Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 06.08.2003

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.09.2003 - 2 Ws 182/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,51866
OLG Karlsruhe, 02.09.2003 - 2 Ws 182/03 (https://dejure.org/2003,51866)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.09.2003 - 2 Ws 182/03 (https://dejure.org/2003,51866)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. September 2003 - 2 Ws 182/03 (https://dejure.org/2003,51866)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,51866) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 29.01.2004 - 2 BvR 1820/03

    Freibeweisverfahren für richterliche Sachaufklärung bzgl der Fortdauer der

    a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 2. September 2003 - 2 Ws 182/03 -,.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.08.2003 - 2 Ws 182/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15955
OLG Hamm, 06.08.2003 - 2 Ws 182/03 (https://dejure.org/2003,15955)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.08.2003 - 2 Ws 182/03 (https://dejure.org/2003,15955)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. August 2003 - 2 Ws 182/03 (https://dejure.org/2003,15955)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,15955) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Zulassung der Zwangsvollstreckung; Aufrechterhaltung der Beschlagnahme; Vollzug eines dinglichen Arrestes; Rückgewinnungshilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der Vorschriften des § 111g der Strafprozessordnung (StPO) über die Zulassung der Zwangsvollstreckung; Anwendbarkeit der § 111i der Strafprozessordnung (StPO) über die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme; Sicherung von Vermögenswerten durch den Vollzug eines ...

  • Judicialis

    StPO § 111 c; ; StPO § 111 d; ; StPO § 111 g; ; StPO § 111 i

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111c; StPO § 111d; StPO § 111g; StPO § 111i
    Zulassung der Zwangsvollstreckung; Aufrechterhaltung der Beschlagnahme; Vollzug eines dinglichen Arrestes; Rückgewinnungshilfe

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 06.06.2002 - 2 Ws 107/02

    Zwangsvollstreckung; Befriedigung der Ansprüche Verletzter; Arrest,

    Auszug aus OLG Hamm, 06.08.2003 - 2 Ws 182/03
    In Kenntnis der von den Oberlandesgerichten Hamburg (Beschluss vom 21. Februar 2002 in 1 Ws 24/01) und Köln (Beschluss vom 07. Mai 2003 in 2 Ws 170 und 171/03) vertretenen Auffassungen hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, dass die Vorschriften des § 111 g StPO über die Zulassung der Zwangsvollstreckung und des § 111 i StPO über die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme nach § 111 c StPO für die Dauer von drei Monaten nach Erlass eines Urteils auf die Fälle analog anwendbar sind, in denen wie hier Vermögenswerte durch den Vollzug eines dinglichen Arrestes nach 111 d StPO zur Rückgewinnungshilfe gesichert worden sind (Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2002 in 2 Ws 312/01 = wistra 2002, 234 sowie vom 06. Juni 2002 in 2 Ws 107/02 = wistra 2002, 398; vgl. auch Beschluss des 4. Strafsenats des OLG Hamm vom 25. Februar 1999 in 4 Ws 7271/98 = wistra 1999, 278 und Beschluss des 1. Strafsenats des OLG Hamm vom 10. Juli 2003 in 1 Ws 217/03).
  • OLG Karlsruhe, 18.08.2003 - 1 Ws 217/03

    Anfechtbarkeit eines Einkaufsverbots im Rahmen des Strafvollzugs

    Auszug aus OLG Hamm, 06.08.2003 - 2 Ws 182/03
    In Kenntnis der von den Oberlandesgerichten Hamburg (Beschluss vom 21. Februar 2002 in 1 Ws 24/01) und Köln (Beschluss vom 07. Mai 2003 in 2 Ws 170 und 171/03) vertretenen Auffassungen hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, dass die Vorschriften des § 111 g StPO über die Zulassung der Zwangsvollstreckung und des § 111 i StPO über die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme nach § 111 c StPO für die Dauer von drei Monaten nach Erlass eines Urteils auf die Fälle analog anwendbar sind, in denen wie hier Vermögenswerte durch den Vollzug eines dinglichen Arrestes nach 111 d StPO zur Rückgewinnungshilfe gesichert worden sind (Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2002 in 2 Ws 312/01 = wistra 2002, 234 sowie vom 06. Juni 2002 in 2 Ws 107/02 = wistra 2002, 398; vgl. auch Beschluss des 4. Strafsenats des OLG Hamm vom 25. Februar 1999 in 4 Ws 7271/98 = wistra 1999, 278 und Beschluss des 1. Strafsenats des OLG Hamm vom 10. Juli 2003 in 1 Ws 217/03).
  • OLG Hamm, 25.01.2002 - 2 Ws 312/01

    Dinglicher Arrest - Verlängerung bei § 111d StPO?

    Auszug aus OLG Hamm, 06.08.2003 - 2 Ws 182/03
    In Kenntnis der von den Oberlandesgerichten Hamburg (Beschluss vom 21. Februar 2002 in 1 Ws 24/01) und Köln (Beschluss vom 07. Mai 2003 in 2 Ws 170 und 171/03) vertretenen Auffassungen hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, dass die Vorschriften des § 111 g StPO über die Zulassung der Zwangsvollstreckung und des § 111 i StPO über die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme nach § 111 c StPO für die Dauer von drei Monaten nach Erlass eines Urteils auf die Fälle analog anwendbar sind, in denen wie hier Vermögenswerte durch den Vollzug eines dinglichen Arrestes nach 111 d StPO zur Rückgewinnungshilfe gesichert worden sind (Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2002 in 2 Ws 312/01 = wistra 2002, 234 sowie vom 06. Juni 2002 in 2 Ws 107/02 = wistra 2002, 398; vgl. auch Beschluss des 4. Strafsenats des OLG Hamm vom 25. Februar 1999 in 4 Ws 7271/98 = wistra 1999, 278 und Beschluss des 1. Strafsenats des OLG Hamm vom 10. Juli 2003 in 1 Ws 217/03).
  • OLG Hamm, 25.02.1999 - 4 Ws 727/98

    Berechtigte, Geschädigte, Verletzte, Zugriffsmöglichkeit, Zurückgewinnungshilfe

    Auszug aus OLG Hamm, 06.08.2003 - 2 Ws 182/03
    In Kenntnis der von den Oberlandesgerichten Hamburg (Beschluss vom 21. Februar 2002 in 1 Ws 24/01) und Köln (Beschluss vom 07. Mai 2003 in 2 Ws 170 und 171/03) vertretenen Auffassungen hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, dass die Vorschriften des § 111 g StPO über die Zulassung der Zwangsvollstreckung und des § 111 i StPO über die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme nach § 111 c StPO für die Dauer von drei Monaten nach Erlass eines Urteils auf die Fälle analog anwendbar sind, in denen wie hier Vermögenswerte durch den Vollzug eines dinglichen Arrestes nach 111 d StPO zur Rückgewinnungshilfe gesichert worden sind (Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2002 in 2 Ws 312/01 = wistra 2002, 234 sowie vom 06. Juni 2002 in 2 Ws 107/02 = wistra 2002, 398; vgl. auch Beschluss des 4. Strafsenats des OLG Hamm vom 25. Februar 1999 in 4 Ws 7271/98 = wistra 1999, 278 und Beschluss des 1. Strafsenats des OLG Hamm vom 10. Juli 2003 in 1 Ws 217/03).
  • OLG Hamburg, 12.12.2002 - 1 W 63/02

    Anfechtung von in Vollziehung eines im Strafverfahren ergangenen Arrestes

    Auszug aus OLG Hamm, 06.08.2003 - 2 Ws 182/03
    Soweit einem Dritten an den wirksam gepfändeten Gegenständen ein die Veräußerung hinderndes Recht zusteht, muss er dieses außerhalb des Strafverfahrens im Wege der Drittwiderspruchsklage vor dem Zivilgericht geltend machen (OLG Hamburg NJW 2003, 1880).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht