Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.02.2012 - 2 Ws 95/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8223
OLG Köln, 24.02.2012 - 2 Ws 95/12 (https://dejure.org/2012,8223)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.02.2012 - 2 Ws 95/12 (https://dejure.org/2012,8223)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Februar 2012 - 2 Ws 95/12 (https://dejure.org/2012,8223)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,8223) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsnatur einer Verfahrenseinstellung gem. § 154 Abs. 2 StPO im Hinblick auf die Kostenentscheidung; Geltungsbereich des Verschlechterungsverbots bei Anfechtung einer Kostenentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenbeschwerde und Verschlechterungsverbot; Teileinstellung des Verfahrens und kostenrechtlicher Teilerfolg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 18.11.2008 - 1 Ws 354/08

    Strafverfahren: Kostenentscheidung im Berufungsurteil nach Teilbeschränkung des

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2012 - 2 Ws 95/12
    Die Tat war somit aus dem Verfahren ausgeschieden, damit nicht mehr Gegenstand des Berufungsverfahrens und auch nicht mehr Gegenstand der im Berufungsurteil zu treffenden Kostenentscheidung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.1995, - 5 Ss 34/95 - 24/95 1 - und - 1 Ws 174/95 - = MDR 1995, 856; KG Berlin, Beschluss vom 18.11.2008 - 1 Ws 354/08 - zitiert nach juris).

    Demzufolge konnte sie aber kostenmäßig auch keinen zu berücksichtigenden Teilerfolg nach § 473 Abs. 4 StPO darstellen (vgl. SenE, Beschluss vom 10.12.2010 - 2 Ws 791/10 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.1995, - 5 Ss 34/95 - 24/95 1 und - 1 Ws 174/95 - = MDR 1995, 856; KG Berlin, Beschluss vom 18.11.2008 - 1 Ws 354/08 -, zitiert nach juris; Meyer-Großner, StPO, 54. Aufl., § 473 Rn. 25 a.E. zu § 154a Abs. 2).

  • OLG Düsseldorf, 14.03.1995 - 1 Ws 174/95
    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2012 - 2 Ws 95/12
    Die Tat war somit aus dem Verfahren ausgeschieden, damit nicht mehr Gegenstand des Berufungsverfahrens und auch nicht mehr Gegenstand der im Berufungsurteil zu treffenden Kostenentscheidung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.1995, - 5 Ss 34/95 - 24/95 1 - und - 1 Ws 174/95 - = MDR 1995, 856; KG Berlin, Beschluss vom 18.11.2008 - 1 Ws 354/08 - zitiert nach juris).

    Demzufolge konnte sie aber kostenmäßig auch keinen zu berücksichtigenden Teilerfolg nach § 473 Abs. 4 StPO darstellen (vgl. SenE, Beschluss vom 10.12.2010 - 2 Ws 791/10 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.1995, - 5 Ss 34/95 - 24/95 1 und - 1 Ws 174/95 - = MDR 1995, 856; KG Berlin, Beschluss vom 18.11.2008 - 1 Ws 354/08 -, zitiert nach juris; Meyer-Großner, StPO, 54. Aufl., § 473 Rn. 25 a.E. zu § 154a Abs. 2).

  • BGH, 22.10.1953 - 4 StR 128/53
    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2012 - 2 Ws 95/12
    Dem stimmt der Senat zu und verweist zu dem Gesichtspunkt des nicht entgegenstehenden Verschlechterungsverbotes ergänzend auf die Entscheidung des BGH in BGHSt 5, 53 sowie auf die Kommentierung bei Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 464 Randn.
  • OLG Düsseldorf, 18.11.1982 - 1 Ws 560/82
    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2012 - 2 Ws 95/12
    Im Falle der Anfechtung der Kostenentscheidung gilt das Verbot der Schlechterstellung nicht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.1982 - 1 Ws 560/82 -).
  • OLG Köln, 19.08.1987 - 2 Ws 337/87
    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2012 - 2 Ws 95/12
    Das Unterlassen der an sich gebotenen Kosten- und Auslagenentscheidung kann vorliegend nach § 464 Abs. 3 S. 1 2. Hs nicht mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, da die Anfechtung der Hauptentscheidung - die teilweise Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO - grundsätzlich nicht angefochten werden kann (SenE, Beschluss vom 19.08.1987 - 2 Ws 337/87- ; OLG Hamm, Beschluss vom 23.10.1992 - 2 Ws 313/92 -, zitiert nach juris).".
  • OLG Hamm, 23.10.1992 - 2 Ws 313/92
    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2012 - 2 Ws 95/12
    Das Unterlassen der an sich gebotenen Kosten- und Auslagenentscheidung kann vorliegend nach § 464 Abs. 3 S. 1 2. Hs nicht mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, da die Anfechtung der Hauptentscheidung - die teilweise Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO - grundsätzlich nicht angefochten werden kann (SenE, Beschluss vom 19.08.1987 - 2 Ws 337/87- ; OLG Hamm, Beschluss vom 23.10.1992 - 2 Ws 313/92 -, zitiert nach juris).".
  • OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 4 Ws 355/17

    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Verteilung der Verfahrenskosten und

    Dadurch ist das Gewicht der Rechtsfolgenentscheidung so gemindert, dass es unbillig wäre, dem Angeklagten die auf seine Berufung zurückzuführenden Kosten des Berufungsverfahrens sowie seine insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen uneingeschränkt aufzubürden (BGH, Beschluss vom 12. Februar 1987 - 4 StR 724/86 -, juris Hilger in Löwe-Rosenberg, aaO, § 473 Rn. 49 sowie Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 473 Rn. 25a); die Teileinstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO ist für die Frage des kostenrechtlichen (Teil-)Erfolgs der Berufung demgegenüber ohne Bedeutung (KG Berlin, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 1 Ws 16/12 - sowie Beschluss vom 18.11.2008 - 1 Ws 354/08 -, jeweils bei juris; OLG Köln, Beschluss vom 24. Februar 2012 - III-2 Ws 95/12 -, juris).
  • OLG Zweibrücken, 16.02.2018 - 1 Ws 28/18

    Kosten in Strafsachen nach Teilfreispruch: Unangemessenheit der

    Das Verschlechterungsverbot gilt für die sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nicht (KG Berlin, Beschluss vom 07. Juni 2012, 1 Ws 16/12, Rn. 5; OLG Köln, Beschluss vom 24. Februar 2012, III-2 Ws 95/12, Rn. 18; juris).
  • BGH, 04.01.2022 - 5 StR 438/21

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von einer Kostenentscheidung für das

    Der Senat kann diese Entscheidung nachholen, da im Fall der Anfechtung der Kostenentscheidung das Verbot der Schlechterstellung nicht gilt (BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 52/16 Rn. 6; OLG Köln, Beschluss vom 24. Februar 2012 - III-2 Ws 95/12) und er als Beschwerdegericht auch die unterbliebene Ermessensentscheidung treffen kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht