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   OLG Frankfurt, 29.09.2003 - 20 W 231/02   

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https://dejure.org/2003,6171
OLG Frankfurt, 29.09.2003 - 20 W 231/02 (https://dejure.org/2003,6171)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.09.2003 - 20 W 231/02 (https://dejure.org/2003,6171)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. September 2003 - 20 W 231/02 (https://dejure.org/2003,6171)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 WoEigG, § 15 WoEigG, § 22 Abs 1 WoEigG
    Wohnungseigentum: Beschränkung des Rechts eines Sondernutzungsberechtigten; Duldung eines Erdtanks für Flüssiggas im Erdreich einer sondergenutzten Grundstücksfläche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Duldungspflicht des Betriebs eines Erdtanks für Flüssiggas samt Armaturen und Zuleitungen für alle Sondereigentumseinheiten einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Nutzung im Bereich des Sondernutzungsrechts; Zulässigkeit der Vornahme baulicher Veränderungen; Hohe Kosten ...

  • Judicialis

    WEG § 10; ; WEG § 15; ; WEG § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10; WEG § 15; WEG § 22
    Vornahme von baulichen Änderungen an einer Eigentumswohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einschränkungen des Sondernutzungsrechts: Bauliche Änderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 63/93

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung von Musikveranstaltungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2003 - 20 W 231/02
    Maßgebend ist das Interesse aller Beteiligten an der Entscheidung; es ist also auch das Interesse des Antragsgegners an der Abweisung des Duldungsantrags zu berücksichtigen und nicht nur das Interesse der Antragsteller und anderen Wohnungseigentümer an einer Duldung (vgl. BayObLG WuM 1994, 157, 160; OLG Karlsruhe NZM 2000, 194; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 58; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 48 WEG Rz. 24, jeweils zu Unterlassungsansprüchen).

    Der mit Bestimmungen und Grundsätzen des Zivilprozessrechts begründeten abweichenden Ansicht des Kammergerichts (WuM 1993, 434), dass es jedenfalls bei Unterlassungsanträgen nur auf das Interesse des Antragstellers und nicht auf das Abwehrinteresse des Antragsgegners ankomme, was ggf. auch für Duldungsansprüche gelten könnte, vermag der Senat nicht zu folgen; sie ist mit § 48 Abs. 2 WEG nicht vereinbar (vgl. auch BayObLG WuM 1994, 157, 160, unter Hinweis auf OLG Karlsruhe WuM 1993, 290).

    Auch § 131 Abs. 2, § 30 KostO sind entgegen der Ansicht des Kammergerichts nicht einschlägig (vgl. auch BayObLG WuM 1994, 157, 160, BayObLGZ 1981, 202, 203 mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 409/02

    Wohnungseigentumssache: Vereinbarung und Verwirkung eines Sondernutzungsrechts;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2003 - 20 W 231/02
    Zu solchen baulichen Änderungen würde nämlich auch die Einräumung eines Sondernutzungsrechtes den Antragsgegner nicht ohne weiteres berechtigen (vgl. etwa Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 15 Rz. 17; Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 15 WEG Rz. 74; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 13 WEG Rz. 17; Weitnauer/Lüke, a.a.O., § 15 Rz. 27; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 15 Rz. 12, jeweils m. w. N.; vgl. weiter Senat OLGZ 1991, 185 und Beschluss vom 20.05.2003, 20 W 409/02).
  • BayObLG, 10.06.1981 - BReg. 2 Z 32/81

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Zustimmung; Verwalter;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2003 - 20 W 231/02
    Auch § 131 Abs. 2, § 30 KostO sind entgegen der Ansicht des Kammergerichts nicht einschlägig (vgl. auch BayObLG WuM 1994, 157, 160, BayObLGZ 1981, 202, 203 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 22.06.1999 - 14 Wx 35/99

    Bestimmung des Geschäftswertes bei Gewerbsunzucht; Einfluss der Ausübung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2003 - 20 W 231/02
    Maßgebend ist das Interesse aller Beteiligten an der Entscheidung; es ist also auch das Interesse des Antragsgegners an der Abweisung des Duldungsantrags zu berücksichtigen und nicht nur das Interesse der Antragsteller und anderen Wohnungseigentümer an einer Duldung (vgl. BayObLG WuM 1994, 157, 160; OLG Karlsruhe NZM 2000, 194; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 58; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 48 WEG Rz. 24, jeweils zu Unterlassungsansprüchen).
  • OLG Karlsruhe, 24.03.1993 - 4 W 117/92

    Notwendigkeit der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zu der Nutzungsänderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2003 - 20 W 231/02
    Der mit Bestimmungen und Grundsätzen des Zivilprozessrechts begründeten abweichenden Ansicht des Kammergerichts (WuM 1993, 434), dass es jedenfalls bei Unterlassungsanträgen nur auf das Interesse des Antragstellers und nicht auf das Abwehrinteresse des Antragsgegners ankomme, was ggf. auch für Duldungsansprüche gelten könnte, vermag der Senat nicht zu folgen; sie ist mit § 48 Abs. 2 WEG nicht vereinbar (vgl. auch BayObLG WuM 1994, 157, 160, unter Hinweis auf OLG Karlsruhe WuM 1993, 290).
  • OLG Frankfurt, 24.08.1990 - 20 W 49/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2003 - 20 W 231/02
    Zu solchen baulichen Änderungen würde nämlich auch die Einräumung eines Sondernutzungsrechtes den Antragsgegner nicht ohne weiteres berechtigen (vgl. etwa Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 15 Rz. 17; Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 15 WEG Rz. 74; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 13 WEG Rz. 17; Weitnauer/Lüke, a.a.O., § 15 Rz. 27; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 15 Rz. 12, jeweils m. w. N.; vgl. weiter Senat OLGZ 1991, 185 und Beschluss vom 20.05.2003, 20 W 409/02).
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