Strafprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
| 9. Abschnitt - Verhaftung und vorläufige Festnahme (§§ 112 - 130) |
(1) Ein Haftgrund besteht auch, wenn der Beschuldigte dringend verdächtig ist,
| 1. | eine Straftat nach den §§ 174, 174a, 176 bis 179 oder nach § 238 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches oder | |
| 2. | wiederholt oder fortgesetzt eine die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftat nach § 89a, nach § 125a, nach den §§ 224 bis 227, nach den §§ 243, 244, 249 bis 255, 260, nach § 263, nach den §§ 306 bis 306c oder § 316a des Strafgesetzbuches oder nach § 29 Abs. 1 Nr. 1, 4, 10 oder Abs. 3, § 29a Abs. 1, § 30 Abs. 1, § 30a Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes |
begangen zu haben, und bestimmte Tatsachen die Gefahr begründen, daß er vor rechtskräftiger Aburteilung weitere erhebliche Straftaten gleicher Art begehen oder die Straftat fortsetzen werde, die Haft zur Abwendung der drohenden Gefahr erforderlich und in den Fällen der Nummer 2 eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten ist. In die Beurteilung des dringenden Verdachts einer Tatbegehung im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 sind auch solche Taten einzubeziehen, die Gegenstand anderer, auch rechtskräftig abgeschlossener, Verfahren sind oder waren.
(2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn die Voraussetzungen für den Erlaß eines Haftbefehls nach § 112 vorliegen und die Voraussetzungen für die Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls nach § 116 Abs. 1, 2 nicht gegeben sind.
Rechtsprechung zu § 112a StPO
143 Entscheidungen zu § 112a StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Oldenburg, 10.12.2009 - 1 Ws 679/09
Untersuchungshaft: Rechtfertigung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr mit ...
- OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 1 Ws 44/08
Untersuchungshaftbefehl: Berücksichtigung von Vorverurteilungen bei Prüfung des ...
- OLG Hamm, 04.12.2012 - 1 Vollz (Ws) 672/12
Beschwerde, Ablehnung, Prozesskostenhilfegesuch, Strafvollstreckungskammer
- OLG Karlsruhe, 10.02.2010 - 2 Ws 35/10
Haftgrund der Wiederholungsgefahr gemäß § 112 a Abs. 1 Nr. 1 StPO
- OLG Hamm, 01.04.2010 - 3 Ws 161/10
Schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtsordnung bei Annahme von ...
- OLG Bremen, 01.03.2013 - Ws 5/13
Die Anordnung der Untersuchungshaft bei einem Jugendlichen
- OLG Frankfurt, 20.05.2008 - 1 Ws 57/08
Voraussetzungen des Haftbefehls: Heranziehung von Vorverurteilungen zur ...
- OLG Hamm, 29.10.2012 - 1 Ws 498/12
- OLG Hamm, 15.08.2006 - 3 Ws 390/06
Wiederholungsgefahr; Anlasstat; schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtsodnung
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Literatur im Internet zu § 112a StPO
- Untersuchungshaft des Beschuldigten - eine Übersicht zur neueren Rechtsprechung von RiOLG Detlef Burhoff (Aufsatz)
Stand: Januar 2006
StraFo 2006, 51 - Zur Selbstverständlichkeit von Rechtsbrüchen beim Vollzug von Untersuchungshaft von Wiss. Ass. Dr. Lutz Eidam, LL.M./UB, Bucerius Law School, Hamburg (Aufsatz)
HRRS 2008, 236
über www.hrr-strafrecht.de - § 112a StPO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Untersuchungshaft (Deutschland) - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Einzelmaßnahmen
- § 28 I Nr. 1 (Gewahrsam)