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   OLG Frankfurt, 08.12.2009 - 20 W 325/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,34176
OLG Frankfurt, 08.12.2009 - 20 W 325/09 (https://dejure.org/2009,34176)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.12.2009 - 20 W 325/09 (https://dejure.org/2009,34176)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - 20 W 325/09 (https://dejure.org/2009,34176)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 119 BGB, § 1954 BGB
    Anfechtung der Erbschaftsannahme aus steuerlichen Gründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Erbschaftsannahme aus steuerlichen Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.06.1988 - VIII ZR 135/87

    Irrtum über die Urheberschaft eines Gemäldes; Beweislast bei Wandelung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2009 - 20 W 325/09
    Ein Anfechtungsrecht besteht daher in der Regel nicht, wenn der Erklärende durch den Irrtum wirtschaftlich keinen Nachteil erleidet (BGH NJW 1988, 2597; OLG Zweibrücken FGPrax 1996, 113).
  • OLG Zweibrücken, 16.02.1996 - 3 W 260/95

    Weitere Beschwerde gegen die Ablehnung der Einziehung eines Erbscheins;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2009 - 20 W 325/09
    Ein Anfechtungsrecht besteht daher in der Regel nicht, wenn der Erklärende durch den Irrtum wirtschaftlich keinen Nachteil erleidet (BGH NJW 1988, 2597; OLG Zweibrücken FGPrax 1996, 113).
  • OLG Hamm, 04.11.2021 - 10 W 125/21

    Anfechtung der Erbschaftsannahme; relevanter Rechtsfolgeirrtum; Irrtum über

    Ein solcher Irrtum über die günstigste steuerliche Gestaltung bei Annahme einer Erbschaft stellt jedoch keinen zur Anfechtung der Erbschaftsannahme berechtigenden relevanten Rechtsfolgenirrtum im Sinne des § 119 Abs. 1 BGB dar (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.12.2019, 20 W 325/09, Rn. 9).
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