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   OLG Köln, 29.03.2010 - 2 Ws 194/10   

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https://dejure.org/2010,15589
OLG Köln, 29.03.2010 - 2 Ws 194/10 (https://dejure.org/2010,15589)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.03.2010 - 2 Ws 194/10 (https://dejure.org/2010,15589)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. März 2010 - 2 Ws 194/10 (https://dejure.org/2010,15589)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 564
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 03.05.2000 - 3 Ws 58/00

    Verlängerung der Bewährungszeit über fünf Jahre hinaus

    Auszug aus OLG Köln, 29.03.2010 - 2 Ws 194/10
    Keine Berücksichtigung findet die Vorschrift jedoch bei einer Verlängerung auf bis zu fünf Jahre; in diesem Rahmen können kurze Bewährungszeiten nach § 56a StGB selbst ohne Vorliegen eines Widerrufsgrundes verlängert werden (OLG Stuttgart NStZ 2000, 478 m.w.N.).
  • KG, 18.08.1992 - 5 Ws 232/92

    Fünf Jahre; Verlängerung; Bewährung; Bewährungszeit

    Auszug aus OLG Köln, 29.03.2010 - 2 Ws 194/10
    Unzutreffend ist hingegen die Auffassung, die Vorschrift des § 56 f Abs. 2 Satz 2 StGB gestatte stets die Verlängerung der Bewährungszeit auf bis zu fünf Jahre zuzüglich der Hälfte der zunächst bestimmten (ersten) Bewährungszeit, hier somit auf 6½ Jahre (KG JR 1993, 75).
  • OLG Köln, 15.10.2013 - 2 Ws 512/13

    Verlängerung der Bewährungszeit über die Höchstgrenze von fünf Jahren hinaus

    Zur Frage der Höchstgrenze der Verlängerung der Bewährungszeit gemäß § 56f Abs. 2 Nr. 2 StGB - Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung ( SenE vom 19.03.2010 - 2 Ws 194/10 - im Anschluß an OLG Hamm, Beschluss vom 15.03.2011 - III-2Ws 29/11 - und OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.07.2008 - 2 Ws 107/08- jeweils zitiert nach juris ).

    Unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (vgl. SenE vom 19.03.2010 - 2 Ws 194/10 -, zitiert nach juris) schließt sich der Senat der im Vordringen befindlichen (vgl. dazu Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Auflage, § 56 f Rn. 11a), zuletzt genannten Rechtsauffassung an.

  • OLG Karlsruhe, 26.11.2012 - 2 Ws 412/12

    Strafaussetzung zur Bewährung: Verlängerung der Bewährungszeit über die

    Denn § 56f Abs. 2 Satz 2 StGB erlaubt eine Überschreitung dieser Höchstgrenze bis zur Hälfte der ursprünglich bestimmten Bewährungsdauer unabhängig von der Dauer der zunächst bestimmten Bewährungszeit (OLG Braunschweig NdsRpfl 2011, 269; OLG Jena VRS 118, 274; OLG Brandenburg OLGSt StGB § 56f Nr. 49; OLG Hamburg NStZ-RR 1999, 330; JR 1993, 75; OLG Frankfurt StV 1989, 25; OLG Oldenburg NStZ 1988, 502; OLG Hamm JMBlNW 1987, 6; Dölling NStZ 1989, 345, 347; Maatz MDR 1988, 1017; Mosbacher in Satzger/Schmitt/Widmaier, StGB, Rn. 28 zu § 56f; a.A. OLG Dresden Rpfleger 2011, 114; OLG Celle NdsRPfl 2010, 412; OLG Köln, B. v. 29.03.2010 - 2 Ws 194/10, bei juris; OLG Schleswig SchlHA 2010, 91; OLG Karlsruhe, B. v. 11.03.2010 - 3 Ws 483/09; OLG Stuttgart Die Justiz 2000, 315; Hubrach a.a.O., Rn. 38 f. zu § 56f; SK-Schall, StGB, 8. Aufl., Rn. 38 zu § 56f; Ostendorf in Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 3. Aufl., Rn. 14 zu § 56f; Schrader MDR 1990, 391, 394 - wonach nur dann eine Durchbrechung der Fünfjahresgrenze möglich ist, wenn und soweit das Eineinhalbfache der ursprünglichen Bewährungszeit über fünf Jahre hinausgeht).
  • OLG Hamm, 15.03.2011 - 2 Ws 29/11

    Verlängerung der Bewährungszeit; Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft; Umfang

    Soweit die Gegenauffassung die Meinung vertritt, dass bei wie hier kürzeren Bewährungszeiten von unter drei Jahren und vier Monaten eine mehrfache Verlängerung der Bewährungszeit nur bis zum Erreichen der Fünfjahresgrenze, nicht aber darüber hinaus, möglich sei und dies mit dem Anliegen begründet, überlange Bewährungszeiten gerade in solchen Fällen zu vermeiden, in denen etwa wegen geringer Höhe der ausgesetzten (Rest-) Strafe oder besonders günstiger Prognose kurze Ausgangsbewährungszeiten festgesetzt wurden (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 01. Juli 2010, 2 Ws 222/10 in NdsRpfl 2010, 412; OLG Köln, Beschluss vom 29. März 2010, 2 Ws 194/10 bei iuris; OLG Dresden, Beschluss vom 02. September 2010 in Rpfleger 2011, 114; OLG Stuttgart, Beschluss vom 03. Mai 2000, 3 Ws 58/00 in NStZ 2000, 478), vermag dies angesichts der obigen Darlegungen, insbesondere der aufgezeigten historischen Auslegung der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften, nicht zu überzeugen.
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