHOLG OLGR 1998, 391 (392); BayObLG OLGR 1998, 78; BayObLG BtPrax 2001, 76).
  • BayObLG, 05.02.1999 - 1Z BR 116/98

    Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund

    c) Gründe, die für ein Verbleiben des Beteiligten zu 1 im Amt sprechen (vgl. BayObLGZ 1977, 1/12 und OLG Oldenburg NJWE-FER 1999, 11 ), liegen nicht vor.
  • BayObLG, 15.06.1999 - 3Z BR 135/99

    Zeitaufwand des Betreuers zur Durchsetzung seines Vergütungsanspruchs

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