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   LG Frankfurt/Main, 21.12.2006 - 2/20 O 1/04   

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https://dejure.org/2006,45124
LG Frankfurt/Main, 21.12.2006 - 2/20 O 1/04 (https://dejure.org/2006,45124)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.12.2006 - 2/20 O 1/04 (https://dejure.org/2006,45124)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 2/20 O 1/04 (https://dejure.org/2006,45124)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angriffe gegen die Wirksamkeit eines Vollstreckungstitels als Gegenstand einer prozessualen Gestaltungsklage in entsprechender Anwendung des § 767 Abs. 1 ZPO

Verfahrensgang

 
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  • BGH, 15.02.2005 - XI ZR 396/03

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Wirksamkeit des Vollstreckungstitels

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.12.2006 - 20 O 1/04
    Angriffe gegen die Wirksamkeit des Vollstreckungstitels können zum Gegenstand einer prozessualen Gestaltungsklage in entsprechender Anwendung des § 767 Abs. 1 ZPO gemacht werden ( BGH, Urteil vom 15. Februar 2005 - XI ZR 396/03 ).

    (vgl. statt aller Urteile des BGH vom 2. Dezember 2003 - XI ZR 429/02 und vom 15. Februar 2005 - XI ZR 396/03 mit umfangreichen weiteren Nachweisen).

    Da der Kläger ihr insoweit eine nichtige prozessuale Vollmacht erteilt hat, müsste er deren Erklärung gegenüber der Beklagten genehmigen und ihr damit rückwirkend Wirksamkeit verleihen; der Kläger ist deshalb gehindert, aus der bisherigen Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Vorteile zu ziehen ( BGH, Urteil vom 02.12.2003 - XI ZR 429/02 und Urteil vom 15. Februar 2005 - XI ZR 396/03 ).

  • BGH, 25.10.2005 - XI ZR 402/03

    Beschränkung der darlehensvertraglichen Haftung der Gesellschafter einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.12.2006 - 20 O 1/04
    Die widerrufliche Vollmacht zur Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung bedarf zudem keiner besonderen Form ( BGH, Urteil vom 25. Oktober 2005 - XI ZR 402/03 ).

    Derartige Erklärungen sind banküblich und müssen grundsätzlich von jedem Kreditnehmer akzeptiert werden, so dass sich die Bevollmächtigung des Treuhänders in der Gesellschafterversammlung vom 28. April 1989 konkludent auch auf eine derartige Fallgestaltung bezog (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2005 - XI ZR 402/03 und LG Berlin, Urteil vom 25.11.2004 -10 O 58/04).

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 429/02

    Unterwerfung eines BGB -Gesellschafters unter die sofortige Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.12.2006 - 20 O 1/04
    (vgl. statt aller Urteile des BGH vom 2. Dezember 2003 - XI ZR 429/02 und vom 15. Februar 2005 - XI ZR 396/03 mit umfangreichen weiteren Nachweisen).

    Da der Kläger ihr insoweit eine nichtige prozessuale Vollmacht erteilt hat, müsste er deren Erklärung gegenüber der Beklagten genehmigen und ihr damit rückwirkend Wirksamkeit verleihen; der Kläger ist deshalb gehindert, aus der bisherigen Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Vorteile zu ziehen ( BGH, Urteil vom 02.12.2003 - XI ZR 429/02 und Urteil vom 15. Februar 2005 - XI ZR 396/03 ).

  • BGH, 18.07.2006 - XI ZR 143/05

    Rechtsberatung durch Führung der Geschäfte einer BGB -Gesellschaft durch eine

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.12.2006 - 20 O 1/04
    Die Bevollmächtigung des Treuhänders aufgrund von § 8 des Gesellschaftsvertrages war wirksam (vgl. BGH; Urteil vom 18. Juli 2006 - XI ZR 143/05 ).
  • OLG Saarbrücken, 07.03.2006 - 8 U 106/05

    Beteiligung an einer Grundstücksgesellschaft GbR: Wirksamkeit privatschriftlicher

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.12.2006 - 20 O 1/04
    Für ihn dürften die mit dem Fondsbeitritt verfolgten finanziellen und steuerlichen-Zweck im Vordergrund gestanden haben, weshalb ein Einheitlichkeitswille nicht angenommen werden kann (vgl. dazu auch Urteil des OLG München vom 25. Januar 2006, 27 U 445/05, Urteil des OLG Saarbrücken vom 07.03.2006, 8 U 106/05 , Verfügung des OLG Frankfurt vom 5. April 2006, 23 U 192/05 jeweils mit weiteren Nachweisen).
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