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   OLG Köln, 22.02.2023 - I-2 Wx 265/22   

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OLG Köln, 22.02.2023 - I-2 Wx 265/22 (https://dejure.org/2023,8950)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.02.2023 - I-2 Wx 265/22 (https://dejure.org/2023,8950)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Februar 2023 - I-2 Wx 265/22 (https://dejure.org/2023,8950)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2023, 90
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • AG Euskirchen, 03.02.2022 - 26 II 21/17
    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2023 - 2 Wx 265/22
    Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 3. vom 01.04.2022 wird unter Zurückweisung des Antrages der Beteiligten zu 1. und 2. vom 10.11.2020 der am 03.02.2022 erlassene Ausschließungsbeschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Euskirchen - 26 II 21/17 - aufgehoben.

    Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 3. vom 01.04.2022 wird unter Zurückweisung des Antrages der Beteiligten zu 1. und 2. vom 10.11.2020 der am 03.02.2022 erlassene Ausschließungsbeschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Euskirchen - 26 II 21/17 - aufgehoben.

  • BGH, 22.05.2014 - V ZB 146/13

    Aufgebot einer Briefhypothek: Glaubhaftmachung des unbekannten Gläubigers

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2023 - 2 Wx 265/22
    (BGH, Beschluss vom 22.05.2014, V ZB 146/13 - juris = NJW-RR 2014, 1360).
  • OLG München, 22.12.2017 - 34 Wx 302/17

    Durchführung eines Aufgebotsverfahrens zum Ausschluss unbekannter Gläubiger

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2023 - 2 Wx 265/22
    Indes bedürfte es angesichts dessen, dass die Möglichkeit besteht, dass einer der Voreigentümer der Beteiligten zu 1. und 2. die Grundschuldbriefe nach Tilgung von der Gläubigerin erlangt hat, einer konkreten Darstellung, welche Nachforschungen sie in Bezug auf deren Unterlagen angestellt haben (vgl. OLG München, Beschluss vom 22.12.2017 - 34 Wx 302/17 - juris Tz. 19).
  • OLG Bremen, 28.07.2014 - 1 W 22/14

    Zu den Voraussetzungen der Glaubhaftmachung nach § 450 Abs. 1 FamFG im

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2023 - 2 Wx 265/22
    Abgesehen davon, dass sich die vorgelegten Versicherungen hierüber nicht verhalten, ist Folgendes zu beachten: Es ist nicht ersichtlich, dass und aufgrund welcher Umstände die Beteiligten zu 1. und 2. angesichts dessen, dass sie nur von 2015 bis zum 02.01.2017 als Eigentümer eingetragen waren, für den Zehnjahreszeitraum zuverlässige Angaben zu der negativen Tatsache fehlender Anerkenntnishandlungen des jeweiligen Eigentümers aus eigener Wahrnehmung (vgl. zu diesen Anforderungen an eine eidesstattliche Versicherung vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 28.07.2014 - 1 W 22/14 - juris Tz. 15 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2018 - 3 Wx 254/19 - juris Tz. 15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2020 - 3 Wx 145/17 - juris Tz. 18; Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 31 Rn. 12) machen können.
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2020 - 3 Wx 254/19

    Glaubhaftmachung der Nichtexistenz nicht im Grundbuch eingetragener

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2023 - 2 Wx 265/22
    Abgesehen davon, dass sich die vorgelegten Versicherungen hierüber nicht verhalten, ist Folgendes zu beachten: Es ist nicht ersichtlich, dass und aufgrund welcher Umstände die Beteiligten zu 1. und 2. angesichts dessen, dass sie nur von 2015 bis zum 02.01.2017 als Eigentümer eingetragen waren, für den Zehnjahreszeitraum zuverlässige Angaben zu der negativen Tatsache fehlender Anerkenntnishandlungen des jeweiligen Eigentümers aus eigener Wahrnehmung (vgl. zu diesen Anforderungen an eine eidesstattliche Versicherung vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 28.07.2014 - 1 W 22/14 - juris Tz. 15 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2018 - 3 Wx 254/19 - juris Tz. 15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2020 - 3 Wx 145/17 - juris Tz. 18; Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 31 Rn. 12) machen können.
  • OLG Düsseldorf, 12.10.2018 - 3 Wx 145/17
    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2023 - 2 Wx 265/22
    Abgesehen davon, dass sich die vorgelegten Versicherungen hierüber nicht verhalten, ist Folgendes zu beachten: Es ist nicht ersichtlich, dass und aufgrund welcher Umstände die Beteiligten zu 1. und 2. angesichts dessen, dass sie nur von 2015 bis zum 02.01.2017 als Eigentümer eingetragen waren, für den Zehnjahreszeitraum zuverlässige Angaben zu der negativen Tatsache fehlender Anerkenntnishandlungen des jeweiligen Eigentümers aus eigener Wahrnehmung (vgl. zu diesen Anforderungen an eine eidesstattliche Versicherung vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 28.07.2014 - 1 W 22/14 - juris Tz. 15 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2018 - 3 Wx 254/19 - juris Tz. 15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2020 - 3 Wx 145/17 - juris Tz. 18; Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 31 Rn. 12) machen können.
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