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   OLG Frankfurt, 10.03.1992 - 2 Ws (B) 123/92 OWiG   

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https://dejure.org/1992,11550
OLG Frankfurt, 10.03.1992 - 2 Ws (B) 123/92 OWiG (https://dejure.org/1992,11550)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.03.1992 - 2 Ws (B) 123/92 OWiG (https://dejure.org/1992,11550)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. März 1992 - 2 Ws (B) 123/92 OWiG (https://dejure.org/1992,11550)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1400
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Düsseldorf, 15.12.2016 - 6 K 7687/15

    Durchführung einer Geschwindigkeitskontrolle; fiskalische Interessen;

    vgl. auch Müller, in: Rechtsgrundlage der staatlichen Verkehrsüberwachung, NZV 2016, 254, 259; Bick, Geschwindigkeitsüberwachung - Neue Tendenzen in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, NZV 1990, 329, 330; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. März 1992 - 2 Ws (B) 123/92 OWiG -, NJW 1992, 1400, 1401.
  • BayObLG, 05.03.1997 - 1 ObOWi 785/96

    Unzulässige Geschwindigkeitsmessungen durch Private auch bei Direktionsrecht der

    Deshalb sind die systematischen Geschwindigkeitsmessungen durch beauftragte Privatunternehmer als Übernahme von Funktionen der Ermittlung und Verfolgung, also funktionell originärer Staatsaufgaben, und nicht nur als rein technischer Hilfsdienst zu werten, auch wenn die zuständige Verwaltungsbehörde Ort, Zeit und Dauer des Geräteeinsatzes vorgibt (vgl. KG DAR 1996, 504 m.w.N.; Amtsgericht Tiergarten DAR 1996, 326 ; OLG Frankfurt NJW 1992, 1400, 1401; Steiner DAR 1996, 272, 274; Scholz NJW 1997, 14, 16; Radtke NZV 1995, 428, 429; Janker DAR 1989, 172, 178).
  • OLG Brandenburg, 24.02.2022 - 10 U 13/21

    Bereitstellung von Technik zur mobilen Verkehrsüberwachung; Keine Inanspruchnahme

    Vielmehr stellt bereits die Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen eine Maßnahme zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten dar, über die gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 OWiG von der zuständigen Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden ist, wobei diese Entscheidung - wie auch im L...-Beschluss ausgeführt ist - die Vorgaben über Ort, Zeit, Dauer und Häufigkeit der Messungen umfasst (ebenso BayObLG, Beschluss vom 06.05.2019 - 201 ObOWi 276/19 - a.a.O.; Beschluss vom 05.03.1997 - 1 ObOWi 785/96 - NStZ-RR 1997, 312; s. auch Mitsch, in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 5. Auflage 2018, § 47 OWiG, Rn. 3, wonach die Vorschrift für sämtliche Verfahrensstadien und -formen, einschließlich der Frage der Verfolgungsaufnahme gelte; anders noch OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.03.1992 - 2 Ws (B) 123/92 OWiG - NJW 1992, 1400, wonach Geschwindigkeitsmessungen nicht der Verfolgung zuzuordnen seien, wohl aber als Teil der Überwachung des Straßenverkehrs grundsätzlich Aufgabe und hoheitliche Tätigkeit der Polizeibehörden).
  • AG Bad Hersfeld, 15.09.1998 - 39 Js 141172/97

    Festsetzung einer Geldbuße wegen einer fahrlässig begangenen

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