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OLG Nürnberg, 23.04.2008 - 2 Ws 7/08 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- OLG Nürnberg, 23.04.2008 - 2 Ws 7/08
- BVerfG, 09.09.2008 - 2 BvR 1044/08
Wird zitiert von ... (7)
- BVerfG, 09.09.2008 - 2 BvR 1044/08
Freiheit der Person (Auswirkung auf die erforderliche Sachaufklärung bei der …
- OLG Köln, 09.07.2010 - 2 Ws 418/10
Anforderungen an die Sozialprognose im Rahmen der Entscheidung der Beendigung der …
Die Anforderungen sind daher strenger als in § 57 Abs. 1 Ziff. 2 StGB, der nur eine realistische Chance im Sinne einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit genügen lässt (SenE vom 9.1.2008 - 2 Ws 7/08 - …und vom 4.5.2008 - 2 Ws 194/06 - Schneider a.a.O. § 68 f Rdn. 20). - OLG Köln, 13.11.2014 - 2 Ws 663/14
Weisung zur Mitteilung von Wohnung und Arbeitsstelle im Rahmen der …
Praktisch kommt eine Anordnung nach § 68 f Abs. 2 StGB nur in Betracht, wenn im letzten Stadium des Vollzugs Umstände eintreten, die eine positive Prognose ermöglichen, eine Aussetzung des Strafrestes aber nicht mehr beschlossen werden konnte (vgl. SenE vom 09.01.2008 - 2 Ws 7/08 -, SenE vom 15.04.2004 - 2 Ws 163 und 169/04 - Fischer, StGB, 61. Aufl., § 68f Rn. 9 m.w.N.).
- OLG Köln, 13.04.2012 - 2 Ws 197/12
Entscheidung über das Entfallen der Führungsaufsicht nach Vollstreckung eines …
Diese Prognose geht über die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit hinaus (vgl. SenE vom 09.01.2008 - 2 Ws 7/08 - …und vom 04.05.2008 - 2 Ws 194/06 - Schneider in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Auflage, § 68 f Rn. 20) und verlangt die Erwartung, dass der Verurteilte auch ohne Führungsaufsicht keine Straftaten mehr begehen wird. - OLG Köln, 13.01.2010 - 2 Ws 20/10 Praktisch kommt eine Anordnung nach § 68 f Abs. 2 StGB nur in Betracht, wenn im letzten Stadium des Vollzugs Umstände eintreten, die eine positive Prognose ermöglichen, eine Aussetzung des Strafrestes aber nicht mehr beschlossen werden konnte (vgl.Senat 9.01.2008 - 2 Ws 7/08 - Fischer, StGB, 57.A., § 68 f Rn 7 m.w.N.) .
- OLG Köln, 22.09.2017 - 2 Ws 603/17
Ausnahmecharakter des Entfallens von Führungsaufsicht
Praktisch kommt eine Anordnung nach § 68f Abs. 2 StGB nur in Betracht, wenn im letzten Stadium des Vollzugs Umstände eintreten, die eine positive Prognose ermöglichen, eine Aussetzung des Strafrestes aber nicht mehr beschlossen werden kann (vgl.: SenE vom 09.01.2008 - 2 Ws 7/08 - SenE vom 15.04.2004 - 2 Ws 163 und 169/04;… Fischer, StGB, 64. Aufl., § 68f Rn. 9 m.w.N.). - OLG Köln, 19.09.2011 - 2 Ws 581/11
Prüfungsumfang des Rechtsmittelgerichts im Rahmen der Führungsaufsicht
Praktisch kommt eine Anordnung nach § 68 f Abs. 2 StGB nur in Betracht, wenn im letzten Stadium des Vollzugs Umstände eintreten, die eine positive Prognose ermöglichen, eine Aussetzung des Strafrestes aber nicht mehr beschlossen werden konnte (vgl. Senat 15.04.2004, - 2 Ws 163+169/04 - 18.05.2005, - 2 Ws 214/05 - 04.05.2006, - 2 Ws 194/06 - 09.01.2008, - 2 Ws 7/08 - 13.01.2010, 2 Ws 20-21/10 - 09.07.2010, - 2 Ws 418/10 -).