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   OLG Frankfurt, 23.01.2018 - 20 W 11/17   

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OLG Frankfurt, 23.01.2018 - 20 W 11/17 (https://dejure.org/2018,66456)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.01.2018 - 20 W 11/17 (https://dejure.org/2018,66456)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - 20 W 11/17 (https://dejure.org/2018,66456)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 01.07.2013 - 31 Wx 266/12

    Testierfähigkeit: "Luzides Intervall" bei chronisch-progredienter Demenz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2018 - 20 W 11/17
    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich damit erheblich von jenem, welcher der von der Beschwerde angeführten Entscheidung des OLG München (Beschluss vom 01.07.2013, Az. 31 Wx 266/12, zitiert nach juris) zugrunde lag.
  • BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 112/04

    Maschinell erstellte Überschrift des Testaments - Auslegung des Begriffs der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2018 - 20 W 11/17
    Zwar kann - worauf auch das Nachlassgericht in der angefochtenen Entscheidung hingewiesen hat - das Gericht im Erbscheinserteilungsverfahren grundsätzlich bei Vorliegen eines Sachverständigengutachtens, welches mit hoher Wahrscheinlichkeit von Testierunfähigkeit ausgeht, diese im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung feststellen, wenn vorhandene weitere Erkenntnisse für deren Vorliegen sprechen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.03.2005, Az. 1Z BR 112/04, zitiert nach juris Rn. 25).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2015 - 20 W 380/13

    Nachlasssache: Bestimmung des Geschäftswerts für die Beschwerde im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2018 - 20 W 11/17
    Die Festsetzung des Geschäftswertes für das Beschwerdeverfahren folgt aus § 61 Abs. 1 S. 1, § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2 GNotKG (vgl. Senat, Beschluss vom 03.03.2015, Az. 20 W 380/13, zitiert nach juris), wonach für das Beschwerdeverfahren gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts im Erbscheinsverfahren der Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich ist, wobei nur vom Erblasser herrührende Verbindlichkeiten in Abzug zu bringen sind, zu welchen Vermächtnisse nicht gehören.
  • BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98

    Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen bezüglich einer als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2018 - 20 W 11/17
    Eine "mathematische", jede Möglichkeit des Gegenteils ausschließende Gewissheit kann auch für die Überzeugung von der Testierunfähigkeit nicht verlangt werden (BayObLG, Beschluss vom 21.07.1999, Az. 1Z BR 122/98, zitiert nach juris Rn. 24).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2015 - 3 Wx 103/14

    Aufklärungspflicht Nachlassgericht - Prüfung Testierunfähigkeit des Erblassers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2018 - 20 W 11/17
    Das danach festzustellende Vorliegen einer leichten bis mittelgradigen demenziellen Erkrankung als krankhafter Störung der Geistestätigkeit im Sinne des § 2229 Abs. 4 BGB allein genügt aber in der Regel nicht, von Testierunfähigkeit eines Erblassers auszugehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2015, Az. I-3 Wx 103/14, zitiert nach juris Rn. 46).
  • BayObLG, 06.02.2004 - 1Z BR 82/03
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2018 - 20 W 11/17
    Verbleiben nach dem genannten Überzeugungsmaßstab nicht behebbare Zweifel, muss aber von einem Vorliegen von Testierfähigkeit - als Regelfall - ausgegangen werden (vgl. BayObLG, Beschluss vom 06.02.2004, Az. 1Z BR 82/03, zitiert nach juris Rn. 28).
  • BayObLG, 02.04.1998 - 1Z BR 175/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2018 - 20 W 11/17
    Es ist aber ebenso möglich, dass die mit hoher Wahrscheinlichkeit getroffene Feststellung von Testierunfähigkeit nicht dafür ausreicht, dass das Gericht die notwendige Überzeugung von deren Vorliegen gewinnt (so z. B. BayObLG, Beschluss vom 02.04.1998, Az. 1Z BR 175/97, zitiert nach juris Rn. 15 f.).
  • StGH Hessen, 12.08.2020 - P.St. 2689

    Beschluss über eine Grundrechtsklage gegen eine Entscheidung im

    Die Antragstellerin wendet sich mit ihrer Grundrechtsklage gegen den in einem Erbscheinsverfahren ergangenen Beschluss des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (im Folgenden: Oberlandesgericht) vom 23. Januar 2018 - 20 W 11/17 -, mit dem ihre Beschwerde gegen den die Erteilung eines Erbscheins ablehnenden Feststellungsbeschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Darmstadt (im Folgenden: Nachlassgericht) vom 1. März 2016 - 40 VI 1484/12 (2012) - zurückgewiesen wurde, sowie gegen die Zurückweisung der von ihr erhobenen Anhörungsrüge durch den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 11. Oktober 2018.
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