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   AG Nürnberg, 30.03.2006 - 20 C 9688/05   

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https://dejure.org/2006,42395
AG Nürnberg, 30.03.2006 - 20 C 9688/05 (https://dejure.org/2006,42395)
AG Nürnberg, Entscheidung vom 30.03.2006 - 20 C 9688/05 (https://dejure.org/2006,42395)
AG Nürnberg, Entscheidung vom 30. März 2006 - 20 C 9688/05 (https://dejure.org/2006,42395)
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  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Nürnberg, 30.03.2006 - 20 C 9688/05
    a) Nach ständiger Rechtsprechung sind im Rahmen des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB nur die Aufwendungen zur Herstellung erforderlich, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (vgl. z.B. BGH, NJW 2005, 52 f.; NJW 1996, 1958).

    Folglich braucht sich der Geschädigte auch bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges nur auf den ihm in seiner Lage ohne weiteres offen stehenden Markt zu begeben (BGH, NJW 1996, 1958) .

    Zum Herstellungsaufwand im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zählen auch die Kosten für die Miete einer Ersatzsache während der Reparaturzeit (BGH, NJW 1996, 1958).

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus AG Nürnberg, 30.03.2006 - 20 C 9688/05
    Das Gebot zur wirtschaftlich vernünftigen Schadensbehebung verlangt jedoch vom Geschädigten nicht, zugunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte; denn das Grundanliegen des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB ist, dass dem Geschädigten bei voller Haftung des Schädigers ein möglichst vollständiger Schadensausgleich zukommen soll (vgl. z.B. BGH, NJW 2005, 1108).
  • BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 375/03

    Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Interent-Auktionen gewerblicher Anbieter

    Auszug aus AG Nürnberg, 30.03.2006 - 20 C 9688/05
    Dementsprechend entspricht es der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass der Geschädigte ein Fahrzeug grundsätzlich nach dem Unfallersatztarif anmieten darf (BGH, NJW 1996, 1959; NJW 2005, 53).
  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus AG Nürnberg, 30.03.2006 - 20 C 9688/05
    b) An dieser Rechtsprechung hält das erkennende Gericht trotz der jüngsten Rechtsprechung des BGH (z.B. NJW 2005, 51 ff.; 135 ff.; 1041 ff.; 1933 ff.) fest.
  • OLG Nürnberg, 10.05.2000 - 9 U 672/00

    Anrechnung ersparter Eigenaufwendungen bei Anmietung eines Unfallersatzfahrzeugs

    Auszug aus AG Nürnberg, 30.03.2006 - 20 C 9688/05
    Desweiteren ist ein Abzug für ersparte Eigenaufwendungen nur in Höhe von 3 % vorzunehmen (vgl. OLG Nürnberg, MDR 2000, 1245).
  • OLG Nürnberg, 03.02.2005 - 2 U 2242/04

    Erstattung der Kosten für einen Mietwagen

    Auszug aus AG Nürnberg, 30.03.2006 - 20 C 9688/05
    Hier macht demgegenüber die Beklagte selbst umfangreiche Ausführungen dazu, dass zumindest im streitgegenständlichen Zeitraum im Hinblick auf ein einheitliches Preisgestaltungsverfahren der Mietwagenunternehmer für einen Unfallgeschädigten kaum die Möglichkeit bestand, einen günstigeren Tarif zu erhalten (vgl. OLG Nürnberg, Az. 2 U 2242/04) .
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