Rechtsprechung
| BVerfG, 07.11.1990 - 2 BvR 1566/87, 2 BvR 1581/87, 2 BvR 1676/87, 2 BvR 1740/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- VN-Flüchtlingsbehörde (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzureichende Prüfung der Gebietsgewalt eines in einen Bürgerkrieg verwickelten Staates im Asylverfahren - Angola
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Asylrecht - Verlust der Gebietsgewalt - Anforderungen an die Feststellungen
Verfahrensgang
- VG Köln, 06.08.1987 - 8 (6) K 10180/85
- VG Köln, 06.08.1987 - 8 (6) K 10229/85
- VG Köln, 06.08.1987 - 8 K 10686/86
- VG Köln, 16.09.1987 - 8 K 10189/85
- BVerfG, 07.11.1990 - 2 BvR 1566/87, 2 BvR 1581/87, 2 BvR 1676/87, 2 BvR 1740/87
Papierfundstellen
- NVwZ 1991, 771
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85
Politische Verfolgung
Auszug aus BVerfG, 07.11.1990 - 2 BvR 1566/87
Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 72, 269 ) gehe das Gericht davon aus, daß grundsätzlich staatlichen Maßnahmen der Herrschaftssicherung, die im Zuge von Bürgerkriegshandlungen ergingen und allein von einer durch Bürgerkriegsverhältnisse geprägten Motivation getragen würden, keine asylbegründende Bedeutung zukomme.Der Verweis auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ersetzt die fehlenden Feststellungen ebenfalls nicht, weil das Bundesverwaltungsgericht in seiner damaligen Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 72, 269 ) der Frage nach dem Innehaben der Gebietsgewalt während eines Bürgerkriegs keine entscheidende Bedeutung beimaß.
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus BVerfG, 07.11.1990 - 2 BvR 1566/87
Behauptet hingegen der Staat seine prinzipielle Gebietsgewalt oder erlangt er sie - trotz fortdauernden Bürgerkriegs oder Guerilla-Bürgerkriegs - in bestimmten Gebieten zurück, so besteht auch die Möglichkeit asylrelevanter politischer Verfolgung aus seiner Überlegenheitsposition fort oder entsteht aufs neue (vgl. zum gesamten Vorstehenden: BVerfGE 80, 315 [340, 341]). - BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65
Rückerstattungsverfahren
Auszug aus BVerfG, 07.11.1990 - 2 BvR 1566/87
Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]), sind die angegriffenen Urteile gemäß § 95 Abs. 2 BVerfGG aufzuheben und die Sachen an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen. - BVerwG, 12.05.1987 - 9 B 128.87
Asylgewährung wegen Verfolgung unter Bürgerkriegsverhältnissen - …
Auszug aus BVerfG, 07.11.1990 - 2 BvR 1566/87
In der durch das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 12. Mai 1987 - 9 B 128.87 -) bestätigten Rechtsprechung des Senats sei geklärt, daß staatliche Repressalien gegenüber (mutmaßlichen) Mitgliedern oder Sympathisanten der regierungsfeindlichen Befreiungsbewegungen FLNA und UNITA vor dem Hintergrund des in Angola herrschenden Bürgerkriegs nur dann asylerheblich seien, wenn sie sich als politisch motivierte Verfolgungen im Einzelfall darstellten, die nicht als Maßnahmen im Zuge der Bürgerkriegshandlungen anzusehen seien. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1986 - 19 A 10144/86
Auszug aus BVerfG, 07.11.1990 - 2 BvR 1566/87
In Übereinstimmung mit dem Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 28. November 1986 - 19 A 10144/86 -) sei davon auszugehen, daß die politischen Verhältnisse in Angola gegenwärtig - und in absehbarer Zukunft - bestimmt würden durch einen im Jahre 1975 entbrannten Bürgerkrieg.
- VGH Baden-Württemberg, 16.09.2004 - A 2 S 471/02
Keine staatliche Verfolgung im Irak
Denn es geht bei Letzteren um Tatsachen, von denen verständige und erfahrene Menschen in der Regel ohne weiteres Kenntnis haben oder von denen sie sich doch jederzeit durch Benutzen allgemein zugänglicher Quellen unschwer überzeugen können (zu dieser Voraussetzung BVerwG, Urteil vom 13.7.1982, NVwZ 1983, 99; Urteil vom 20.10.1992, BVerwGE 91, 104, 108 = NVwZ 1993, 275; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 7.11.1990 - 2 BvR 1566/87 -, InfAuslR 1991, 100, 102). - BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1916/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer Bürgerkriegs- bzw. …
c) Unabhängig davon fehlt es aber auch an konkreten und verläßlichen Feststellungen (vgl. BVerfGE 76, 143 [162]) dazu, daß die angenommenen, jedoch als asylrechtlich irrelevant eingestuften Maßnahmen türkischer Sicherheitskräfte überhaupt in Situationen stattfinden, in denen die Gebietsgewalt aufgehoben oder, wie im Bürgerkrieg guerillaartigen Charakters, grundsätzlich in Frage gestellt ist, u n d daß sie typisch militärisches Gepräge aufweisen und dabei der Rückeroberung verlorener Gebiete bzw. der Wiederherstellung der staatlichen Friedensordnung dienen (vgl. auch Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 1990, InfAuslR 1991, S. 22 [24 f.] und 7. November 1990, InfAuslR 1991, S. 48 [49]). - VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - A 16 S 1881/97
Afghanistan: bürgerkriegsbedingt fehlende staatliche Gewalt bzw quasistaatliche …
Die Gebietsgewalt als räumlich umfassende prinzipielle Herrschaftsmacht muß daher tatsächlich verwirklicht sein; der bloße Anspruch oder die Absicht, die Staatsgewalt landesweit ausüben zu wollen, reicht nicht aus (BVerfGE 80, 315, 335 f.; ebenso BVerfG, Beschluß vom 7.11.1990 - 2 BvR 1566 u.a./87 -, InfAuslR 1991, 48 ff., 100 ff.).Gleichzubehandeln ist der Fall, in dem der Staat im Zuge des Ringens um die gesamte Macht in Bürgerkriegskämpfe verwickelt wird (usurpierender Bürgerkrieg, so die Konstellation in BVerfG, Beschluß vom 7.11.1990, a.a.O.).
Kennzeichnend dafür ist jedoch der Umstand, daß die ursprüngliche Gesamtstaatsgewalt nicht völlig, sondern lediglich in Teilgebieten bürgerkriegsbedingt verlorengegangen ist, in anderen Teilen des Staates im übrigen aber effektiv und dauerhaft fortbesteht (vgl. BVerfGE 80, 315, 340; BVerwG, Urteil vom 18.1.1994 - Buchholz 402.240 § 51 AuslG Nr. 4 - zum Sezessionsbürgerkrieg in Sri Lanka, BVerfG, Beschluß vom 7.11.1990, a.a.O.: usurpierender Bürgerkrieg der UNITA gegen die Reststaatsgewalt ausübende MPLA-Regierung in Angola).
- VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1732
Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis, Befreiung vom Verbot mehrerer …
Dies ist bei Feststellungen aus einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen in anderen Verfahren der Fall (…vgl. Bacher in Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, 38. Aufl., Stand: 1.9.2020, § 291 Rn. 6.1 m.w.N.), zumindest wenn sie für jene Entscheidungen tragend waren (vgl. BVerfG, B.v. 7.11.1990 - 2 BvR 1566/87 u.a. - juris Rn. 18). - VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1738
Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis
Dies ist bei Feststellungen aus einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen in anderen Verfahren der Fall (…vgl. Bacher in Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, 38. Aufl., Stand: 1.9.2020, § 291 Rn. 6.1 m.w.N.), zumindest wenn sie für jene Entscheidungen tragend waren (vgl. BVerfG, B.v. 7.11.1990 - 2 BvR 1566/87 u.a. - juris Rn. 18). - VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1735
Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis, Befreiung vom Verbot mehrerer …
Dies ist bei Feststellungen aus einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen in anderen Verfahren der Fall (…vgl. Bacher in Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, 38. Aufl., Stand: 1.9.2020, § 291 Rn. 6.1 m.w.N.), zumindest wenn sie für jene Entscheidungen tragend waren (vgl. BVerfG, B.v. 7.11.1990 - 2 BvR 1566/87 u.a. - juris Rn. 18). - VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1737
Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis
Dies ist bei Feststellungen aus einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen in anderen Verfahren der Fall (…vgl. Bacher in Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, 38. Aufl., Stand: 1.9.2020, § 291 Rn. 6.1 m.w.N.), zumindest wenn sie für jene Entscheidungen tragend waren (vgl. BVerfG, B.v. 7.11.1990 - 2 BvR 1566/87 u.a. - juris Rn. 18). - VGH Baden-Württemberg, 04.12.1998 - A 14 S 495/98
Jugoslawien: Gruppenverfolgung der Kosovo-Albaner verneint; keine extreme …
Denn nicht selten ist zu beobachten, daß die Gebietsgewalt des Staates in dem umkämpften Landesteil nicht gleichmäßig und zeitlich unbeschränkt aufgehoben ist, sondern etwa in den größeren Städten durchaus noch intakt ist, während sie in den ländlichen Gebieten weitgehend verloren wurde (vgl. BVerfG (Kammer), B.v. 09.10.1990 - 2 BvR 1863/89 -, InfAuslR 1991, 22 (25); B.v. 07.11.1990 - 2 BvR 1566/87 -, InfAuslR 1991, 100 (102f.)). - BVerfG, 19.05.1992 - 2 BvR 434/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die verwaltungsgerichtliche Prüfung in …
Ob diese Begründung als solche in einfach-rechtlicher Hinsicht (vgl. § 291 ZPO ; BVerfG, Beschluß der Kammer vom 7. November 1990, InfAuslR 1991, S. 100 [102] m.w.N.) tragfähig und ob sie darüber hinaus verfassungsrechtlich unbedenklich ist, kann dahinstehen. - VGH Hessen, 19.12.1991 - 13 UE 4758/88
Asylrecht: zur Situation zurückkehrender Anhänger der UNITA - Beanstandungsklage …
Rn. 45 Behauptet hingegen der Staat seine prinzipielle Gebietsgewalt oder erlangt er sie - trotz fortdauernden Bürgerkriegs oder Guerilla-Bürgerkriegs - in bestimmten Gebieten zurück, so besteht auch die Möglichkeit asylrelevanter politischer Verfolgung aus seiner Überlegenheitsposition fort oder entsteht aufs neue (vgl. BVerfG, Beschluß v. 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 - u.a., BVerfGE 80, 315, 340, 341; BVerfG, Beschluß v. 7. November 1990 - 2 BvR 1566/87 - u.a., InfAuslR 1991, S. 100, 102, NVwZ 1991, 771 f.). - VGH Baden-Württemberg, 16.09.2004 - A 2 S 51/01
Irak, Kurden, Zentralirak, PUK, Mitglieder, Polizisten, Haft, Vorverfolgung, …
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.1997 - A 13 S 1360/94
Afghanistan: fehlende staatliche bzw quasi-staatliche Gewalt
- BVerfG, 24.09.1992 - 2 BvR 767/92
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung einer nicht in …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".