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   OLG Hamm, 15.02.1996 - 2 WF 34/96   

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https://dejure.org/1996,6870
OLG Hamm, 15.02.1996 - 2 WF 34/96 (https://dejure.org/1996,6870)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.02.1996 - 2 WF 34/96 (https://dejure.org/1996,6870)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Februar 1996 - 2 WF 34/96 (https://dejure.org/1996,6870)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozeßkostenhilfe bei nachträglich gezahltem Unterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1291
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 11.12.2014 - 18 WF 185/14

    Verfahrenskostenhilfe im Unterhaltsverfahren: Berücksichtigung nachträglich

    Müsste der Bedürftige diese Einmalzahlung für die Verfahrenskosten einsetzen, wäre er gegenüber einem Unterhaltsbedürftigen, der bei laufenden Unterhaltleistungen nicht verpflichtet gewesen wäre, zu den Verfahrenskosten beizutragen, benachteiligt (OLG Hamm FamRZ 1996, 1291 (Ls); OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 385, juris Rn. 12).

    Indes muss die Partei rückwirkend bezahlten Unterhalt dann für die Verfahrenskosten einsetzen, wenn und soweit sie zum Zeitpunkt der Bewilligungsentscheidung bei Berücksichtigung des - an sich laufend zu zahlenden, nunmehr aber erst rückwirkend erhaltenen - Unterhalts zu monatlichen Raten gemäß § 115 Abs. 2 ZPO verpflichtet gewesen wäre (s. OLG Hamm FamRZ 1996, 1291).

  • OLG Hamm, 31.05.2007 - 3 WF 44/07

    PKH: Keine Berücksichtigung von Unterhaltsnachzahlungen im Rahmen der

    In einem solchen Fall erscheint es unangemessen, die hierdurch aufgelaufenen Unterhaltsrückstände ohne weitere Voraussetzungen als Vermögen oder zusätzliches verfügbares Einkommen anzusehen und deshalb daraus die Rückforderung geleisteter Prozesskostenhilfe zu fordern (OLG Hamm FamRZ 1996, 1291).
  • OLG Zweibrücken, 14.08.2006 - 5 WF 101/06

    Abänderung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe: Vergleichsweise Zahlung von

    Ihr wäre ratenfreie Prozesskostenhilfe auch dann zu bewilligen gewesen, wenn der Antragsteller den von ihm geschuldeten Unterhalt rechtzeitig gezahlt hätte, also kein Unterhaltsrückstand aufgelaufen wäre (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1996, 1291).
  • KG, 29.09.2008 - 16 WF 269/08

    Prozesskostenhilfe: Nachzahlungsanordnung bei Vermögenserwerb auf Grund eines

    Der Senat schließt sich der überwiegenden oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung an (OLG Dresden, FamRZ 08, 1543; OLG Hamm, 3 WF 44/07 vom 31.5.07-Randziffer 6; OLG Hamm 2 WF 34/96 vom 15.2.96; OLG Celle 3 WF 127/05 vom 27.9.05; OLG Zweibrücken 5 WF 101/06 vom 14.8.06), dass der Einsatz des zur Abgeltung von Unterhaltsansprüchen erlangten Vermögens regelmäßig nur dann und auch nur in dem Umfang für die Erstattung der Prozesskosten einzusetzen ist, als dieses Vermögen - eine rechtzeitige Zahlung unterstellt - für die Bestreitung der Prozesskosten heranzuziehen gewesen wäre.
  • OLG Naumburg, 24.10.2011 - 8 WF 235/11

    Berücksichtigung einer Unterhaltsabfindungszahlung im Rahmen der

    Wenn Unterhalt für eine zurückliegende Zeit gezahlt wird, ist es nach der Rechtsprechung oft unzumutbar, die Partei darauf zu verweisen, dass sie die Verfahrenskosten aus dem Unterhaltsrückstand bezahlen soll (vgl. BGH, FamRZ 99, 644; Karlsruhe MDR 2000, 1136 und Hamm FamRZ 1996, 1291 ; 2007, 1661 f).
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