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   OLG Frankfurt, 15.03.2005 - 20 W 153/03   

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https://dejure.org/2005,5913
OLG Frankfurt, 15.03.2005 - 20 W 153/03 (https://dejure.org/2005,5913)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.03.2005 - 20 W 153/03 (https://dejure.org/2005,5913)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. März 2005 - 20 W 153/03 (https://dejure.org/2005,5913)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 134 BGB, § 21 WoEigG, § 26 Abs 2 WoEigG
    Wohnungseigentum: Nichtiger Eigentümerbeschluss über Zusatzvergütung des Verwalters

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentum: Nichtiger Eigentümerbeschluss über Zusatzvergütung des Verwalters)

  • Judicialis

    BGB § 134; ; WEG § 21; ; WEG § 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134; WEG § 21; WEG § 26
    Verstoß gegen Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung bei Zusatzvergütung für nicht zu erbringende Leistungen eines Wohnungseigentumverwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zusatzvergütung für Pflichttätigkeiten des Verwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vereinbarkeit der Genehmigung einer Aufgabenübertragung durch den Verwalter an einen Steuerberater mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung; Zulässigkeit der Gewährung einer Zusatzvergütung an den Verwalter; Auslegung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer "den ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 13.12.2002 - 20 W 490/00

    Wohnungseigentumsverfahren: Festsetzung des Geschäftswerts bei Anfechtung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2005 - 20 W 153/03
    Dies dient unter anderem dem Zweck, die Wohnungseigentümer dazu anzuhalten, die über ihre subjektiven Interessen hinausgehende Wirkung des Verfahrens auf die anderen Beteiligten zu bedenken und von der leichtfertigen Stellung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung abzusehen (Staudinger/Wenzel, BGB, Stand Juni 1997, § 48 WEG Rz. 15; Senat, Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00).

    In diesem Zusammenhang ist eine Abwägung der besonderen Umstände im konkreten Einzelfall erforderlich (vgl. Senat, Beschluss vom 09.12.2002, 20 W 189/2002; Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00; OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; BayObLG NZM 2001, 713).

    Angesichts dieser erforderlichen Gesamtabwägung kann zur Überzeugung des Senats (vgl. Beschluss vom 09.12.2002, 20 W 189/2002; Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00) der ermittelte Geschäftswert allerdings nicht durch einen schematischen Berechnungsmodus herabgesetzt werden, etwa durch Begrenzung auf das Fünffache des persönlichen wirtschaftlichen Interesses der Antragsteller (so ausdrücklich BayObLG NZM 2001, 713; vgl. auch OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 28; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 48 WEG Rz. 16, je mit weiteren Nachweisen; anders jedoch OLG Hamm NZM 2001, 549, 551).

  • OLG Frankfurt, 09.12.2002 - 20 W 189/02

    Geschäftswertfestsetzung für die Beschwerdeinstanz eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2005 - 20 W 153/03
    In diesem Zusammenhang ist eine Abwägung der besonderen Umstände im konkreten Einzelfall erforderlich (vgl. Senat, Beschluss vom 09.12.2002, 20 W 189/2002; Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00; OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; BayObLG NZM 2001, 713).

    Angesichts dieser erforderlichen Gesamtabwägung kann zur Überzeugung des Senats (vgl. Beschluss vom 09.12.2002, 20 W 189/2002; Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00) der ermittelte Geschäftswert allerdings nicht durch einen schematischen Berechnungsmodus herabgesetzt werden, etwa durch Begrenzung auf das Fünffache des persönlichen wirtschaftlichen Interesses der Antragsteller (so ausdrücklich BayObLG NZM 2001, 713; vgl. auch OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 28; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 48 WEG Rz. 16, je mit weiteren Nachweisen; anders jedoch OLG Hamm NZM 2001, 549, 551).

  • BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 143/00

    Geschäftswert für ein Verfahren auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2005 - 20 W 153/03
    In diesem Zusammenhang ist eine Abwägung der besonderen Umstände im konkreten Einzelfall erforderlich (vgl. Senat, Beschluss vom 09.12.2002, 20 W 189/2002; Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00; OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; BayObLG NZM 2001, 713).

    Angesichts dieser erforderlichen Gesamtabwägung kann zur Überzeugung des Senats (vgl. Beschluss vom 09.12.2002, 20 W 189/2002; Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00) der ermittelte Geschäftswert allerdings nicht durch einen schematischen Berechnungsmodus herabgesetzt werden, etwa durch Begrenzung auf das Fünffache des persönlichen wirtschaftlichen Interesses der Antragsteller (so ausdrücklich BayObLG NZM 2001, 713; vgl. auch OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 28; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 48 WEG Rz. 16, je mit weiteren Nachweisen; anders jedoch OLG Hamm NZM 2001, 549, 551).

  • OLG Karlsruhe, 04.01.1996 - 11 Wx 113/95

    Weitere Beschwerde; Notwendigkeit von Instandsetzungsmaßnahmen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2005 - 20 W 153/03
    In diesem Zusammenhang ist eine Abwägung der besonderen Umstände im konkreten Einzelfall erforderlich (vgl. Senat, Beschluss vom 09.12.2002, 20 W 189/2002; Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00; OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; BayObLG NZM 2001, 713).

    Angesichts dieser erforderlichen Gesamtabwägung kann zur Überzeugung des Senats (vgl. Beschluss vom 09.12.2002, 20 W 189/2002; Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00) der ermittelte Geschäftswert allerdings nicht durch einen schematischen Berechnungsmodus herabgesetzt werden, etwa durch Begrenzung auf das Fünffache des persönlichen wirtschaftlichen Interesses der Antragsteller (so ausdrücklich BayObLG NZM 2001, 713; vgl. auch OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 28; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 48 WEG Rz. 16, je mit weiteren Nachweisen; anders jedoch OLG Hamm NZM 2001, 549, 551).

  • OLG Zweibrücken, 23.06.2004 - 3 W 64/04

    Wohnungseigentumssache: Abstimmung über Angelegenheiten einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2005 - 20 W 153/03
    Tatsächlich ist ein gegen § 26 Abs. 2 WEG verstoßender Beschluss der Wohnungseigentümer absolut nichtig (vgl. neben den vom Landgericht aufgeführten Zitatstellen: Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 26 Rz. 50; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 26 WEG Rz. 2; Münchener Kommentar/Engelhardt, BGB, 4. Aufl., § 26 WEG Rz. 6; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rz. 893; OLG Zweibrücken, FGPrax 2004, 273).
  • OLG Hamm, 19.05.2000 - 15 W 118/00

    Gegenstandswert für einen Beschlußanfechtungsantrag; Begrenzung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2005 - 20 W 153/03
    Angesichts dieser erforderlichen Gesamtabwägung kann zur Überzeugung des Senats (vgl. Beschluss vom 09.12.2002, 20 W 189/2002; Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00) der ermittelte Geschäftswert allerdings nicht durch einen schematischen Berechnungsmodus herabgesetzt werden, etwa durch Begrenzung auf das Fünffache des persönlichen wirtschaftlichen Interesses der Antragsteller (so ausdrücklich BayObLG NZM 2001, 713; vgl. auch OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 28; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 48 WEG Rz. 16, je mit weiteren Nachweisen; anders jedoch OLG Hamm NZM 2001, 549, 551).
  • OLG Frankfurt, 22.11.2002 - 20 W 216/02

    Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2005 - 20 W 153/03
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 22.11.2002, 20 W 216/2002, und vom 05.07.2004, 20 W 260/2004; vgl. weiter Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 54; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 48 Rz. 21, 44, je m. w. N.).
  • BayObLG, 12.10.2000 - 3Z BR 218/00

    Geschäftswert in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2005 - 20 W 153/03
    Dies gilt auch bei der Anfechtung von Bestellungsbeschlüssen (vgl. BayObLG ZWE 2001, 107, m. w. N.; Palandt/Bassenge, a.a.O.; § 48 WEG Rz. 14).
  • BayObLG, 29.06.1988 - BReg. 2 Z 164/87

    Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme eines Verwalters auf Erteilung oder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2005 - 20 W 153/03
    Die dafür gegebene Begründung trägt die Entscheidung des Landgerichts, wobei lediglich noch anzumerken ist, dass es für die Kostentragungsverpflichtung eines vorsätzlichen pflichtwidrigen Verhaltens nicht bedürfte, sondern bereits ein unrichtiges schuldhaftes Verhalten genügen würde (vgl. BayObLG WuM 1988, 408 m. w. N.; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 47 Rz. 5).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 343/05

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung einer Regelung in der

    Beim Streit über die Gültigkeit von Bestellungsbeschlüssen bestimmt sich der Geschäftswert in der Regel nach der Höhe der Verwaltervergütung, die der Verwalter zu beanspruchen hätte (vgl. Senat, Beschluss vom 15.03.2005, 20 W 153/03, unter Hinweis auf Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 54; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 48 Rz. 21, 44).
  • AG Köln, 17.01.2023 - 215 C 58/22

    Nachträgliche Erhöhung der Verwaltervergütung nur bei besonderem Anlass!

    Im Ergebnis entspricht die hier vertretene Auffassung auch der teilweise vom Kläger angeführten älteren obergerichtlichen Rechtsprechung, die freilich strenger ist als das Gericht und statt guter Gründe für eine Vergütungserhöhung eine Gegenleistung des Verwalters fordert (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19. Februar 2004 - 2Z BR 219/03 -, Rn. 30, juris; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. März 2005 - 20 W 153/03 -, Rn. 44, juris).
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