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   OLG Köln, 16.04.2010 - 2 Ws 233 - 234/10, 2 Ws 233/10, 2 Ws 234/10   

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https://dejure.org/2010,24688
OLG Köln, 16.04.2010 - 2 Ws 233 - 234/10, 2 Ws 233/10, 2 Ws 234/10 (https://dejure.org/2010,24688)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.04.2010 - 2 Ws 233 - 234/10, 2 Ws 233/10, 2 Ws 234/10 (https://dejure.org/2010,24688)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. April 2010 - 2 Ws 233 - 234/10, 2 Ws 233/10, 2 Ws 234/10 (https://dejure.org/2010,24688)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Saarbrücken, 14.09.2021 - 4 Ws 149/21

    Einer Aufhebung und Zurückverweisung einer Aussetzungsentscheidung der

    Anders verhält es sich lediglich dann, wenn die während der Dauer des Strafvollzugs gewachsene Bereitschaft des Verurteilten, sich unmittelbar im Anschluss an den Vollzug einer Therapie zu unterziehen, auf eine nachhaltige Verhaltensänderung bei dem Verurteilten schließen lässt und ein nahtloser Übergang in eine - in der Regel stationäre - Therapieeinrichtung gewährleistet ist (vgl. Beschlüsse des 1. Strafsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 7. April 2010 - 1 Ws 54/10 -, 21. Juli 2010 - 1 Ws 131/10 -, 2. Mai 2013 - 1 Ws 68/13 -, 10. April 2014 - 1 Ws 36/14 -, 29. Juli 2015 - 1 Ws 156/15 -, 11. Dezember 2015 - 1 Ws 234/15 -, 17. März 2016 - 1 Ws 36/16 -, 17. August 2016 - 1 Ws 123/16 - und 24. August 2016 - 1 Ws 126/16 - Senatsbeschluss wie vor; vgl. hierzu auch: OLG Köln, Beschl. v. 16.04.2010 - 2 Ws 233/10, 2 Ws 234/10, juris Rn. 11 ff.; OLG Koblenz, Beschl. v. 02.04.2013 - 2 Ws 150/13, juris Rn. 4 ff.).
  • OLG Koblenz, 02.04.2013 - 2 Ws 150/13

    Strafrestaussetzung: Prognoseentscheidung bei wegen Betäubungsmittelhandels

    Überdies kommt bei drogenabhängigen Straftätern eine vorzeitige Entlassung zur Bewährung nur in Betracht, wenn dies mit einer nahtlos anschließenden stationären Therapie einhergeht; insbesondere vermag allein die Bereitschaft, eine Therapie zu absolvieren, für sich genommen eine günstige Prognose noch nicht zu begründen (OLG Köln, Beschluss 2 Ws 233, 234/10 vom 16. April 2010, BeckRS 2010, 16672).
  • KG, 22.10.2012 - 2 Ws 469/12

    Qualifizierung eines Bewährungswiderrufs als Strafe für einen Weisungsverstoß

    Übertragen auf die Vorschrift des § 67 g Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB setzt der Widerruf der Aussetzung der Unterbringung voraus, dass die Weisungsverstöße dem Gewicht der Maßregel entsprechend symptomatisch für den Hang zur Begehung erheblicher rechtswidriger Taten sind (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1980, 71; Senat, Beschlüsse vom 10. Juni 2010 - 2 Ws 233/10 -, 4. Februar 2009 - 2 Ws 30/09 - und 7. November 2007 - 2 Ws 414/07 - Fischer, StGB 59. Aufl., § 67 g Rn. 3).
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