Rechtsprechung
OLG Hamm, 06.10.2009 - 2 Ws 257/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf und Anfechtung einer Zustimmung eines Angeklagten zu der Einstellung eines Strafverfahrens wegen Geringfügigkeit auf Kosten der Staatskasse; Wirksamkeit einer Prozesserklärung bei ggf. fehlerhafter Beratung durch einen Verteidiger
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 153 Abs. 2
Unanfechtbarkeit der Zustimmung des Angeklagten zur Einstellung des Verfahrens auf Kosten der Staatskasse wegen Geringfügigkeit
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 08.02.2005 - 2 Ws 30/05
Zulässige Beschwerde wegen fehlender Prozessvoraussetzung bei Einstellung in …
Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2009 - 2 Ws 257/09
Dies ist u. a. dann der Fall, wenn eine erforderliche Zustimmung nicht oder nicht wirksam erklärt worden ist (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 153 Rdnr. 34 m.w.Nachw.; OLG Hamm, Beschluss vom 08.02.2005, zit. bei BeckRS 2005, 02667).Diesen mit der Senatsrechtsprechung - vgl Beschluss vom 08. Februar 2005 in 2 Ws 30/2005 - übereinstimmenden Ausführungen schließt sich der Senat nach eigener Sachprüfung an.
- OLG Köln, 21.09.2010 - 2 Ws 594/10
Pflichtverteidiger,Auswahlkriterium, Ortsnähe
Es ist jedoch anzunehmen, dass der Verteidiger entsprechend seiner Befugnis gemäß § 297 StPO Rechtsmittel für den Beschuldigten einlegt, sofern nicht gegenteilige Anhaltspunkte bestehen (SenE vom 25.5.2009 - 2 Ws 257/09; OLG Hamm NJW 2006, 2712). - OLG Köln, 24.09.2012 - 2 Ws 678/12
Herazsdrängen eines Pflichtverteidigers durch taktische Wahlverteidigerbestellung
Es ist jedoch anzunehmen, dass der Verteidiger entsprechend seiner Befugnis gemäß § 297 StPO Rechtsmittel für den Beschuldigten einlegt, sofern nicht gegenteilige Anhaltspunkte bestehen (Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. SenE v. 21.09.2010 - 2 Ws 594/10; SenE vom 25.05.2009 - 2 Ws 257/09; OLG Hamm NJW 2006, 2712).