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   LG Hannover, 27.06.2011 - 20 O 328/10   

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https://dejure.org/2011,26668
LG Hannover, 27.06.2011 - 20 O 328/10 (https://dejure.org/2011,26668)
LG Hannover, Entscheidung vom 27.06.2011 - 20 O 328/10 (https://dejure.org/2011,26668)
LG Hannover, Entscheidung vom 27. Juni 2011 - 20 O 328/10 (https://dejure.org/2011,26668)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ein Insolvenzgläubiger hat einen Auskunftsanspruch gegen einen ehemaligen Treuhänder wegen zu niedrig ermittelter pfändbarer Beträge bei einem Insolvenzschuldner; Auskunftsanspruch eines Gläubigers gegen einen ehemaligen Treuhänder wegen zu niedrig ermittelter pfändbarer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein Insolvenzgläubiger hat einen Auskunftsanspruch gegen einen ehemaligen Treuhänder wegen zu niedrig ermittelter pfändbarer Beträge bei einem Insolvenzschuldner; Auskunftsanspruch eines Gläubigers gegen einen ehemaligen Treuhänder wegen zu niedrig ermittelter pfändbarer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 2011, 942
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Saarbrücken, 03.03.2010 - 5 U 233/09

    Auskunftsansprüche des Nachlassinsolvenzverwalters gegenüber einem

    Auszug aus LG Hannover, 27.06.2011 - 20 O 328/10
    Darüber hinaus hat die Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, dass eine Auskunfts- und Rechenschaftspflicht gemäß § 242 BGB bei jedem Rechtsverhältnis anzunehmen ist, dessen Wesen es mit sich bringt, dass der Berechtigte entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen, der Verpflichtete aber in der Lage ist, unschwer solche Auskünfte zu erteilen (vgl. Saarland. OLG Saarbrücken, Urt. v. 03.03.2010, 5 U 233/09, zitiert nach [...], m.w.N.).
  • OLG Celle, 02.10.2007 - 16 U 29/07

    Treuhänder als ein der Insolvenzverwalterhaftung unterliegender Beteiligter im

    Auszug aus LG Hannover, 27.06.2011 - 20 O 328/10
    Die Entscheidung des OLG Celle vom 02.10.2007, wonach der Treuhänder nicht verpflichtet ist, die monatlichen Bezügeabrechnungen des Schuldners und die darauf erfolgenden Zahlungen seitens des Arbeitgebers auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen (16 U 29/07), ist hier nicht einschlägig, weil seinerzeit eine "Betreuung" für den Schuldner in Rede stand, es vorliegend aber um Pflichten des Treuhänders gegenüber den Insolvenzgläubigern geht.
  • AG Bochum, 16.10.2020 - 75 C 72/20

    Dem Schuldner stehen auch im Falle der vorzeitigen Restschuldbefreiung ab dem

    Bei dieser uneigennützigen doppelseitigen Treuhand trifft ihn - auch im Verhältnis zum Schuldner - die Pflicht, für eine ordnungsgemäße Verteilung der einbehaltenen Beträge zu sorgen (vgl. Jaeger, Kommentar zur Insolvenzordnung, 2020, zu § 292 Rz. 56; LG Hannover, Urteil vom 27.06.2011, 20 O 328/10).
  • LG Dortmund, 29.10.2019 - 25 O 64/19
    Ein Auskunftanspruch folgt aus § 242 BGB, wenn zwischen den Parteien eine Sonderbeziehung besteht, der Anspruchsteller über das Bestehen oder den Umfang eines Rechts entschuldbar im Unklaren ist, der Anspruchsgegner die Auskunft unschwer erteilen kann und hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für einen Anspruch bestehen, vgl. LG Hannover, Urteil v. 27.06.2011, Az. 20 O 328/10.

    Zu dieser Pflicht gehört es auch, zu überprüfen, ob die an ihn leistenden Drittschuldner die Pfändungsfreibeträge korrekt berechnet haben, vgl. nur Beck'scher Onlinekommentar zur InsO, § 292 Rn. 2; LG Hannover, Urteil v. 27.06.2011, Az. 20 O 328/10.

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