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   OLG Bamberg, 23.02.1983 - 2 WF 241/82   

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https://dejure.org/1983,10786
OLG Bamberg, 23.02.1983 - 2 WF 241/82 (https://dejure.org/1983,10786)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23.02.1983 - 2 WF 241/82 (https://dejure.org/1983,10786)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23. Februar 1983 - 2 WF 241/82 (https://dejure.org/1983,10786)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertberechnung bei Ansprüchen auf Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht; Festlegung des Streitwerts bei nicht eindeutigen Klageantrag; Bewertung eines in einem Vergleich mittitulierten freiwillig gezahlten Unterhaltsbetrags

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    ZPO § 3; GKG § 17
    Verfahrensrecht; Festsetzung des Streitwertes bei Ansprüchen auf Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht und bei freiwilligen Unterhaltsleistungen; Festlegung des Streitwertes bei nicht eindeutigem Klageantrag; Bewertung eines in einem Vergleich mit titulierten, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamburg, 13.03.2013 - 7 WF 21/13

    Verfahrenswertfestsetzung: Bemessung des Streitwertes bei freiwilliger Zahlung

    Da es für den Wert, der der Berechnung der durch den Abschluss des Vergleichs ausgelösten Gebühren zugrunde zu legen ist, nicht darauf ankommt, worauf die Parteien sich in dem Vergleich geeinigt haben, sondern darauf, über welche streitigen Ansprüche sie sich geeinigt haben, ist bei der Wertberechnung der unstreitig geschuldete Unterhalt eigentlich nicht einzubeziehen; nur für diese Konstellation ist daher streitig, ob nicht zumindest ein Titulierungsinteresse anzusetzen ist (siehe z.B. OLG Bamberg, Beschluss vom 10.2. 1992, Az. 7 WF 21/92, und Beschluss vom 23.2.1983, Az. 2 WF 241/82).
  • OLG Bamberg, 29.04.1992 - 2 WF 50/92

    Gebührenstreitwert im Unterhaltsrechtsstreit; Unterscheidung zweier

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Bamberg, 30.03.1988 - 2 WF 49/88
    Lediglich dann, wenn sich aus dem Klagebetrag oder der Klagebegründung eindeutig ergibt, daß in einem Unterhaltsprozeß nur die Differenz zwischen freiwilliger Leistung und geforderter Rente eingeklagt wird, ist nur der Unterschiedsbetrag für die Streitwertfestsetzung maßgebend (OLG Bamberg JurBüro 1983, 914).
  • OLG Bamberg, 23.03.1988 - 2 WF 77/88
    Dieser herrschenden Meinung entspricht auch die Rechtsprechung des Senats (OLG Bamberg JurBüro 1983, 914).
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