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   OLG Celle, 10.12.2012 - 2 Ws 309/12   

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https://dejure.org/2012,43906
OLG Celle, 10.12.2012 - 2 Ws 309/12 (https://dejure.org/2012,43906)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.12.2012 - 2 Ws 309/12 (https://dejure.org/2012,43906)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Dezember 2012 - 2 Ws 309/12 (https://dejure.org/2012,43906)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Beschleunigungsgrundsatz, Strafvollstreckungsverfahren

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vereinbarkeit mit dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen bei Entscheidung der Strafvollstreckungskammer über die Aussetzung des Strafrestes nach § 57a StGB ohne zwingenden Grund erst nach Ablauf der Mindestverbüßungszeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit mit dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen bei Entscheidung der Strafvollstreckungskammer über die Aussetzung des Strafrestes nach § 57a StGB ohne zwingenden Grund erst nach Ablauf der Mindestverbüßungszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57a
    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen im Zusammenhang mit der Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Auch im im Strafvollstreckungsverfahren ist Eile geboten…

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 102
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.09.2009 - 1 BvR 1304/09

    Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer einer sozialrechtlichen

    Auszug aus OLG Celle, 10.12.2012 - 2 Ws 309/12
    Diese ist durch das Gericht durch zeitnahe Überwachung der gutachterlichen Tätigkeit und durch Fristsetzungen im Blick zu behalten (vgl. BVerfG EuGRZ 2009, 699; NJW 2001, 214 -juris).

    Mit zunehmender Verfahrensdauer verdichtet sich die mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes verbundene Pflicht des Gerichts, sich nachhaltig um die Beschleunigung und den Abschluss des Verfahrens zu bemühen (vgl. BVerfG, NJW 2008, 503, 504; EuGRZ 2009, 699 -juris).

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus OLG Celle, 10.12.2012 - 2 Ws 309/12
    Angesichts des mit der Freiheitsentziehung erlittenen Eingriffs in ein besonders bedeutsames Grundrecht besteht ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme auch nach deren Erledigung fort (vgl. BVerfG StV 2011, 41; BVerfGE 10, 302, 308; 74, 102, 115; 76, 363, 381 -juris).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86

    Lappas

    Auszug aus OLG Celle, 10.12.2012 - 2 Ws 309/12
    Angesichts des mit der Freiheitsentziehung erlittenen Eingriffs in ein besonders bedeutsames Grundrecht besteht ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme auch nach deren Erledigung fort (vgl. BVerfG StV 2011, 41; BVerfGE 10, 302, 308; 74, 102, 115; 76, 363, 381 -juris).
  • BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00

    Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Celle, 10.12.2012 - 2 Ws 309/12
    Diese ist durch das Gericht durch zeitnahe Überwachung der gutachterlichen Tätigkeit und durch Fristsetzungen im Blick zu behalten (vgl. BVerfG EuGRZ 2009, 699; NJW 2001, 214 -juris).
  • BVerfG, 13.09.2010 - 2 BvR 449/10

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG durch unzureichende Abwägung bei Entscheidung

    Auszug aus OLG Celle, 10.12.2012 - 2 Ws 309/12
    Angesichts des mit der Freiheitsentziehung erlittenen Eingriffs in ein besonders bedeutsames Grundrecht besteht ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme auch nach deren Erledigung fort (vgl. BVerfG StV 2011, 41; BVerfGE 10, 302, 308; 74, 102, 115; 76, 363, 381 -juris).
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus OLG Celle, 10.12.2012 - 2 Ws 309/12
    Angesichts des mit der Freiheitsentziehung erlittenen Eingriffs in ein besonders bedeutsames Grundrecht besteht ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme auch nach deren Erledigung fort (vgl. BVerfG StV 2011, 41; BVerfGE 10, 302, 308; 74, 102, 115; 76, 363, 381 -juris).
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