Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 14.11.2006 - 2 Ws (Reha) 19/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines wegen versuchten ungesetzlichen Grenzübertritts in Tateinheit mit Verstoß gegen die Verordnung zum Schutze der Staatsgrenze der DDR inhaftierten Straftäters auf Rehabilitierung
- OLG Brandenburg
- Judicialis
StGB/DDR § 64; ; StGB/DDR § 141 Abs. 1; ; StGB/DDR § 158 Abs. 1; ; StGB/DDR § 159 Abs. 1; ; StGB/DDR § 178 Abs. 1; ; StGB/DDR § 213; ; StGB/DDR § 213 Abs. 1; ; StGB/DDR § 213 Abs. ... 2; ; StGB/DDR § 213 Abs. 3; ; StGB/DDR § 249 Abs. 1; ; StrRehaG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ; StrRehaG § 14 Abs. 4; ; StPO § 473 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 20.06.2006 - 41 BRH 60/05
- OLG Brandenburg, 14.11.2006 - 2 Ws (Reha) 19/06
Papierfundstellen
- NJ 2007, 320
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 25.01.1993 - 4 Ws 241/92
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.11.2006 - 2 Ws (Reha) 19/06
Ist gegen den Betroffenen eine Freiheitsstrafe als Hauptstrafe gemäß § 64 StGB/DDR - mithin als einheitliche Rechtsfolge, die Einzelstrafen nicht ausweist - verhängt worden, muss die Höhe des auf den rechtsstaatswidrigen Schuldspruch entfallenden Strafanteils von den Rehabilitierungsgerichten unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen bestimmt werden, insbesondere den Ausführungen zur Strafzumessung im Urteil selbst, des Ablaufes des Strafverfahrens, soweit sich daraus eine Gewichtung der gegen den Betroffenen erhobenen Vorwürfe entnehmen lässt, der im Zeitpunkt der Verurteilung geltenden Strafrahmen sowie der Erfahrungswerte bezüglich der für den aufgehobenen Schuldspruch in der ehemaligen DDR üblicherweise verhängten Strafen (vgl. zu letzterem KG Berlin VIZ 1993, Seite 319 f.).
- OLG Jena, 05.05.2008 - 1 Ws Reha 7/08
Bestimmung der Höhe des Strafanteils bei nur teilweise rechtsstaatswidrigem …
Durch diese Überlegung wird jedoch nur die Obergrenze dessen bestimmt, was an Rechtsfolgen gegen den Betroffen bestehen bleiben kann (Anschluss an OLG Brandenburg NJ 2007, 320, 321).Da der aufgehobene Schuldspruch aus heutiger Sicht gerade rechtsstaatswidrig ist, kann die Bestimmung des auf ihn entfallenden Anteils der verhängten Freiheitsstrafe nur aus Sicht der Strafjustiz der ehemaligen DDR erfolgen (vgl. OLG Brandenburg NJ 2007, 320, 321).
- OLG Naumburg, 01.06.2011 - 2 Ws (Reh) 112/11
DDR-Unrechtsbereinigung: Teilweise Rehabilitierung bei strafrechtlicher …
Ob dieser Einfluss, wie vom Landgericht erörtert, immer ausdrücklich als strafschärfend festzustellen sein muss (wohl eher nicht vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. November 2006, 2 Ws (Reha) 19/06 - zitiert in juris Rdn. 12; OLG Jena…, Beschluss vom 5. Mai 2008, 2 Ws Reha 7/08 - zitiert in juris Rdn. 12), kann an dieser Stelle offen bleiben. - KG, 01.04.2015 - 2 Ws 223/14
Rehabilitierungsverfahren wegen freiheitsentziehender Unterbringung eines …
Jedenfalls aber vermögen die Ausführungen zu der - im Falle der Verneinung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 StrRehaG zu prüfenden - Frage, welcher Anteil der erkannten Strafe auf den Tatvorwurf des versuchten ungesetzlichen Grenzübertritts entfällt (§ 1 Abs. 4 StrRehaG), nicht zu überzeugen, da sie sich nicht damit auseinandersetzen, mit welcher Gewichtung die genannte Gesetzesverletzung nach den Erwägungen des Tatgerichts in die verhängte (Einheits-)Strafe Eingang gefunden hat (…dazu vgl. Schwarze, a.a.O., § 1 Rdn. 224 ff.; OLG Brandenburg NJ 2007, 320; OLG Jena, Beschluss vom 5. Mai 2008 - 1 Ws Reha 7/08 - juris). - OLG Brandenburg, 04.08.2022 - 2 Reha 2/22
Rehabilitierung eines zur Tatzeit 17-jährigen Betroffenen wegen einer …
Vielmehr wäre angesichts des als eher gering zu bewertenden Handlungsunrechts der fahrlässig begangenen Tat im Straßenverkehr trotz der schuldhaft verursachten Unfallfolgen auch aus Sicht der Strafjustiz der ehemaligen DDR (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 14. November 2006, - 2 Ws (Reha) 19/06, BeckRS 2007, 602) ersichtlich lediglich auf eine Strafe ohne den Vollzug einer Freiheitsentziehung erkannt worden, wenn der Betroffene nicht zugleich auch wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten verurteilt worden wäre. - LG Cottbus, 27.01.2016 - 36 BRH 37/15
Strafrechtliche Rehabilitierung: Bestimmung der Strafhöhe bei Beruhen des …
Die Frage, welche Rechtsfolgen für die verbleibenden, nicht aufgehobenen Schuldsprüche aus rechtsstaatlicher Sicht noch hinnehmbar sind, kann im Rahmen dieser Prüfung lediglich als gedankliches Korrektiv dienen und die Obergrenze dessen bestimmen, was als Rechtsfolgen gegen den Betroffenen bestehen bleiben kann (Brandenburgisches OLG NJ 2007, 320).