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OLG Bamberg, 01.09.2003 - 2 WF 133/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhandlungsgebühr bei Abschluss eines Vergleichs nach Maßgabe des § 278 Abs. 6 ZPO
- Judicialis
BRAGO § 35
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 35; ZPO § 278 Abs. 6
Verhandlungsgebühr bei Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO ? - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Aschaffenburg, 26.06.2003 - 4 F 1255/01
- OLG Bamberg, 01.09.2003 - 2 WF 133/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 1849
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG München, 17.01.2003 - 11 W 605/03
Rechtsanwaltsvergütung bei Vergleichsschluss im schriftlichen Verfahren
Auszug aus OLG Bamberg, 01.09.2003 - 2 WF 133/03
Der Beschluss des Gerichts, mit dem das Zustandekommen und der Inhalt des im schriftlichen Verfahren geschlossenen, Vergleichs festgestellt wird (§ 278 Abs. 6 S. 2 ZPO) ersetzt lediglich die Protokollierung in der mündlichen Verhandlung, stellt aber keine Endentscheidung dar (OLG München, JurBüro 2003, 248 f. m.w.N.; Schleswig-Holsteinisches OLG JurBüro 2003, 301; OLG Koblenz Beschluss vom 10.7.2003 Az. 14 W 446/03 und vom 20.6.2003 Az. 14 W 411/03. Eine analoge Anwendung des § 35 BRAGO für einen Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO, wie dies in der Literatur vorgeschlagen wird (Endres JurBüro 2003, 1 ff.) kommt wegen des klaren Wortlauts und auch deswegen nicht in Betracht, weil die Neuregelung des § 278 Abs. 6 ZPO den Abschluss eines Vergleichs insbesondere für vom Prozessgericht räumlich weit entfernt lebende Parteien und Rechtsanwälte erleichtern sollte. - OLG Schleswig, 20.02.2003 - 9 W 13/03
Anwaltsgebühr für Beschluss-Vergleich
Auszug aus OLG Bamberg, 01.09.2003 - 2 WF 133/03
Der Beschluss des Gerichts, mit dem das Zustandekommen und der Inhalt des im schriftlichen Verfahren geschlossenen, Vergleichs festgestellt wird (§ 278 Abs. 6 S. 2 ZPO) ersetzt lediglich die Protokollierung in der mündlichen Verhandlung, stellt aber keine Endentscheidung dar (OLG München, JurBüro 2003, 248 f. m.w.N.; Schleswig-Holsteinisches OLG JurBüro 2003, 301; OLG Koblenz Beschluss vom 10.7.2003 Az. 14 W 446/03 und vom 20.6.2003 Az. 14 W 411/03. Eine analoge Anwendung des § 35 BRAGO für einen Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO, wie dies in der Literatur vorgeschlagen wird (Endres JurBüro 2003, 1 ff.) kommt wegen des klaren Wortlauts und auch deswegen nicht in Betracht, weil die Neuregelung des § 278 Abs. 6 ZPO den Abschluss eines Vergleichs insbesondere für vom Prozessgericht räumlich weit entfernt lebende Parteien und Rechtsanwälte erleichtern sollte. - OLG Koblenz, 10.07.2003 - 14 W 446/03
Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Erörterungsgebühr
Auszug aus OLG Bamberg, 01.09.2003 - 2 WF 133/03
Der Beschluss des Gerichts, mit dem das Zustandekommen und der Inhalt des im schriftlichen Verfahren geschlossenen, Vergleichs festgestellt wird (§ 278 Abs. 6 S. 2 ZPO) ersetzt lediglich die Protokollierung in der mündlichen Verhandlung, stellt aber keine Endentscheidung dar (OLG München, JurBüro 2003, 248 f. m.w.N.; Schleswig-Holsteinisches OLG JurBüro 2003, 301; OLG Koblenz Beschluss vom 10.7.2003 Az. 14 W 446/03 und vom 20.6.2003 Az. 14 W 411/03. Eine analoge Anwendung des § 35 BRAGO für einen Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO, wie dies in der Literatur vorgeschlagen wird (Endres JurBüro 2003, 1 ff.) kommt wegen des klaren Wortlauts und auch deswegen nicht in Betracht, weil die Neuregelung des § 278 Abs. 6 ZPO den Abschluss eines Vergleichs insbesondere für vom Prozessgericht räumlich weit entfernt lebende Parteien und Rechtsanwälte erleichtern sollte. - OLG Koblenz, 20.06.2003 - 14 W 411/03
Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Erörterungsgebühr bei Vergleichsfeststellung …
Auszug aus OLG Bamberg, 01.09.2003 - 2 WF 133/03
Der Beschluss des Gerichts, mit dem das Zustandekommen und der Inhalt des im schriftlichen Verfahren geschlossenen, Vergleichs festgestellt wird (§ 278 Abs. 6 S. 2 ZPO) ersetzt lediglich die Protokollierung in der mündlichen Verhandlung, stellt aber keine Endentscheidung dar (OLG München, JurBüro 2003, 248 f. m.w.N.; Schleswig-Holsteinisches OLG JurBüro 2003, 301; OLG Koblenz Beschluss vom 10.7.2003 Az. 14 W 446/03 und vom 20.6.2003 Az. 14 W 411/03. Eine analoge Anwendung des § 35 BRAGO für einen Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO, wie dies in der Literatur vorgeschlagen wird (Endres JurBüro 2003, 1 ff.) kommt wegen des klaren Wortlauts und auch deswegen nicht in Betracht, weil die Neuregelung des § 278 Abs. 6 ZPO den Abschluss eines Vergleichs insbesondere für vom Prozessgericht räumlich weit entfernt lebende Parteien und Rechtsanwälte erleichtern sollte.
- BGH, 28.08.2019 - XII ZB 119/19
Zur Frage, ob die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der nachträglichen Anordnung …
Die Gegenmeinung, der sich auch das Oberlandesgericht angeschlossen hat, sieht in dem vor der Insolvenzeröffnung entstandenen Anspruch des Staates auf Gerichtskosten und in den nach § 59 Abs. 1 Satz 1 RVG auf die Staatskasse übergegangenen Gebührenansprüchen des Rechtsanwalts Insolvenzforderungen, die nur im Rahmen des Insolvenzverfahrens - und damit nicht im Wege einer verfahrenskostenhilferechtlichen Zahlungsanordnung - geltend gemacht werden können (vgl. OLG Frankfurt MDR 2019, 445, 446; OLG Bamberg OLGR 2005, 312; OLG Köln OLGR 2003, 174, 175;… LAG Rheinland-Pfalz Beschlüsse vom 19. Dezember 2011 - 10 Ta 271/11 - juris Rn. 7 …und vom 5. Januar 2011 - 10 Ta 266/10 - juris Rn. 10 ff.).