Strafprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
| 9. Abschnitt - Verhaftung und vorläufige Festnahme (§§ 112 - 130) |
(1) Eine noch nicht frei gewordene Sicherheit verfällt der Staatskasse, wenn der Beschuldigte sich der Untersuchung oder dem Antritt der erkannten Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung entzieht.
(2) Vor der Entscheidung sind der Beschuldigte sowie derjenige, welcher für den Beschuldigten Sicherheit geleistet hat, zu einer Erklärung aufzufordern. Gegen die Entscheidung steht ihnen nur die sofortige Beschwerde zu. Vor der Entscheidung über die Beschwerde ist ihnen und der Staatsanwaltschaft Gelegenheit zur mündlichen Begründung ihrer Anträge sowie zur Erörterung über durchgeführte Ermittlungen zu geben.
(3) Die den Verfall aussprechende Entscheidung hat gegen denjenigen, welcher für den Beschuldigten Sicherheit geleistet hat, die Wirkungen eines von dem Zivilrichter erlassenen, für vorläufig vollstreckbar erklärten Endurteils und nach Ablauf der Beschwerdefrist die Wirkungen eines rechtskräftigen Zivilendurteils.
Rechtsprechung zu § 124 StPO
53 Entscheidungen zu § 124 StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Frankfurt, 06.03.2003 - 3 Ws 15/03
Haftverschonung: Verfall der Sicherheit bei Versuch einer Flucht ins Ausland
- BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 3041/95
Vereinbarkeit des Verfalls einer Sicherheit im strafrechtlichen ...
- OLG Köln, 31.08.2011 - 2 Ws 547/11
Zu Gunsten der Staatskasse verfallene Sicherheitsleistung; Kein Durchgriff des ...
- OLG Düsseldorf, 08.12.1995 - 1 Ws 921
- OLG Hamm, 28.05.1996 - 2 Ws 190/96
- OLG Koblenz, 03.06.2004 - 1 Ws 287/04
- OLG Karlsruhe, 26.07.1991 - Ws 119/91
StPO §§ 124 Abs. 1, 2
- OLG Jena, 13.02.2009 - 1 Ws 531/08
Freiwerden der von einem Dritten geleisteten Sicherheit nach ...
- OLG Celle, 17.09.1998 - 3 Ws 200/98
StPO § 123 Abs. 1, 2, §124 Abs. 1, 2
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
Freshfields Bruckhaus Deringer
26.09.2012
Forensisch-Psychologische Praxis N. Fischer
27.09.2012
GfR Aktiengesellschaft
27.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Strafrecht