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   OLG Braunschweig, 14.02.2002 - 2 WF 29/02   

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https://dejure.org/2002,7058
OLG Braunschweig, 14.02.2002 - 2 WF 29/02 (https://dejure.org/2002,7058)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 14.02.2002 - 2 WF 29/02 (https://dejure.org/2002,7058)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 14. Februar 2002 - 2 WF 29/02 (https://dejure.org/2002,7058)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zwangsmittelverfahren zur Durchsetzung einer gerichtlichen Umgangsregelung: Verfahrensaussetzung wegen Beschwerde gegen die Umgangsregelung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 148 ZPO ; § 18 FGG ; § 19 FGG ; § 20 FGG ; § 50a FGG ; § 50b FGG ; § 24 Abs. 2 FGG ; § 131 Abs. 1 S. 2 KostenO ; § 131 Abs. 5 KostenO
    Zwangsmittelverfahren; Aussetzung des Verfahrens ; Aussetzungsgrund; Festsetzung eines Zwangsgeldes; Ermessensfehler; Vorgreiflichkeit der Entscheidung; Analoge Anwendung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsmittelverfahren; Aussetzung des Verfahrens ; Aussetzungsgrund; Festsetzung eines Zwangsgeldes; Ermessensfehler; Vorgreiflichkeit der Entscheidung; Analoge Anwendung

  • Väteraufbruch für Kinder e.V.

    Das Verfahren auf Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung einer gerichtlichen Umgangsregelung, ist nicht bis zur Entscheidung über die Beschwerde gegen die Umgangsregelung auszusetzen.

  • Judicialis

    ZPO § 148; ; FGG § 18; ; FGG § 19; ; FGG § 20; ; FGG § 50 a; ; FGG § 50 b; ; FGG § 24 Abs. 2; ; KostenO § 131 Abs. 1 Satz 2; ; KostenO § 131 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Aussetzung des Verfahrens auf Festsetzung eines Zwangsgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1351
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 06.09.2017 - XII ZB 42/17

    Beitreibung eines rechtskräftig festgesetzten Zwangsgeldes im

    Anders als unter Geltung des früheren § 18 FGG, der die freie Abänderbarkeit von der unbefristeten Beschwerde unterliegenden Entscheidungen ermöglichte, wenn das Gericht sie nachträglich für ungerechtfertigt erachtete - und nach dem teilweise eine Aufhebung des Festsetzungsbeschlusses auch nach Beitreibung des Zwangsgelds für möglich gehalten wurde (vgl. etwa OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1698, 1699; OLG Braunschweig FamRZ 2002, 1351; Keidel/Zimmermann FGG 15. Aufl. § 33 Rn. 24; aA wohl BayObLG Rpfleger 1955, 239, 240; differenzierend Jansen FGG 3. Aufl. § 33 Rn. 55) -, sieht der Gesetzgeber eine allgemeine Abänderungsvorschrift als nicht vereinbar mit der grundsätzlichen Befristung der Rechtsmittel des Familienverfahrensgesetzes an (BT-Drucks. 16/6308 S. 198).
  • OLG Karlsruhe, 26.10.2004 - 2 WF 176/04

    Verstoß gegen Umgangsregelung: Verhängung eines Zwangsgeldes; Kindeswille

    Dies rechtfertigt keine Aussetzung des Zwangsgeldverfahrens (ebenso OLG Braunschweig, FamRZ 2002, 1351).
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