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   OLG Frankfurt, 16.10.1991 - 20 W 15/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4487
OLG Frankfurt, 16.10.1991 - 20 W 15/91 (https://dejure.org/1991,4487)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.10.1991 - 20 W 15/91 (https://dejure.org/1991,4487)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Oktober 1991 - 20 W 15/91 (https://dejure.org/1991,4487)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines lebenslangen Wohnungsrechts; Vorliegen eines bloß schuldrechtlichen Charakters der Unentgeltlichkeitsbestimmung ; Mitumfassen der dinglichen Berechtigung zur Ausübung des Wohnungsrechts; Erfordernis der Aufnahme einer Bedingung in den Eintragungsvermerk ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 345
  • MDR 1992, 255
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.03.1965 - V ZR 195/62

    Begründung eines dinglichen Wohnungsrechts - Abschluss eines Mietvertrages -

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  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13

    Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit;

    Enthält eine im Grundbuch in Bezug genommene Eintragungsbewilligung nicht eintragungsfähige Vereinbarungen, müssen diese Teile durch die Eintragung eines Vermerks von der Bezugnahme ausgenommen werden (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1992, 345; Hügel/Kral, GBO, 2. Aufl., § 44 Rn. 91; Demharter, GBO, 29. Aufl., § 44 Rn. 39).
  • BayObLG, 30.10.1992 - 2Z BR 89/92

    Unzulässigkeit der Eintragung eines unentgeltlichen Wohnungsrechts

    Die Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit der auf einem Wohnungsrecht beruhenden Nutzung kann nicht zum Inhalt des Rechts gemacht und nicht in das Grundbuch eingetragen werden (BGH BB 1968, 767; BayObLGZ 1980, 176/179; 1988, 268/271; OLG Köln Mitt-RhNotK 1974, 408/409; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 345 ; Haegele/Schöner/Stöber Grundbuchrecht 9.Aufl. Rn. 1259).

    Da schon die Auslegung der notariellen Urkunde ergibt, dass die Eintragungsbewilligung nicht die Unentgeltlichkeit des Wohnungsrechts erfasst, kommt ein die Bezugnahme einschränkender Vermerk (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 345 ; Haegele/Schöner/Stöber Rn. 1259) hier nicht in Betracht.

  • OLG München, 09.05.2008 - 34 Wx 139/07

    Grundbucherklärungen: Auslegung einer Eintragungsbewilligung im Zusammenhang mit

    Dabei ist zu klären, ob schuldrechtliche Erklärungen der Beteiligten von der Eintragungsbewilligung mit umfasst werden (OLG Köln MittRhNotK 1974, 409; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 345; Demharter § 19 Rn. 34).
  • OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 20 W 452/11

    Voraussetzungen der Eintragung eines Altenteils

    Gleichwohl bedarf es insoweit einer Abänderung der Urkunde nicht, da die Aufnahme des Zusatzes "unentgeltlich" als für den Grundbuchvollzug unschädlicher Hinweis auf das schuldrechtliche Grundgeschäft verstanden werden kann (vgl. Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 1259; Wilsch, a.a.O., S. 18), wobei es im Falle einer Grundbucheintragung unbenommen ist, eine Klarstellung dahingehend aufzunehmen, dass die Bezugnahme nicht die Unentgeltlichkeit des Rechts deckt (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 345).
  • OLG München, 16.01.2019 - 8 U 959/18

    Grunddienstbarkeit

    Wird die Grunddienstbarkeit als in ihrer Ausübung bedingte Dienstbarkeit begründet, ist folglich auch nur der Erwerb einer bedingten Grunddienstbarkeit möglich und ein gutgläubiger Erwerb einer unbedingten Dienstbarkeit ausgeschlossen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.10.1991, Az.: 20 W 15/91, NJW-RR 1992, 345; OLG Karlsruhe, aaO, DNotZ 1968, 432, 435; kleine Holthaus/ Keiser, aaO, ZfIR 2009, 396, 398).
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