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   OLG Hamm, 17.04.2008 - 2 Ws 104/08   

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https://dejure.org/2008,21232
OLG Hamm, 17.04.2008 - 2 Ws 104/08 (https://dejure.org/2008,21232)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.04.2008 - 2 Ws 104/08 (https://dejure.org/2008,21232)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. April 2008 - 2 Ws 104/08 (https://dejure.org/2008,21232)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klarheit und Bestimmtheit einer Bewährungsauflage und Überprüfbarkeit ihrer Einhaltung für die Möglichkeit einer Verstoßfeststellung und für die Klarheit des Verurteilten betreffs eines drohenden Widerrufs; Festlegung des Umfangs der gemeinnützigen Arbeit und der Zeit ...

  • Judicialis

    StGB § 56

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 45 Ns 76/07
  • OLG Hamm, 17.04.2008 - 2 Ws 104/08
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 27.06.2006 - 1 Ws 431/06

    Bewährungsauflage; Bestimmtheit; Arbeitsauflage; Anforderungen;

    Auszug aus OLG Hamm, 17.04.2008 - 2 Ws 104/08
    Bewährungsauflagen müssen klar, bestimmt und in ihrer Einhaltung überprüfbar sein (zu vgl. OLG Hamm, StV 2004, 657-658 m.w.N.), damit Verstöße einwandfrei festgestellt werden können und dem Verurteilten unmissverständlich vor Augen geführt wird, wann ihm der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung droht (zu vgl. Senatsbeschluss vom 20.11.2003 - 2 Ws 293/03 - ; OLG Hamm, Beschluss vom 27.06.2006 - 1 Ws 431/06 - ).

    Diese ihm allein obliegende Befugnis zur inhaltlichen Ausgestaltung der Arbeitsauflage darf das Gericht nicht an Dritte, auch nicht auf den Bewährungshelfer delegieren (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27.06.2006 - 1 Ws 431/06 - m.w.N.).

  • OLG Hamm, 20.11.2003 - 2 Ws 293/03

    Widerruf von Strafaussetzung; Verstoß gegen Weisungen; Verstoß gegen Auflagen;

    Auszug aus OLG Hamm, 17.04.2008 - 2 Ws 104/08
    Bewährungsauflagen müssen klar, bestimmt und in ihrer Einhaltung überprüfbar sein (zu vgl. OLG Hamm, StV 2004, 657-658 m.w.N.), damit Verstöße einwandfrei festgestellt werden können und dem Verurteilten unmissverständlich vor Augen geführt wird, wann ihm der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung droht (zu vgl. Senatsbeschluss vom 20.11.2003 - 2 Ws 293/03 - ; OLG Hamm, Beschluss vom 27.06.2006 - 1 Ws 431/06 - ).
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