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   OLG Düsseldorf, 22.10.2002 - I-20 U 104/02   

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https://dejure.org/2002,12195
OLG Düsseldorf, 22.10.2002 - I-20 U 104/02 (https://dejure.org/2002,12195)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.10.2002 - I-20 U 104/02 (https://dejure.org/2002,12195)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Oktober 2002 - I-20 U 104/02 (https://dejure.org/2002,12195)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 929 Abs. 2
    Vollziehung einer Unterlassungsverfügung; Zustellung einer vor Verkündung erteilten Urteilsausfertigung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 354
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.10.1984 - VI ZB 25/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.2002 - 20 U 104/02
    Vor der Verkündung des Urteils am 14. Mai 2002 lag ein wirksames Urteil nicht vor (§ 317 Abs. 2 Satz 1 ZPO und BGH VersR 84, 1192).
  • BGH, 18.03.1993 - VII ZB 8/92

    Unwirksame Urteilszustellung bei Ausfertigungsvermerk vor Urteilsverkündung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.2002 - 20 U 104/02
    Ergibt sich aber aus der zugestellten Urteilsausfertigung selbst, dass der Ausfertigungsvermerk vor der Verkündung des Urteils angebracht wurde, ist die Zustellung unwirksam (BGH NJW-RR 93, 956).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 20 U 181/14

    Anforderungen an die Vollziehung einer Urteilsverfügung

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteil v. 22.10.2002 - 20 U 104/02 = NJW-RR 2003, 354) kommt es hierbei nicht darauf an, ob die vom Prozessbevollmächtigten der Aufhebungsantragsgegnerin bewirkte, als solche unwirksame Zustellung den erforderlichen Willen der Aufhebungsantragsgegnerin erkennen ließ, bei Zuwiderhandlungen gegen die Unterlassungsverfügung von der erwirkten Eilmaßnahme auch Gebrauch zu machen.

    Der Senat hat die den Vollziehungsbegriff über die Parteizustellung hinaus weitende Formulierung des Bundesgerichtshofs daher in der Vergangenheit so gelesen, dass es sich um formalisierte Akte handeln muss, die der jeweils von ihnen geforderten Form genügen müssen (Senat, NJW-RR 2003, 354).

  • OLG Frankfurt, 07.04.2009 - 11 U 74/08

    Einstweilige Verfügung: Zustellung einer Beschlussverfügung mit Bezugnahme auf

    Die fehlende Vollziehung kann die Beklagte mit dem Widerspruch und der Berufung geltend machen (z. B. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 354).
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