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   OLG Zweibrücken, 08.11.2007 - 2 WF 165/07   

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https://dejure.org/2007,11829
OLG Zweibrücken, 08.11.2007 - 2 WF 165/07 (https://dejure.org/2007,11829)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.11.2007 - 2 WF 165/07 (https://dejure.org/2007,11829)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. November 2007 - 2 WF 165/07 (https://dejure.org/2007,11829)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss eines Vergleichs im Erörterungstermin über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 118 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; ZPO § 118 Abs. 1 Satz 3
    Umfang der Prozesskostenhilfe bei Vergleichsabschluss im Prozesskostenhilfeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Zweibrücken, 23.07.1987 - 2 WF 111/87
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.11.2007 - 2 WF 165/07
    Bei Abschluss eines Vergleichs im Erörterungstermin über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (§ 118 Abs. 1 Satz 3 ZPO) kann Prozesskostenhilfe nur für den Vergleich und nicht für das gesamte Prozesskostenhilfeverfahren bewilligt werden (Anschluss an BGH FamRZ 2004, 1708 und Aufgabe von Senat JurBüro 1988, 221).

    Beim Abschluss eines Vergleichs im Prozesskostenhilfeverfahren war in der obergerichtlichen Rechtsprechung bisher umstritten, ob für das gesamte Prozesskostenhilfeverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist (so OLG Frankfurt JurBüro 1990, 509, OLG Bamberg, JurBüro 1988, 901; OLG Stuttgart JurBüro 1986, 1576; OLG Hamm FamRZ 1987, 1062; Senat, JurBüro 1988, 221; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 416; OLG Nürnberg FamRZ 1998, 837; OLG Hamm FamRZ 2005, 528) oder aber nur für den im Rahmen einer mündlichen Erörterung geschlossenen Vergleich i. S. v. § 118 Abs. 1 Satz 3 ZPO (so OLG Hamburg JurBüro 1983, 287; OLG München MDR 1987, 239; OLG Köln FamRZ 1998, 835).

    Unter Berücksichtigung dieser neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung hält der Senat an seiner früher geäußerten Rechtsauffassung (vgl. JurBüro 1988, 221) nicht mehr fest.

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03

    Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.11.2007 - 2 WF 165/07
    Bei Abschluss eines Vergleichs im Erörterungstermin über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (§ 118 Abs. 1 Satz 3 ZPO) kann Prozesskostenhilfe nur für den Vergleich und nicht für das gesamte Prozesskostenhilfeverfahren bewilligt werden (Anschluss an BGH FamRZ 2004, 1708 und Aufgabe von Senat JurBüro 1988, 221).

    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage dahin entschieden, dass im Falle des Abschlusses eines Vergleichs im Erörterungstermin gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 ZPO Prozesskostenhilfe nur für den Vergleich, nicht aber für das gesamte Prozesskostenhilfeverfahren bewilligt werden kann (vgl. BGH FamRZ 2004, 1708 ff).

  • OLG Düsseldorf, 01.06.1995 - 6 WF 65/95
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.11.2007 - 2 WF 165/07
    Beim Abschluss eines Vergleichs im Prozesskostenhilfeverfahren war in der obergerichtlichen Rechtsprechung bisher umstritten, ob für das gesamte Prozesskostenhilfeverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist (so OLG Frankfurt JurBüro 1990, 509, OLG Bamberg, JurBüro 1988, 901; OLG Stuttgart JurBüro 1986, 1576; OLG Hamm FamRZ 1987, 1062; Senat, JurBüro 1988, 221; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 416; OLG Nürnberg FamRZ 1998, 837; OLG Hamm FamRZ 2005, 528) oder aber nur für den im Rahmen einer mündlichen Erörterung geschlossenen Vergleich i. S. v. § 118 Abs. 1 Satz 3 ZPO (so OLG Hamburg JurBüro 1983, 287; OLG München MDR 1987, 239; OLG Köln FamRZ 1998, 835).
  • OLG Saarbrücken, 25.05.2010 - 6 WF 57/10

    Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren im

    Dies gilt auch für eine Beschwerde, die im Rahmen dieses Verfahrens erhoben wird oder, wie hier, erhoben werden soll (BGH, FamRZ 2004, 1708; NJW 2003, 1192; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. Januar 2010 - 1 D 184/09 - OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8. November 2007 - 2 WF 165/07 - Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 114, Rz. 3; Zöller/Feskorn/Geimer, a.a.O., § 76 FamFG, Rz. 4, jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 15.09.2009 - 4 WF 314/09

    Prozesskostenhilfe: Umfang der Bewilligung bei Vergleich im

    8 Nach der Rechtsprechung des BGH, der sich das Beschwerdegericht anschließt, kann im Falle eines Vergleichs im Erörterungstermin gemäß § 118 ZPO nur für den Vergleich selbst, jedoch nicht für das gesamte Prozesskostenhilfeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt werden (vgl. BGH FamRZ 2004, 1708; OLGR Zweibrücken 2008, 534; OLGR Naumburg 2008, 719).
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