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   VGH Bayern, 21.02.2000 - 2 ZB 00.316   

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VGH Bayern, 21.02.2000 - 2 ZB 00.316 (https://dejure.org/2000,11426)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.02.2000 - 2 ZB 00.316 (https://dejure.org/2000,11426)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Februar 2000 - 2 ZB 00.316 (https://dejure.org/2000,11426)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2
    Zulassung der Berufung; neue Tatsachen; keine Berücksichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Berlin, 26.02.1998 - 8 SN 28.98

    Einstweilige Anordnung; Nachschieben eines Tatsachenvortrags

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2000 - 2 ZB 00.316
    124, 130 ff.; Happ BayVBl 1999, 577/581; verneinend Hess. VGH v. 17.2.1997 NVwZ-RR 1998, 78; v. 26.3.1998 DVBl 1998, 1033; OVG NW v. 9.6.1997 BayVBl 1998, 157; Bad.-Württ. VGH v. 18.12.1997 NVwZ 1998, 414 ; v. 16.2.1998 NVwZ 1998, 758; OVG Berlin v. 26.2.1998 NVwZ-RR 1999, 211; v. 1.4.1998 NVwZ 1998, 1093; Happ in Eyermann, VwGO , 10. Aufl. 1998, § 124 RdNr. 21; Bader in Bader/Funke-Kaiser/Kuntzke/von Albedyll, VwGO , 1999 , § 124 RdNrn.

    Ernstliche Zweifel sollen nicht geschaffen, sondern nur aufgezeigt werden können (vgl. OVG Berlin v. 26.2.1998 NVwZ-RR 1999, 211).

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2000 - 2 ZB 00.316
    Der Senat sieht sich in seiner Auffassung bestätigt durch den Hinweis des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 23. April 1998 (NVwZ 1998, 1179 ), wonach es dem mit der Berufungszulassung verfolgten gesetzgeberischen Zweck zuwiderliefe, einen Zulassungsgrund aus Umständen herzuleiten, die erst nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingetreten sind.
  • OVG Thüringen, 13.03.1998 - 2 ZEO 342/98

    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; öffentliche; Auflage;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2000 - 2 ZB 00.316
    OVG v. 13.3.1998 DVBl 1998, 849; Kopp/Schenke, VwGO , 11. Aufl. 1998, § 124 RdNr. 7; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO , § 124 RdNrn.
  • BVerwG, 11.11.2002 - 7 AV 3.02

    Berufungszulassung; Vorlageverfahren; zeitlicher Anwendungsbereich; bereits

    Es ist unerheblich, ob der Rechtsmittelführer die neue Tatsache selbst geschaffen hat, um dem angegriffenen Urteil den Boden zu entziehen (anders VGH München Beschluss vom 21. Februar 2000 - 2 ZB 00.316 - juris).
  • BVerwG, 12.11.2002 - 7 AV 4.02

    Berücksichtigung von nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung

    6 Es ist unerheblich, ob der Rechtsmittelführer die neue Tatsache selbst geschaffen hat, um dem angegriffenen Urteil den Boden zu entziehen (anders VGH München Beschluss vom 21. Februar 2000 2 ZB 00.316 juris).
  • VGH Bayern, 28.09.2000 - 1 ZB 00.2488

    Entstehen und Wegfall von Berufungszulassungsgründen; Maßgebliche Sach- und

    Bei der Beantwortung der Frage, ob die vom Beklagten und der Beigeladenen geltend gemachten Zulassungsgründe bestehen, ist von der Sach- und Rechtslage auszugehen, die am Schluss der mündlichen Verhandlung gegeben war, auf die das angefochtene Urteil ergangen ist ( VGH BW vom 15.7.1997 NVwZ 1998, 199; vom 16.2.1998 NVwZ 1998, 758; OVG N RW vom 5.11.1999 NVwZ 2000, 334; BayVGH vom 21.2.2000 Az. 2 ZB 00.316 m.w.N., Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO , § 124 RdNr. 29, 31).
  • VGH Bayern, 16.09.2021 - 9 ZB 21.120

    Nachbarklage gegen Yogastudio

    Zwar können grundsätzlich auch Tatsachen, die vom Rechtsmittelführer erst nach Erlass des Urteils selbst geschaffen worden sind, um dem angegriffenen Urteil die Grundlage zu entziehen, in Abhängigkeit vom materiellen Recht unter Umständen zu berücksichtigen sein (vgl. BVerwG, B.v. 11.11.2002 - 7 AV 3.02 - juris Rn. 12; a.A. BayVGH, B.v. 21.2.2000 - 2 ZB 00.316 - juris Rn. 5), die äußerste Grenze hierfür ist jedoch der Ablauf der Darlegungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO für die Begründung des Berufungszulassungsantrags (vgl. BVerwG, B.v. 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 22.10.2015 - 22 ZB 15.1584 - juris Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2001 - 16 A 67/01

    Antrag auf Zulassung der Berufung

    Selbst wenn man die Antragsschrift dahin auslegen wollte, dass der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils) geltend gemacht werden soll, und man sich über die Bedenken gegen die Berücksichtigung neuen Tatsachenvortrags im Rahmen dieses Zulassungsgrunds hinwegsetzt, vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 9. Juni 1997 - 15 E 444/97 -, DVBl 1997, 1337; zum Streitstand: BayVGH, Beschluss vom 21. Februar 2000 - 2 ZB 00.316 -, Juris, ist das Vorliegen der Voraussetzungen dieses Zulassungsgrundes dennoch nicht hinreichend dargetan bzw. ruft das neue Vorbringen jedenfalls nicht Bedenken von solchem Gewicht gegen die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung hervor, dass deren Ergebnis ernsthaft in Frage gestellt ist.
  • VGH Bayern, 17.12.2019 - 2 ZB 18.2561

    Frage der Störung eines Gewerbebetriebs

    Für Fälle, in denen der Rechtsmittelführer nach Erlass der angegriffenen Entscheidung selbst eine veränderte Sachlage schafft, um vom Verwaltungsgericht angenommene Genehmigungshindernisse auszuräumen, hat der Senat jedoch bereits mehrfach entschieden, dass darauf mit Erfolg ein Zulassungsantrag nicht gestützt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 21.2.2000 - 2 ZB 00.316 - juris m.w.N.; zuletzt B.v. 25.11.2019 - 2 ZB 18.2461 - n.v.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2001 - 16 E 7/01
    Selbst wenn man die Antragsschrift dahin auslegen wollte, dass der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung) geltend gemacht werden soll, und man im Rahmen dieses Zulassungsgrundes - entgegen einer weit verbreiteten Meinung - auch neuen Tatsachenvortrag berücksichtigt, vgl. zur Problematik etwa OVG NRW, Beschluss vom 9. Juni 1997 - 15 E 444/97 -, DVBl 1997, 1337; zum Streitstand: BayVGH, Beschluss vom 21. Februar 2000 - 2 ZB 00.316 -, Juris, ist das Vorliegen der Voraussetzungen dieses Zulassungsgrundes dennoch nicht hinreichend dargetan bzw. ruft das Vorbringen der Kläger jedenfalls nicht Bedenken von solchem Gewicht gegen die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung hervor, dass deren Ergebnis ernsthaft in Frage gestellt ist.
  • VGH Bayern, 17.12.2019 - 2 ZB 19.53

    Fehlender Nachweis über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für

    Für Fälle, in denen der Rechtsmittelführer nach Erlass der angegriffenen Entscheidung selbst eine veränderte Sachlage schafft, um vom Verwaltungsgericht angenommene Genehmigungshindernisse auszuräumen, hat der Senat jedoch bereits mehrfach entschieden, dass darauf mit Erfolg ein Zulassungsantrag nicht gestützt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 21.2.2000 - 2 ZB 00.316 - juris m.w.N.; zuletzt B.v. 25.11.2019 - 2 ZB 18.2461 - n.v.).
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