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OLG Frankfurt, 08.12.2009 - 20 W 325/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 119 BGB, § 1954 BGB
Anfechtung der Erbschaftsannahme aus steuerlichen Gründen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung der Erbschaftsannahme aus steuerlichen Gründen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 20.10.2009 - 51 VI 5018/09
- OLG Frankfurt, 08.12.2009 - 20 W 325/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.06.1988 - VIII ZR 135/87
Irrtum über die Urheberschaft eines Gemäldes; Beweislast bei Wandelung eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2009 - 20 W 325/09
Ein Anfechtungsrecht besteht daher in der Regel nicht, wenn der Erklärende durch den Irrtum wirtschaftlich keinen Nachteil erleidet (BGH NJW 1988, 2597; OLG Zweibrücken FGPrax 1996, 113). - OLG Zweibrücken, 16.02.1996 - 3 W 260/95
Weitere Beschwerde gegen die Ablehnung der Einziehung eines Erbscheins; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2009 - 20 W 325/09
Ein Anfechtungsrecht besteht daher in der Regel nicht, wenn der Erklärende durch den Irrtum wirtschaftlich keinen Nachteil erleidet (BGH NJW 1988, 2597; OLG Zweibrücken FGPrax 1996, 113).
- OLG Hamm, 04.11.2021 - 10 W 125/21
Anfechtung der Erbschaftsannahme; relevanter Rechtsfolgeirrtum; Irrtum über …
Ein solcher Irrtum über die günstigste steuerliche Gestaltung bei Annahme einer Erbschaft stellt jedoch keinen zur Anfechtung der Erbschaftsannahme berechtigenden relevanten Rechtsfolgenirrtum im Sinne des § 119 Abs. 1 BGB dar (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.12.2019, 20 W 325/09, Rn. 9).