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   OLG Hamm, 02.12.1999 - 2 Ws 341/99   

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https://dejure.org/1999,6333
OLG Hamm, 02.12.1999 - 2 Ws 341/99 (https://dejure.org/1999,6333)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.12.1999 - 2 Ws 341/99 (https://dejure.org/1999,6333)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Dezember 1999 - 2 Ws 341/99 (https://dejure.org/1999,6333)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Weitere Haftbeschwerde, fehlende Nichtabhilfeentscheidung, Fluchtgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftgrund; Fluchtgefahr; Haftbeschwerde; Brandstiftung; Erheblich verminderte Schuldfähigkeit

  • Judicialis

    StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2
    Fluchtgefahr

Verfahrensgang

  • AG Lüdenscheid - 6 Gs 448/99
  • LG Hagen - 42 Qs 8/99
  • OLG Hamm, 02.12.1999 - 2 Ws 341/99
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 28.10.1999 - 2 Ws 306/99

    Inhalt des Haftbefehls; Verdunkelungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1999 - 2 Ws 341/99
    Ist mit der Verhängung einer hohen Strafe zu rechnen, so sind die Anforderungen an das Hinzutreten weiterer Umstände umso niedriger anzusetzen (vgl. KK-Boujong, a.a.O., § 112 Rdnr. 18; OLG Karlsruhe, NJW 1978, 333; ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt in 2 Ws 306/99 vom 28. Oktober 1999).

    Es müssen vielmehr bestimmte Tatsachen vorliegen, die den Schluss rechtfertigen, der Beschuldigte werde dem in der hohen Straferwartung liegenden Fluchtanreiz auch nachgeben (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15. Oktober 1998, 2 Ws 474/98, in StV 1999, S. 37, Senatsbeschluss vom 28. Oktober 1999, 2 Ws 306/99).

    Denn sie hatte aus entscheidungsgegenwärtiger Sicht über die Frage der Fortdauer der Untersuchungshaft zu befinden (vgl. OLG Köln, StV 1999, 157; Senatsbeschluss vom 28. Oktober 1999, 2 Ws 306/99).

  • OLG Hamm, 15.10.1998 - 2 Ws 474/98

    Fluchtgefahr, hohe Strafe, Verurteilung zu drei Jahren, Geständnis, dem Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1999 - 2 Ws 341/99
    Es müssen vielmehr bestimmte Tatsachen vorliegen, die den Schluss rechtfertigen, der Beschuldigte werde dem in der hohen Straferwartung liegenden Fluchtanreiz auch nachgeben (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15. Oktober 1998, 2 Ws 474/98, in StV 1999, S. 37, Senatsbeschluss vom 28. Oktober 1999, 2 Ws 306/99).
  • OLG Hamm, 11.03.1996 - 2 Ws 94/96

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1999 - 2 Ws 341/99
    Insoweit weist der Senat lediglich ergänzend darauf hin, dass nach seiner ständigen Rechtsprechung der Erlass eines auf § 112 a Abs. 1 Nr. 2 StPO gestützten Haftbefehls nicht voraussetzt, dass das Verfahren, in dem die Haftfrage geprüft wird, selbst eine Mehrheit solcher Taten zum Gegenstand hat und es insoweit ausreichend ist, dass eine der wiederholt begangenen Straftaten in einem anderen Verfahren bereits rechtskräftig abgeurteilt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 11. März 1996 in StV 1997, S. 310 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.1977 - 1 Ws 375/77
    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1999 - 2 Ws 341/99
    Ist mit der Verhängung einer hohen Strafe zu rechnen, so sind die Anforderungen an das Hinzutreten weiterer Umstände umso niedriger anzusetzen (vgl. KK-Boujong, a.a.O., § 112 Rdnr. 18; OLG Karlsruhe, NJW 1978, 333; ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt in 2 Ws 306/99 vom 28. Oktober 1999).
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