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   OLG Hamm, 05.01.2006 - 2 Ws 315/05   

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https://dejure.org/2006,17910
OLG Hamm, 05.01.2006 - 2 Ws 315/05 (https://dejure.org/2006,17910)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.01.2006 - 2 Ws 315/05 (https://dejure.org/2006,17910)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Januar 2006 - 2 Ws 315/05 (https://dejure.org/2006,17910)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    StPO § 140; StPO § 142
    Pflichtverteidiger; Abberufung; zweiter Pflichtverteidiger; Auswahlermessen des Vorsitzenden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswahlrecht des vorsitzenden Richters bei der Bestellung eines Pflichtverteidigers; Bestellung des vom Angeklagten benannten Verteidigers sofern keine gewichtigen Gründe entgegenstehen; Abberufung eines weiteren Pflichtverteidigers

  • Judicialis

    StPO § 140; ; StPO § 142

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140; StPO § 142
    Pflichtverteidiger; Abberufung; zweiter Pflichtverteidiger; Auswahlermessen des Vorsitzenden

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 18.09.2002 - 2 Ws 242/02

    Anfechtbarkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers; Verstoß gegen die

    Auszug aus OLG Hamm, 05.01.2006 - 2 Ws 315/05
    Die Beschwerde, zu der die Rechtsanwälte X.und L. mit Schriftsätzen vom 23. und 28. Dezember 2005 ergänzend Stellung genommen haben und die sich neben der erfolgten Bestellung von Rechtsanwalt Y. zum Pflichtverteidiger insbesondere nunmehr auch dagegen wendet, dass Rechtsanwalt Y. als weiterer Pflichtverteidiger nicht abberufen worden ist und auch nicht abberufen werden soll, ist zulässig (vgl. hierzu Beschlüsse des hiesigen 3. Strafsenats vom 5. März 2004 in 3 Ws 95/04 und vom 28. Januar 1999 in 3 Ws 27/99 - beide in http;//www.burhoff.de - sowie OLG Düsseldorf, StV 2004, 62 ; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 141 Rdnr. 9, § 142 Rdnr. 19 u. § 143 Rdnr. 7, jeweils m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 11.04.2000 - 2 Ws 102/00

    Zur Zulässigkeit der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers (§§ 141, 142

    Auszug aus OLG Hamm, 05.01.2006 - 2 Ws 315/05
    Vielmehr ist eine damit einhergehende Beeinträchtigung durch die Notwendigkeit der Sicherung des Verfahrens und im Interesse einer wirkungsvollen und vor allem in Haftsachen zügigen staatlichen Strafrechtspflege hinzunehmen (vgl. OLG Karlsruhe, StV 2001, 557; OLG Frankfurt, StV 1993, 348).
  • OLG Hamm, 05.03.2004 - 3 Ws 95/04

    Pflichtverteidiger; Beiordnung neben Wahlverteidiger; Auswahlermessen des

    Auszug aus OLG Hamm, 05.01.2006 - 2 Ws 315/05
    Die Beschwerde, zu der die Rechtsanwälte X.und L. mit Schriftsätzen vom 23. und 28. Dezember 2005 ergänzend Stellung genommen haben und die sich neben der erfolgten Bestellung von Rechtsanwalt Y. zum Pflichtverteidiger insbesondere nunmehr auch dagegen wendet, dass Rechtsanwalt Y. als weiterer Pflichtverteidiger nicht abberufen worden ist und auch nicht abberufen werden soll, ist zulässig (vgl. hierzu Beschlüsse des hiesigen 3. Strafsenats vom 5. März 2004 in 3 Ws 95/04 und vom 28. Januar 1999 in 3 Ws 27/99 - beide in http;//www.burhoff.de - sowie OLG Düsseldorf, StV 2004, 62 ; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 141 Rdnr. 9, § 142 Rdnr. 19 u. § 143 Rdnr. 7, jeweils m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 19.04.1991 - 3 Ws 276/91

    Mitwirkung eines weiteren Verteidigers; Lange Verfahrensdauer; Verhinderung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 05.01.2006 - 2 Ws 315/05
    Vielmehr ist eine damit einhergehende Beeinträchtigung durch die Notwendigkeit der Sicherung des Verfahrens und im Interesse einer wirkungsvollen und vor allem in Haftsachen zügigen staatlichen Strafrechtspflege hinzunehmen (vgl. OLG Karlsruhe, StV 2001, 557; OLG Frankfurt, StV 1993, 348).
  • OLG Hamm, 28.01.1999 - 3 Ws 27/99

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen, Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers,

    Auszug aus OLG Hamm, 05.01.2006 - 2 Ws 315/05
    Die Beschwerde, zu der die Rechtsanwälte X.und L. mit Schriftsätzen vom 23. und 28. Dezember 2005 ergänzend Stellung genommen haben und die sich neben der erfolgten Bestellung von Rechtsanwalt Y. zum Pflichtverteidiger insbesondere nunmehr auch dagegen wendet, dass Rechtsanwalt Y. als weiterer Pflichtverteidiger nicht abberufen worden ist und auch nicht abberufen werden soll, ist zulässig (vgl. hierzu Beschlüsse des hiesigen 3. Strafsenats vom 5. März 2004 in 3 Ws 95/04 und vom 28. Januar 1999 in 3 Ws 27/99 - beide in http;//www.burhoff.de - sowie OLG Düsseldorf, StV 2004, 62 ; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 141 Rdnr. 9, § 142 Rdnr. 19 u. § 143 Rdnr. 7, jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 53/06

    Pflichtverteidiger; zweiter Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe

    Die gegen die Bestellung des Rechtsanwalts H. gerichtete Beschwerde des Angeklagten vom 28. November 2005, die für diesen durch Rechtsanwalt G. eingelegt und später noch ergänzend begründet sowie auch von Rechtsanwalt L. für den Angeklagten nach seiner Beiordnung ergänzend begründet worden ist, ist durch ausführlichen Senatsbeschluss vom 5. Januar 2006 (2 Ws 315/05), auf den Bezug genommen wird, verworfen worden.
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 54/06

    Pflichtverteidiger; zweiter Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe

    Die gegen die Bestellung des Rechtsanwalts H. gerichtete Beschwerde des Angeklagten vom 28. November 2005, die für diesen durch Rechtsanwalt G. eingelegt und später noch ergänzend begründet sowie auch von Rechtsanwalt L. für den Angeklagten nach seiner Beiordnung ergänzend begründet worden ist, ist durch ausführlichen Senatsbeschluss vom 5. Januar 2006 (2 Ws 315/05), auf den Bezug genommen wird, verworfen worden.
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